1 × 1 der Personalverrechnung 2024
7. Aufl. 2024
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S. 10511. Mitarbeitergewinnbeteiligung
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer sind bis zu EUR 3.000 im Kalenderjahr steuerfrei.
Der Arbeitgeber gewährt seinen 11 Mitarbeitern jeweils eine Gewinnbeteiligung in Höhe von EUR 3.000. Das Unternehmensergebnis des im vorangegangenen Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahres beträgt EUR 25.000 Euro.
Lösung
Das Unternehmensergebnis beträgt daher 75,76 % (EUR 25.000 im Verhältnis zu EUR 3.000) der insgesamt gewährten Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Daher sind 24,24 % der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerpflichtig. (Entnommen LStR Rz 112ed)
Bei mehreren Arbeitgebern steht die Befreiung insgesamt nur bis zu EUR 3.000 pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr zu.
Für die Steuerfreiheit gilt:
Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.
Insoweit die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre übersteigt, besteht keine Steuerfreiheit.
Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift.
Die Gewinnbeteiligung darf nicht an...