Praxishandbuch BauKG
1. Aufl. 2023
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S. 1635. Unterlage für spätere Arbeiten
5.1. Grundsätze
Im § 8 des Baukoordinationsgesetzes wird die Unterlage für spätere Arbeiten grundsätzlich behandelt. Auch hier wird der Bauherr in die Verantwortung gezogen.
Anders als der SiGe-Plan regelt die Unterlage für spätere Arbeiten nicht den Schutz der Arbeitnehmer während der Erstellung des Bauwerkes. Die Unterlage für spätere Arbeiten deckt den gesamten Bereich der späteren Nutzung und Wartung einschließlich des Abbruchs ab.
Schon daraus ergibt sich die Verpflichtung, dieses Dokument auf die gesamte Lebensdauer des Gebäudes aufzubewahren und im Falle eines Umbaus zu aktualisieren.
Es sind die Planungsgrundsätze für Vorbereitung, Ausführung und Nutzung laut § 7 ASchG einzuhalten, Sicherheit und Gesundheitsschutz durch:
Risikovermeidung; sonst Restrisiko abschätzen
Gefahrenbekämpfung an der Quelle
Faktor „Mensch“/Stand der Technik berücksichtigen
Gefahr ausschalten/verringern – Verhütung planen
kollektiver vor individuellem Gefahrenschutz
geeignete Arbeitsanweisungen erteilen
Kollektive Schutzmaßnahme
Abbildung 87: Geländersystem-ABS-Guard-OnTop-Weight-Betongewicht-Flachdachsicherung
S. 164Individuelle Schutzmaßnahme
Abbildung 88: Seilsicherungssystem-Flachdach-Slider
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