Praxishandbuch Produkthaftung
1. Aufl. 2023
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S. 8713. Produktsicherheit und Produktrückruf
13.1. Produktbeobachtungspflicht
Das PHG knüpft ebenso wie die Produkthaftungsrichtlinie hinsichtlich der Haftung des Unternehmers an die Fehlerhaftigkeit eines Produktes im Zeitpunkt seines Inverkehrbringens an. Das Haftungsregime der Hersteller wäre jedoch nicht umfassend, würden die sie treffenden Pflichten nach dem Inverkehrbringen enden. Produzenten haben vielmehr auch nach der Produktion und dem Inverkehrbringen ihrer Produkte die nachgelagerte Verpflichtung, die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte weiter zu beobachten (Produktbeobachtungspflicht).
Diese Produktbeobachtungspflicht hat ihre rechtliche Grundlage nicht im Produkthaftungsrecht, sondern in der allgemeinen deliktischen Verschuldenshaftung (§§ 1293 ff ABGB). Sie verpflichtet den Hersteller eines Produktes, die Bewährung der von ihm in Verkehr gebrachten Produkte am Markt weiterhin zu beobachten. Dogmatisch wird die Produktbeobachtungspflicht auf eine deliktische Verkehrssicherungspflicht gestützt. Der Umfang der Produktbeobachtungspflicht richtet sich nach der Art und Größe der möglicherweise eintretenden Gefahren, welche maßgeblich von den Eigenheiten des Produktes bestimmt werden. Des W...