Verträge des gewerblichen Rechtsschutzes
2. Aufl. 2023
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S. 110IV. Zusammenfassung
Begriffe
Gewerblicher Rechtsschutz (industrial property, propriété industrielle): Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet, umfasst das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht ieS.
Immaterialgüterrechte: subjektive, wirtschaftlich verwertbare Rechte an immateriellen Gegenständen, umfasst das Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrecht sowie das Urheberrecht unter Ausschluss der Urheberpersönlichkeitsrechte. Gegenbegriffe: Sachenrechte, Persönlichkeitsrechte.
Geistiges Eigentum (intellectual property, propriété intellectuelle): Synonym für „Immaterialgüterrecht“, das vor allem in der anglo-amerikanischen Rechtssprache üblich ist. Begriffskritik: Gefahr der Verwechslung zwischen Recht an der Sache und Immaterialgüterrecht; Gefahr der Fehlschlüsse von Wirkungen des Sacheigentums auf Wirkungen des geistigen Eigentums. § 285 ABGB schließt nicht aus, dass es neben dem Sacheigentum auch ein geistiges Eigentum gibt; § 293 ABGB erfasst ausdrücklich unkörperliche Sachen. Unproblematisch ist dieser Sprachgebrauch im Verfassungsrecht: Die Immaterialgüterrechte sind Eigentum iSd Art 1 des 1. ZP EMRK sowie von Art ...