zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSG vom 28.08.2013, RV/0356-G/12

Fachliteratur (hier: Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege)

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege, R., vertreten durch Mag. Edgar Steinberger, Steuerberater, 8786 Rottenmann, Hauptstraße 41, vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010 entschieden:

Der Berufung wird teilweise Folge gegeben.

Der angefochtene Bescheid wird abgeändert.

Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.

Entscheidungsgründe

Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid die von der Berufungswerberin (Bw.), einer Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege, als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für Fachliteratur in Höhe von € 372,02 nicht anerkannt, da Kosten für Literatur, die auch für nicht in der Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse sein könnten, selbst dann keine Werbungskosten darstellten, wenn aus diesen Publikationen Anregungen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden könnten.

Die dagegen eingebrachte Berufung hat das Finanzamt mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen:

"Wegen des in § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, kann unter dem Begriff "Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen auf Interesse stößt und die nicht zumindest für einen fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist (). Dies gilt selbst dann, wenn aus den betreffenden Publikationen Anregungen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden könne (, betreffend Literatur für die Unterrichtsgestaltung eines Lehrers). Aufwendungen für derartige Werke stellen keine Werbungskosten dar.

Im Erkenntnis vom , 2000/13/0156 hat der VwGH zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Ausgaben für Fachliteratur festgehalten, dass bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden ist, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss. Als Ergebnis dieser gebotenen typisierenden Betrachtungsweise hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet (vgl. für viele die hg. Erkenntnisse vom , 88/13/0121, vom , 94/14/0014, vom , 96/15/0198, vom , 97/15/0142, und die bei Doralt, EStG § 20 Tz 163 wiedergegebene Judikatur).

Die in der Berufung angeführten Aufwendungen für Literatur betreffend Gartengestaltung mit Gewürzen, Stauden, Insekten und Bienen mögen zwar im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre des Abgabepflichtigen stehen, sind aber auch für andere nicht in der Berufssparte des Abgabepflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse bestimmt und stellen daher keine Werbungskosten dar.

Auch allgemein bildende Nachschlagewerke oder Lexika (, AHS-Lehrer; , Hauptschullehrer; , Lexikon der Malerei eines Mittelschullehrers für Geografie und Geschichte; , Brockhaus-Enzyklopädie, Österreichlexikon, Wörterbücher), Werke der Belletristik (; , jeweils AHS-Lehrer für Deutsch), Wanderkarten und Reiseführer (, Geografieprofessor) sind keine Fachliteratur.

Folgende Aufwendungen, die unter der KZ 720 Fachliteratur beantragt wurden, konnten daher nicht berücksichtigt werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechnungsdatum
Buchtitel
Betrag
1)
"Von der Seele schreiben"; "Einfach erzählen"
43,08
2)
"Langenscheidt Reise-Set Englisch"
20,51
3)
"Gedichtbuch"; "Kitteltasche"; "Klick Klack Spiel"; "Spaß haben 2"
71,60
4)
"Physik für jeden Tag"; "Wer nichts weiß muss alles glauben"
31,71
"Der Tod ist groß"; "Kräutermärchen"; "Aroma Balance"; "Schnellkurs Wetter und Klima"; "Duden" etc.
92,16
5)
"Insektenhotel"; "Kräuterspirale"; "Bienenhotel"
38,96
Gekürzte Werbungskosten wie bisher im Bescheid vom
372,02

Im Sinne obiger Ausführungen war daher Ihre Berufung abzuweisen."

Dagegen hat die Bw. mit nachstehender Begründung den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt:

Aus dem beiliegenden Lehrplan für Sozialberufe sei unter Punkt 5. ersichtlich, dass Aktivierung und kreativer Ausdruck (Animation und Motivation zur Freizeitgestaltung) und lebende Fremdsprachen Pflichtgegenstände seien.

In der Ausbildung der Alten- und Krankenpflege sei die Anzahl der Migranten stark steigend, wodurch Fremdsprachen einen sehr wichtigen Teil für die Kommunikation darstellten.

Für die Fachausbildung für Altenbetreuung sei insbesondere für ältere Menschen die kreative Gartengestaltung mit Kräuterspiralen, Insektenhotels, die mit Heiminsassen gebastelt worden seien, wie zB nachweislich in den Seniorenwohnhäusern in Rottenmann, Bad Aussee und fünf anderen Pflegehäusern, ein fixer Bestandteil. Die Ausbildung zu Altenbetreuern sei eine mit typischen Lehrern wie Hauptschullehrer usw. nicht vergleichbar.

In den Ausführungen des BMF-010203/0580-VI/6/2011 werde auf die spezifischen beruflichen Bedürfnisse klar abgestellt. Die Bücher "Von der Seele schreiben", "Einfach erzählen" usw. seien mangels Deutschkenntnissen und persönlicher Kommunikationstechniken bei den heutigen Schülern ein enormes Problem. In der Berufungsvorentscheidung sei die spezielle Ausbildung in der Altenpflege und die Problemstellung der alten Menschen, die auch mit beginnender Demenz betreut würden, nicht erkannt worden.

