Internationale Umgründungen
1. Aufl. 2024
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Klaus Hirschler
1. Einleitung
Mit dem EU-UmgrG 2023 (BGBl I 2023/78) wird die Gesellschaftsrechtliche Mobilität-Richtlinie 2019/2121 der EU in nationales Recht umgesetzt. Mit dem EU-UmgrG werden
grenzüberschreitende Umwandlungen,
grenzüberschreitende Verschmelzungen,
grenzüberschreitende Spaltungen zur Neugründung,
grenzüberschreitende Ausgliederungen als Unterfall der Spaltung
von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE) innerhalb der EU gesellschaftsrechtlich normiert.
Der Beitrag behandelt Fragen der Rechnungslegung im Zusammenhang mit diesen grenzüberschreitenden Maßnahmen.
S. 22. Grenzüberschreitende Umwandlung
2.1. Grundsätzliches
Die grenzüberschreitende Umwandlung ist im Gegensatz zu den übrigen Maßnahmen keine übertragende Umgründung, es verlegt vielmehr entsprechend § 8 EU-UmgrG derselbe Rechtsträger unter Beibehaltung seiner Rechtspersönlichkeit seinen satzungsmäßigen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat der EU. Es erfolgt daher anlässlich der Umwandlung keinerlei Übertragung von Vermögen, sodass die grenzüberschreitende Umwandlung ihrem Wesen nach einer formwechselnden Umgründung entspricht.,
2.2. Erforderliche Bilanzen
Hinsichtlich der Hinaus-Umwandlung (Umwandlung aus Österreich hinaus in...