Gesellschafterdarlehen in der Krise
1. Aufl. 2023
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S. 887. Zusammenfassung und Ausblick
Das Eigenkapitalersatzrecht wurde bereits vor seiner Einführung im Jahr 2004 in der Rsp des OGH geprägt. Der OGH hielt damals fest,
daß im Falle der Gewährung eines Darlehens durch einen Gesellschafter einer GmbH bei Kreditunfähigkeit der Gesellschaft dieses Darlehen dem Rückzahlungsverbot in Analogie des § 74 Abs. 1 GmbHG unterliegt. Dieses Darlehen darf daher bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder mittelbar noch unmittelbar zurückgezahlt werden.
Auch wenn die Rsp des OGH nicht zwingend Eingang in die hL fand, normierte der Gesetzgeber mit dem GIRÄG 2004 das bis heute geltende EKEG, das in § 14 EKEG eine – mit dem Telos der Rsp des OGH vergleichbare – Rückzahlungssperre eines Eigenkapital ersetzenden Kredits vorsieht. Die Rückzahlungssperre für den Eigenkapital ersetzenden Kredit und die darauf entfallenden Zinsen besteht, bis eine nachhaltige Sanierung eintritt. Im Fall eines Sanierungsplans besteht die Rückzahlungssperre auch über den Eintritt einer nachhaltigen Sanierung hinaus für den die Sanierungsplanquote übersteigenden Teil. Neben der Rückzahlung des Eigenkapital ersetzenden Kredits verbietet § 14 EKEG auch die Aufrechnung, Pfandverwertung oder e...