Im Vorlagebericht hat das Finanzamt den Antrag gestellt, folgende Fachliteratur als Werbungskosten anzuerkennen, da sie speziell auf den Bereich Altenpflege zugeschnitten sei:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Buchtitel
Betrag
1)
"Vertellekes", ein Spiel speziell für demenzkranke Menschen
74,00
2)
"Das Gedichtbuch", ein Ideenschatz für die soziale Betreuung (Pflege- und Betreuungskräfte) - für orientierte alte Menschen wie für Menschen mit Demenz
28,80
3)
"Spaß haben 2", Gedächtnistraining, Trainingsprogramm für die Gruppenarbeit mit Hochbetagten
12,20
4)
"Die Seele schweigt", DVD über psychosomatische Erkrankungen und ihre Behandlung
9,99

Über die Berufung wurde erwogen:

Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.

Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden.

Aufwendungen für Fachliteratur sind dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen. Wesentlich ist, dass die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sohin ihrer Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lassen (vgl. ).

Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss. Als Ergebnis dieser gebotenen typisierenden Betrachtungsweise hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt ist, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet (vgl. und die dort zitierte Judikatur).

Unter Bedachtnahme auf die vorhin dargestellte Rechtslage konnte der Berufung hinsichtlich der im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat noch strittigen Aufwendungen für die nachstehend im Einzelnen angeführten Werke der Literatur in Höhe von € 247,03 nur hinsichtlich des Betrages von € 11,80 ("Aktivierungskarten für die Kitteltasche") aus nachstehenden Erwägungen ein Erfolg beschieden sein:

1) "Von der Seele schreiben: Im Prozess des Schreibens den Zugang zu tief verborgenen Gefühlen finden", von Gabriele Rico - € 22,62

Unter www.amazon.de findet sich dazu folgende Kurzbeschreibung:

"Dieses Buch spricht zu unserer inneren Stimme, die endlich gehört werden will, für die es lebensnotwendig ist, gehört zu werden. Nur wenn wir empfänglich werden für diesen Impuls, können wir beginnen, unsere Gefühle auszudrücken. Auszudrücken, was uns bewegt, befreit uns. Haben sie auf dem Papier Form und Gestalt angenommen, zeigen unsere Gefühle erkennbare Muster, die es uns ermöglichen, ausgediente Vorstellungen, Meinungen und Verhaltensweisen aufzugeben für andere, die unserer Entwicklung, unserer veränderten Situation und unserer neugewonnenen Gefühlsebene angemessener sind."

Aus dieser Kurzbeschreibung ist wohl unzweifelhaft erkennbar, dass der Inhalt nicht derart auf die spezifischen beruflichen Bedürfnisse einer Lehrerin für Gesundheits- und Krankenpflege abgestellt ist, dass dem Werk die Eignung fehlt auch bei anderen Bevölkerungskreisen Interesse zu wecken. Da demnach keine Fachliteratur vorliegt, steht das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 der beantragten Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten entgegen.

2) "Einfach erzählen! Ein Übungsbuch zum freien und gestalteten mündlichen Erzählen", von Christel Oehlmann - € 20,46

Unter www.amazon.de findet sich dazu folgende Kurzbeschreibung:

"Die vergessene Kunst des Erzählens wiederentdecken. Erzählen hält das Leben zusammen, ordnet es immer wieder neu und lässt uns - ganz nebenbei - ungeahnt Neues über uns selbst erfahren, zum Beispiel auch, dass jeder von uns in seiner ureigenen Weise authentisch und eindrucksvoll erzählen kann. Wer sich dieses zunächst nicht zutraut, lernt in ausgewählten Übungen seine schöpferischen Quellen aufzusuchen und sich im Umgang mit ihnen immer lebendigere Kommunikationsmöglichkeiten anzueignen. Nicht zuletzt geht es darum, verlässlich den Dialog mit der eigenen Phantasie und Intuition zu finden. Thematisch führt das Buch ein in biographisches Erzählen, ins Märchenerzählen, ins Erzähltheater sowie in pädagogische und therapeutische Zusammenhänge. Auch die Missbräuche des Erzählens bleiben nicht ausgespart. Am Schluss erleben wir Geschichten als Geschenke.

Dies ist ein Buch für alle, die sich heute angesichts eines erdrückenden Medienangebotes im Sinne einer neuen Mündlichkeit um das Wiederentdecken der vergessenen Kunst des Erzählens bemühen. Es ist also ein Buch für Studenten, Sozialarbeiter, Lehrer, Therapeuten, Seelsorger und natürlich für alle Eltern und Großeltern, denen immer wieder einmal ein Kind auf den Schoß klettert und um eine Geschichte bettelt."

