Praxishandbuch Produkthaftung
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 679. Vorsorge gegen Produkthaftungsfälle
Angesichts des großen Schadenspotenzials liegt es schon im eigenen Interesse jedes einzelnen Unternehmers, sich vorab gegen die Risiken eines Produkthaftungsfalles hinreichend abzusichern. Diese vorsorgliche Absicherung ist darüber hinaus auch im PHG gesetzlich verpflichtend vorgesehen.
§ 16 PHG verpflichtet Hersteller (auch Anscheinshersteller) und Importeure von Produkten, geeignet vorzusorgen, damit die potenziellen Schadenersatzpflichten im Ernstfall auch erfüllt werden können. Händler sind hingegen aufgrund der bloß subsidiären Haftung nach dem PHG nicht verpflichtet, geeignet vorzusorgen. Unabhängig davon ist auch ihnen zu empfehlen, entsprechend vorzusorgen.
„Vorsorge“ bedeutet in diesem Zusammengang nicht zwingend, dass der Unternehmer eine entsprechende Versicherung abschließen muss. Das PHG sieht nach seinem eindeutigen Wortlaut keine Pflichtversicherung gegen die Risiken eines Produkthaftungsfalles vor. Der OGH hat das darüber hinaus auch in diesem Sinn klargestellt. Von einer Pflichtversicherung wurde auch abgesehen, da sie als nicht durchführbar erachtet wurde, und zwar deshalb, weil die zu versichernden Betriebe zu unterschiedlich s...