Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht
4. Aufl. 2023
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S. 14919. Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG)
Das Ziel des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes ist die Erhaltung der Altstadt von Graz und ihres Erscheinungsbildes, ihrer Baustruktur und Bausubstanz. Die Ziele sind im öffentlichen Interesse gelegen und leisten einen Beitrag zur Erhaltung der Altstadt von Graz als UNESCO-Weltkulturerbe.
19.1. Schutzbereich
Der örtliche Anwendungsbereich des Gesetzes bezieht sich auf die Stadtteile von Graz, die das Stadtbild prägen und die zu erhalten sind (Schutzgebiete). Diese werden in Zonen eingeteilt, wobei Zone 1 die Kernzone bildet. Die Landesregierung ist ermächtigt, weitere Schutzzonen einzubeziehen, und hat dies mittlerweile auch für zahlreiche weit außerhalb der eigentlichen Altstadt liegende Bereiche getan (zB Eggenberg, St. Veit, Straßgang, Wenisbuch).
Schutzwürdige Bauwerke sind jene Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, die in ihrer baulichen Charakteristik für das Stadtbild von Bedeutung sind. Als gestaltwirksame Merkmale zählen unter anderem:
Bauwerkshöhe
Geschoßhöhe
Dachform
Dachneigung
Fassaden
Gliederung
Dekorelemente
Portale
Tore
Fenster
Fensterrahmungen
Fenstereinteilung
Gesimse
Balkone, Erker und Durchgänge
Höfe
Vorgärten
Einfriedungen
Die Eigentümer ...