Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht
4. Aufl. 2023
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S. 43812. Steiermärkische Bautechnikverordnung 2020 (StBTV)
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom , mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Steiermärkische Bautechnikverordnung 2020 – StBTV 2020)
LGBl. Nr. 73/2020
§ 1 Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinien)
(1) Den im 1. Teil des II. Hauptstückes des Steiermärkischen Baugesetzes festgelegten bautechnischen Anforderungen wird entsprochen, wenn die
OIB-Richtlinien 1 bis 6 (Anlagen 1, 2, 2.1, 2.2, 2.3, 3 bis 6), unter Berücksichtigung
der OIB-Richtlinien – Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke (Anlage 7),
der OIB-Richtlinien – Begriffsbestimmungen (Anlage 8),
des OIB-Leitfadens zur OIB-Richtlinie 1 – Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken (Anlage 9),
des OIB-Leitfadens zur OIB-Richtlinie 2 – Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte (Anlage 10),
des OIB-Leitfadens zur OIB-Richtlinie 6 – Energietechnisches Verhalten von Gebäuden (Anlage 11),
jeweils Ausgabe April 2019 und
des OIB-Dokuments zur Definition des Niedrigstenergiegebäudes und zur Festlegung von Zwischenzielen im „Nationalen Plan“, Ausgabe Februar 20...