Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht
1. Aufl. 2023
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1. Einleitung
1.1. Zum Begriff Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu einem kollektiven Leitbild für die Gestaltung von Gesellschaften und gesellschaftlichen Naturbeziehungen geworden. Der Begriff Nachhaltigkeit und seine „Karriere“ – von einem forstwirtschaftlichen Prinzip der Ressourcenschonung über das im Kontext der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung geprägte völkerrechtliche Prinzip nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development) zu einem all(zu)gegenwärtigen Prinzip der Politikgestaltung – wurden bereits vielfach beschrieben. Nachhaltigkeit kann demnach als der Anspruch verstanden werden, zukunftsorientiert zu handeln, sodass weltweit alle Menschen gut leben können und die Auswirkungen gegenwärtigen Handelns auch für künftige Generationen mitbedacht werden. Nachhaltigkeit bedeutet also insbesondere auch, bei Entscheidungen über (globale) Umwelt- und Ressourcenfragen sowohl die intra- als auch die intergenerationelle Perspektive zu bedenken.
S. 58In der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung wird das weit verbreitete Bild von Nachhaltigkeit als einem auf drei Säulen (ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltig...