Mediation
2. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. VIIGeleitwort
Nach dem doch etwas technisch anmutenden Gesetzeswortlaut des Zivilrechtsmediationsgesetzes ist Mediation eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der fachlich ausgebildete, neutrale Vermittler (Mediatoren) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördern, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen. Obwohl die Definition wesentliche Elemente dieser alternativen Konfliktbearbeitungsmethode anspricht, ist Mediation in der Praxis aber weitaus mehr, insbesondere ist sie bunt und voller Leben. Wesentlich ist dabei, dass es sich bei der Mediation nicht um eine auf dem Reißbrett entworfene Technik mit einem abgegrenzten Skill Set handelt, sondern dass sie sich in der gelebten Praxis über eine lange Zeit hinweg entwickelt hat und noch immer weiterentwickelt. Sie kennt daher die unterschiedlichsten Spielarten für die verschiedenen Anwendungsbereiche und kulturellen Kontexte.
Im Zentrum all dieser Vielfalt steht freilich immer die Mediationsperson, der bei der Konfliktbearbeitung eine ganz besondere Rolle zukommen muss. Sie kann den Konfliktparteien keine Lösung auferlegen, s...