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Eisenberger/Brenneis

Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht

Praxisbezogene Gesamtdarstellung – Die wichtigsten baurechtlichen Begriffe im Überblick – Aktuelle Gesetzestexte OIB-Richtlinien

4. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-3821-8

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Einführung in das Steiermärkische Bau- und Raumplanungsrecht (4. Auflage)

S. 92. Rechtsgrundlagen

„Baurecht“ bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Es muss dabei zwischen den Regeln des privatrechtlichen und des öffentlich-rechtlichen Baurechts unterschieden werden:

Im Privatrecht versteht man unter Baurecht das dingliche, veräußerliche und vererbliche, zeitlich begrenzte Recht (10 bis 100 Jahre), auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs 1 iVm § 3 Baurechtsgesetz). Die Allgemeinheit versteht unter dem Begriff Baurecht häufig auch Rechtsprobleme zwischen Bauherren und Professionisten im Rahmen der Errichtung von Bauwerken („Bauvertragsrecht“, „Bauprozessrecht“).

Das öffentlich-rechtliche Baurecht umfasst jene Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken und die näheren Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln (wie zB Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften). Teil der im öffentlich-rechtlichen Baurecht zu lösenden Rechtsfragen ist auch die Frage nach dem „subjektiven Recht“, ein bestimmtes Grundstück bebauen zu können.

Dieses Buch behandelt Fragen des öffentlich-rechtlichen Baurechts.

2.1. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Baurechts

Die Verteilung der staatlichen Funktionen zwisch...

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