Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht
1. Aufl. 2023
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S. 1221. Der Begriff der Klimaklage
Der Begriff „Klimaklage“ wird zwar sowohl in der medialen Öffentlichkeit als auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur mittlerweile häufig verwendet. Er erweist sich aber insoweit als diffus, als er in keinem Rechtsakt definiert ist. Der Terminus „Klimaklage“ hat weder im nationalen noch im Europa- oder Völkerrecht Niederschlag gefunden. In der Literatur verwendet man ihn üblicherweise als Überbegriff für alle jene Anträge auf gerichtliche Entscheidung, die darauf abzielen, dass entweder ein Unternehmen für sein klimaschädliches Verhalten verantwortlich gemacht oder dass ein Staat zu strengeren Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet wird; dies unabhängig von der konkreten Bezeichnung des betreffenden Rechtsbehelfs im jeweiligen nationalen Recht.
Mit diesem Begriffsverständnis wird ein wesentlicher Unterschied innerhalb der Klimaklagen deutlich. Sie können sich gegen die Verursacher des Klimawandels richten, indem von Unternehmen und Konzernen eine zivilrechtliche Haftung für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen gefordert wird. Da an solchen Gerichtsverfahren auf beiden Seiten ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt sind (Bürger und NGOs als Kläg...