Kropik

Bauvertrags- und Nachtragsmanagement

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-950-42983-1

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Bauvertrags- und Nachtragsmanagement (2. Auflage)

S. 2195 Vertrag (ÖNORM B 2110 Abschnitt 5)

Ab Abschnitt 5 liegen Vertragsbestimmungen vor. Sie sind dafür geeignet, die ständigen und gleichbleibenden allgemeinen Vertragsbestimmungen darzustellen. Als vertragsrechtliche Basisnorm dient die ÖNORM B 2110 der Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Bauaufträgen und sollte anlassbezogen lediglich dort ergänzt oder abgeändert werden, wo begründete Fälle vorliegen.

Größere Rechtssicherheit bei ihrer Anwendung besteht deshalb, weil sie vielfach kommentiert ist und daher der Zugang zum Verständnis vereinfacht ist. Vorteilhaft ist die Kenntnis ihres Inhalts, was mühsames Einarbeiten in individuelle Lösungen erspart und Ressourcen für die eigentlichen Hauptaufgaben, Beschreibung der Leistung, Preisbildung und Projektabwicklung, freihält. Die ÖNORM dient daher auch einer wirtschaftlichen Vertragsabwicklung, weil Regelungen nicht immer neu erfunden, gestaltet, angewendet und interpretiert werden müssen.

5.1. Vertragsbestandteile (Abschnitt 5.1)

5.1.1. Allgemeines (Abschnitt 5.1.1)

5.1.1 Allgemeines

Es gelten die Begriffe gemäß Abschnitt 3.

Mit Vereinbarung dieser ÖNORM gelten auch:

a) alle in Betracht [1] kommenden ÖNORMEN technischen Inhalts [a];

b) alle i...

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