Algorithmen im Wirtschaftsrecht
1. Aufl. 2023
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S. 301. Einleitung
Technisch wird im Beitrag von Kaiser/Kerschbaum geklärt, was ein Algorithmus ist und was er erzeugt. Für die rechtliche Ebene stellt sich die grundsätzliche Frage, ob technische oder technologieneutrale Legal- bzw rechtswissenschaftliche Begriffe verwendet werden sollen. Technologieneutrale Begriffe haben den Vorteil der längeren Beständigkeit und der Flexibilität für weitere Entwicklungen. Das birgt freilich zusätzliche Unschärfen und Auslegungsschwierigkeiten im Vergleich zu strikten technischen Begriffsumschreibungen.
Rechtsstaatliche wie auch regulierungstechnische, legistische Gründe sprechen für eine technologieneutrale Definition. Eine solche ist typischerweise allgemeiner und damit auch für einen breiteren Kreis an Menschen verständlich, womit rechtsstaatlichen Ansprüchen besser entsprochen wird. Eine technologieneutrale Definition ist auch für die Jurisprudenz und den engeren Kreis der Rechtsanwender vorteilhaft, weil sie nicht spezifisches technisches Wissen verlangt und eher geeignet ist, ohne größere Verwerfungen in systematischen Zusammenhang mit anderen Regelungen gestellt zu werden.
Algorithmen, die nach dem Muster neuronaler Netze in einer mehrdimensional...