Praxishandbuch BauKG
1. Aufl. 2023
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S. 11. Unterschiede zwischen Koordination nach dem ASchG und Koordination nach dem BauKG
1.1. Koordination nach dem ASchG in Arbeitsstätten
Abbildung 1: Koordination in einer Arbeitsstätte nach dem ASchG
Das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, kurz: ASchG) regelt im Allgemeinen die Koordinationsaufgaben des Arbeitgebers, wenn Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte, auf einer Baustelle oder einer auswärtigen Arbeitsstelle gleichzeitig beschäftigt sind.
Der Arbeitgeber Nr 1 hat sich vor Arbeitsbeginn auf dem Gebiet der Gefahrenverhütung mit dem Arbeitgeber Nr 2 zu koordinieren. Sie müssen sich gegenseitig über die bei ihrer Arbeit herrschenden Gefahren für Sicherheit und Gesundheit informieren und gemeinsam einen sicheren Arbeitsablaufplan festlegen. Die Festlegung der Schutzmaßnahmen für diesen Arbeitsablaufplan hat das Ziel, dass sich die Arbeitnehmer von Arbeitgeber Nr 1 und die Arbeitnehmer von Arbeitgeber Nr 2 (betriebsfremde Personen) bei ihrer Arbeit nicht gegenseitig gefährden.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber Nr 1 noch folgende Aufgaben zu erfüllen:
Er hat erforderlichenfalls für die Information der betriebsfremden Arbeitnehmer über die in der Arbeitsstätte...