Internationale Umgründungen
1. Aufl. 2024
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Claus Staringer
1. Einleitung und Themenstellung
Die Wiener Bilanzrechtstage 2023 haben sich dem Generalthema „Internationale Umgründungen“ gewidmet. Dabei darf die Sitzverlegung – was auch immer man darunter im Einzelnen versteht – nicht fehlen. Denn die grenzüberschreitende Verlegung einer Kapitalgesellschaft ist aus dem Werkzeugkasten S. 134nach internationaler Mobilität strebender Unternehmen (und ihrer Berater) heute nicht mehr wegzudenken. Die bis Ende Jänner 2023 von den EU-Mitgliedstaaten umzusetzende Mobilitäts-Richtlinie, die unter anderem auch für die Sitzverlegung den gesellschaftsrechtlichen Rahmen in Europa neu ordnet, bietet dafür willkommenen Anlass. In Österreich wurde die Richtlinie nunmehr im Laufe des Sommers 2023 mit dem EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) umgesetzt. Steuerliche Begleitmaßnahmen zum EU-UmgrG sind in einer im AbgÄG 2023 enthaltenen Novelle zum UmgrStG enthalten.
Gerade für die Sitzverlegung sieht das AbgÄG 2023 aber keine steuerlichen Begleitmaßnahmen vor. Systematisch ist dies gut nachvollziehbar, zumal die Sitzverlegung als identitätswahrender (und somit gerade nicht Vermögen auf einen anderen Rechtsträger übertragender) Vorgang nicht in den traditionellen Kanon ...