Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht
1. Aufl. 2023
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S. 321. Nachhaltigkeit – eine wissenschaftliche Begriffsbildung
1.1. Von der Umweltvorsorge zum Drei-Säulen-Modell ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit
Es ist eine Binsenweisheit, zwischen wissenschaftlicher, gegebenenfalls rechtswissenschaftlicher Begriffsbildung und Rechtsbegriffen zu unterscheiden. Rechtliche Begriffsfestlegungen beanspruchen Verbindlichkeit, wissenschaftliche Begriffsbildungen stehen unter dem Postulat der Zweckmäßigkeit. Nachhaltigkeit ist zunächst ein Topos, der sich in der wissenschaftlichen Debatte entwickelt hat, wobei andere als die Rechtswissenschaften bestimmend waren.
Typischerweise wird an Stellen wie dieser darauf verwiesen, dass der Begriff im deutschen Sprachraum 1713 zum ersten Mal von Hans Carl von Carlowitz im forstwirtschaftlichen Zusammenhang verwendet wurde, um nachhaltigen Waldbau vor dem Hintergrund eines stetig steigenden industriellen Holzbedarfs zu propagieren. Im Eigentlichen hat sich der Begriff dann in der Umweltpolitik und davon ausgehend im Umweltrecht etabliert. Das hat mit der Herausbildung des Vorsorgegedankens im Umweltrecht zu tun. Nachhaltigkeit als Umweltrechtsprinzip und damit Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn st...