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ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2024

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4919-1

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ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2024 (1. Auflage)

S. 965. Im Arbeitsrecht relevante Werte für 2024


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monatliche Geringfügigkeitsgrenze (ASVG)
€ 518,44
Grenzbetrag für die Dienstgeberabgabe
€ 777,66
(bei einer Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten, die den 1,5-fachen monatlichen Maximalsatz übersteigt – 19,4 % der Lohnsumme)
tägliche Höchstbeitragsgrundlage
€ 202,–
monatliche Höchstbeitragsgrundlage
€ 6.060,–
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie AN ohne Sonderzahlungen
€ 7.070,–
Zinsen für Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (§ 49 a ASGG, Stand )
12,58 %
bei vertretbarer Rechtsansicht des Schuldners
4 %
Lohnpfändung
allgemeiner Grundbetrag monatlich
(AN mit Sonderzahlungen – § 291a Abs 1 EO)
€ 1.217,–
Auflösungsabgabe (ab 2020 entfallen)
Ausgleichstaxe (§ 9 Abs 2 BEinstG)
(jeweils pro Person die zu beschäftigen wäre)
Werte für 2023 die im Jahre 2024 vom SMS vorgeschrieben werden
  • monatlich für AG mit 25–99 AN
€ 292,–
  • monatlich für AG mit 100 bis 399 AN
€ 411,–
  • monatlich für AG mit 400 oder mehr AN
€ 435,–
Neuer Unfallversicherungsbeitrag seit
1,10 % (statt 1,20 %)
Neuer FLAF-Beitrag ab
3,7 % (statt 3,9 %)
Für jene AN, die nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin arbeiten, entfallen die Pensionsversicherungsbeiträge des AN. Das sind 10,25 % bis zu einem Verdienst der ...

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