zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Eisenberger/Brenneis

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

Praxisbezogene Gesamtdarstellung – Die wichtigsten baurechtlichen Begriffe im Überblick – Aktuelle Gesetzestexte OIB-Richtlinien

4. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3821-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (4. Auflage)

S. 10212. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren (§ 33 BauG)

§ 20 BauG nennt eine Reihe von Bauvorhaben, für die ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren vorgesehen ist. Das Bauansuchen ist bei der Baubehörde einzubringen und die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen sind beizuschließen. Dem Bauansuchen sind je nach Vorhaben zahlreiche Belege anzuschließen. Die wichtigsten Belege sind die Baupläne und die Baubeschreibung. In der Baubeschreibung werden die Baupläne in jenen Belangen ergänzt, die zeichnerisch nicht darstellbar sind.

Wie bereits erwähnt (s Pkt 9.2.) unterliegen Neu-, Zu- oder Umbauten von Kleinhäusern unter bestimmten Voraussetzungen dem vereinfachten Verfahren. Die der Behörde vorzulegenden Unterlagen haben dabei genauso auszusehen wie im Rahmen eines „regulären“ Bewilligungsansuchens nach § 22 BauG (s Pkt 10.1.). Die Baupläne müssen von den Nachbarn unterfertigt sein. Auch im Rahmen des vereinfachten Verfahrens spricht das BauG sohin von „Bauplänen“, woraus geschlossen werden kann, dass nach dem Gesetzeswortlaut die Nachbarn auf sämtlichen Bauplänen unterfertigen müssen (s dazu auch Pkt 9.2.). Diese formale Hürde dürfte einer der Gründe sein, warum das ...

Daten werden geladen...