Klimaklagen
1. Aufl. 2024
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S. 534. Der Klimabeschluss des BVerfG
Der Versuch, den deutschen Gesetzgeber mittels einer Verfassungsbeschwerde zum Ergreifen von Klimaschutzmaßnahmen zu veranlassen, war für die Beschwerdeführenden im Verfahren zur deutschen Klimaklage mit dem Beschluss des BVerfG vom in überraschender Art und Weise von Erfolg gekrönt. Aufgrund seines in der deutschen Rsp neuartigen Ergebnisses stieß der Beschluss auf großes Medienecho; in der Fachliteratur wurde er als „revolutionär“ und „sensationell“ bezeichnet. Das Gericht sah die zukünftigen Freiheitsrechte natürlicher Personen dadurch gefährdet, dass das deutsche Klimaschutzgesetz in der damaligen Fassung für die Jahre nach 2030 keinen Reduktionspfad für Treibhausgasemissionen vorsah. Der deutsche Gesetzgeber war sohin zur Nachschärfung in Bezug auf die Reduktionsziele verpflichtet. So begrüßenswert dieses Endresultat in Hinblick auf den dringenden Handlungsbedarf zur Abwendung einer noch gravierenderen Klimakrise ist, stellt sich dennoch die Frage, wie der gewählte Weg zu diesem Ergebnis mit den Zulässigkeitsbestimmungen des BVerfGG und der bisherigen Rsp des BVerfG dazu in Einklang zu bringen ist.