Die verfahrensrechtliche Rolle des Parteienvertreters bei der ImmoESt
1. Aufl. 2023
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1. Einführung
Im Zuge der Reformierung der Besteuerung von Veräußerungserträgen aus privaten Liegenschaftsveräußerungen (Abkehr von der Spekulationsfrist) wurde mit die grundsätzliche Steuerpflicht auf daraus resultierenden Gewinnen eingeführt. Seither werden grundsätzlich im Rahmen der Immobilienertragsteuer sämtliche Gewinne aus entgeltlichen Veräußerungen von Grundstücken von der Einkommensteuerpflicht umfasst.
Aufgrund der gestiegenen Komplexität der Steuerberechnung spielt der Parteienvertreter hierbei eine zentrale Rolle. Die ImmoESt wird vorrangig von ihm berechnet und abgeführt. Grundsätzlich stehen dem Parteienvertreter zwei Möglichkeiten offen, einerseits hat er die Möglichkeit eine Mitteilung gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz und andererseits eine Selbstberechnung gemäß § 11 GrEStG des Erwerbsvorganges vorzunehmen. Hinsichtlich der Dauer der Abwicklung, der Abgeltungswirkung, der Haftung sowie auch der Pflichten des Parteienvertreters ergeben sich hierbei jedoch gravierende Unterschiede zwischen den beiden Mitteilungsmöglichkeiten.
Soweit keine von der Besteuerung ausgenommenen Einkünfte vorliegen oder der Parteienvertreter von der Pflicht zur Selbstberechnung der ImmoESt befreit ist, werden die I...