Die gesetzliche Abfertigung
1. Aufl. 2023
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S. 31. Grundlagen
1.1. Historischer Hintergrund
Das Abfertigungsrecht findet seinen Ursprung in der Zeit des Ersten Weltkrieges, während der Begriff der „Abfertigung“ seinen Eingang in den rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch bereits in den Pensionsvorschriften für Staatsdiener unter Maria Theresia und Josef II. verbuchen konnte.
Die sozialen und wirtschaftlichen Probleme, welche die Kriegszeit mit sich brachte, sind die Grundlage für das Verankern der Abfertigung in den Angestelltengesetzen. Um Arbeitnehmer – anfangs sollten nur Kriegsheimkehrer erfasst werden – vor der Arbeitslosigkeit zu schützen, wurde im Jahre 1910, als Vorläuferbestimmung des Angestelltengesetzes (AngG), das Handlungsgehilfengesetz (HgG) beschlossen, wobei Zweck dieser Bestimmungen war, den arbeitslosen Heimkehrern mit Abfertigungszahlungen eine gewisse Überbrückungshilfe bis zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu gewähren. Damit sollten die durch den Beschäftigungsverlust bedingten Nachteile kompensiert werden.
Einen umfassenden Kündigungsschutz sollten die im November 1918 vom Staatsrat der Republik Deutsch-Österreich erlassenen Bestimmungen schaffen. Demnach war der Arbeitgeber – abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältniss...