Die gesetzliche Abfertigung
1. Aufl. 2023
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S. 765. Zusammenfassung
Über den Umstand, dass es sich bei der gesetzlichen Abfertigung um Arbeitsentgelt handelt, sind sich Lehre und Rechtsprechung weitgehend einig. Bedeutendste Rechtsgrundlage für das alte Abfertigungssystem ist das AngG. Um einen Anspruch auf Abfertigung begründen zu können, muss ein Arbeitsverhältnis, dessen ununterbrochene Dauer mindestens drei Jahre beträgt, auf eine andere als in § 23 Abs 7 AngG genannte Weise zur Auflösung gelangen. Eine den Anspruch vernichtende Beendigungsart liegt in jenen Fällen vor, in welchen der Arbeitnehmer kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine vorzeitige Entlassung verschuldet. Die Höhe der leistungsorientierten gesetzlichen Abfertigung richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung und steigt stufenweise von zwei Monatsentgelten bei einer Dauer von drei Dienstjahren auf maximal zwölf Monatsentgelte bei einer Dauer von mindestens 25 Dienstjahren an. Im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage der Abfertigungszahlung gehen Lehre und Rechtsprechung einheitlich von jenem Entgelt aus, das dem Arbeitnehmer für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührt. Der weite arbeitsrechtliche Entgeltbegriff umfasst sämtliche Leistungen, die der Arb...