Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht
4. Aufl. 2023
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S. 11815. Ausgewählte bautechnische Bestimmungen
Durch die Baugesetznovelle 2010 wurden – im Zusammenhang mit der zwischen den Bundesländern akkordierten Harmonisierung der Bauvorschriften – die detaillierten bautechnischen Vorschriften im BauG durch sehr allgemein formulierte, zielorientierte bautechnische Anforderungen ersetzt.
Die Festlegung der konkreten technischen Details für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt mittels Verordnung der Landesregierung im Wege der Verbindlicherklärung der (in ganz Österreich anwendbaren) OIB-Richtlinien (s § 82 BauG). Werden die OIB-Richtlinien vom Bauwerber eingehalten, gelten die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, von den Richtlinien abzuweichen: Die Behörde hat auf Antrag Abweichungen von den Bestimmungen der OIB-Richtlinien zuzulassen, wenn der Bauwerber nachweist, dass dadurch dennoch das gleiche Schutzniveau erreicht wird (§ 82 Abs 4 BauG).
15.1. Brandschutz (§ 49 BauG)
In § 49 ff BauG sind die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz normiert. Diese Regelungen wurden anlässlich der Baugesetznovelle 2010 neu gefasst. Folgende Gliederung wurde vorgenommen:
Maßnahmen zum Erhalt der Tragfä...