Rechtshandbuch für Land- und Forstbetriebe
2. Aufl. 2023
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S. 162VII. Beschäftigungsverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft
Auf einem Bauernhof gibt es immer ausreichend Arbeit. Deshalb arbeiten neben dem Land- und Forstwirt häufig auch andere Personen am Hof mit. Dies sind insb dann, wenn der Hof als Familienbetrieb geführt wird, Ehegatten/eingetragene Partner, Familienmitglieder, zu Erntezeiten Erntehelfer oder Saisonmitarbeiter, in größeren Betrieben können es sogar dauerhaft angestellte Mitarbeiter oder Haushaltskräfte sein. Diese Personen sind aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht unterschiedlich zu behandeln, da für sie verschiedene Gesetze zur Anwendung kommen. Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland angestellt, sind weiters auch noch fremdenrechtliche Aspekte zu beachten. Im folgenden Kap wird auf die wichtigsten Regelungen, die bei der Einstellung von Personal bzw der Mitarbeit von Familienmitgliedern wesentlich sind, hingewiesen und erklärt, welche Beschäftigungsverhältnisse es im land- und forstwirtschaftlichen Bereich gibt.
A. Bedarfsrechnung
Möchte ein Land- oder Forstwirt Personal anstellen, wird er sich zuallererst die Frage stellen, in welchem Umfang er Hilfe am Hof benötigt. Um dies herauszufinden, empfiehlt es s...