Suchen Hilfe
OGH vom 28.01.1998, 3Ob2390/96h

OGH vom 28.01.1998, 3Ob2390/96h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Hofmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Graf, Dr.Pimmer, Dr.Zechner und Dr.Sailer als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am geborenen Elvira T***** und der am geborenen Ida T***** über Antrag des Vaters Peter E*****, auf Aufhebung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom , 3 Ob 2390/96h, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Ganz abgesehen davon, daß eine Aufhebung eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofes nur in den im Gesetz genannten Fällen, die aber nicht vorliegen, möglich ist, übersieht der Vater, daß die Hinterlegung beim Postamt 1120 Wien nicht nach § 17 Zustellgesetz sondern über Anordnung des Erstgerichtes nach § 23 Zustellgesetz erfolgte.

Fundstelle(n):
SAAAD-56998