Aus dieser ausführlichen Kurzbeschreibung, insbesondere unter Bedachtnahme auf die angesprochenen Leserkreise, wird deutlich, dass es sich nicht um eine Fachliteratur auf dem Gebiet der Gesundheits- und Krankenpflege, sondern um ein Werk der Literatur handelt, das von allgemeinem Interesse ist.

3) "Langenscheidt Reise-Set Englisch. Mit CD: Sprachführer mit Reisewörterbuch plus Hör- und Übungs-CD. Für alle wichtigen Situationen im Urlaub" - € 20,51

Dass Sprachführer mit Reisewörterbuch Werke der Literatur, die von allgemeinem Interesse sind, darstellen, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch aus der Tatsache, dass nach dem Lehrplan der Schule für Sozialbetreuungsberufe der Unterricht in einer lebenden Fremdsprache zu den Pflichtgegenständen gehört, nichts für die Bw. gewonnen werden kann, da der Fremdsprachenunterricht nicht zu ihren eigenen Unterrichtsfächern - Gesundheits- und Krankenpflege, Alten- und Palliativpflege, Berufskunde und Berufsethik - zählt.

4) "Aktivierungskarten für die Kitteltasche - Die besten Ideen für das kurze Gedächtnistraining / Altenpflege", von Andrea Friese, Ellen Prang - € 11,80

Kurzbeschreibung unter www.amazon.de:

"Wie erreicht man schnell vor sich hindämmernde Bewohner? Mit dem "Gedächtnistraining aus der Kitteltasche"! Ideal für das Gespräch zwischendurch, für die individuelle Ansprache einzelner Bewohner, für die vergnügliche Gruppenstunde. Jede Karte beschreibt eine Aufgabe: Vom Liederwettbewerb über das Reimen bis hin zu Übungen fürs Auge, den Hör- und Tastsinn. So lassen sich die Karten jederzeit gezielt - ohne Vorbereitung - einsetzen."

Aus dieser Beschreibung ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates unzweifelhaft erkennbar, dass dieses Werk auf die spezifischen beruflichen Bedürfnisse der Bw. als Lehrerin für den Bereich der Altenarbeit abgestellt ist. Eine private Mitveranlassung des Aufwandes für die Anschaffung ist nicht erkennbar, zumal die Anleitungen für das Gedächtnistraining auf Gruppenarbeit abzielen.

5) "KlickKlack, Das Würfelspiel für 2", von Bettina M. Jasper - € 18,80

Produktbeschreibung unter www.amazon.de:

"Beim Würfeln spielerisch das Gedächtnis trainieren. Schnell mal eine Runde spielen. Gemeinsam Spaß haben beim Augen zählen, Farben erkennen und Farben benennen. Das Würfelspiel KlickKlack ist ideal zu zweit oder in kleiner Runde zu spielen. Ob in der Kurzaktivierung mit einer Pflegekraft oder als schöne Abwechslung beim Spiel mit Angehörigen: Alte Menschen zeigen und trainieren hier ihre Fähigkeiten! KlickKlack - Beim Würfeln das Gedächtnis trainieren: - Zahlen und Farben erkennen und Trainieren - Ideal für zwei oder mehr Spieler - Sofort und ohne Vorbereitung einzusetzen - Verschiedene Spielvarianten für mehr Abwechslung."

Da dieses Spiel nicht nur im Rahmen der Altenbetreuung verwendbar ist, sondern durchaus auch im Rahmen der Familie - "Spiel mit Angehörigen" - Anklang findet, sind auf Grund des allgemeinen Interesses die Aufwendungen unter § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu subsumieren.

6) "Unglaublich einfach. Einfach unglaublich: Physik für jeden Tag", von Werner Gruber - € 9,20

Kurzbeschreibung unter www.amazon.de:

"Was hält die Welt zusammen? Wie entsteht ein Gedanke? Hat der Tormann eine Chance beim Elfmeter? Wie baut man den perfekten Papierflieger? Was passiert beim Kuscheln? Wann heißt es Kampf dem Gulasch? Was ist eine Opferwurst? Wie entschärft man selbst eine Bombe? Was tun, wenn Außerirdische im Garten landen? Bei Werner Gruber fängt Physik dort an, wo sie für andere aufhört. Dabei müssen Sie nicht erst eine Rasierklinge verschlucken oder ein Überlebenstraining in der Wüste buchen, um Physik hautnah zu erleben. Sie haben ständig damit zu tun: Sie rühren in Ihrem Milchkaffee und wundern sich, dass er Schaum schlägt? Sie denken angesichts Ihrer unaufgeräumten Wohnung an die Chaostheorie, und seit dem letzten Horrorfilm beschäftigt Sie die Frage, wie Sie sich bei einem Flugzeugabsturz richtig verhalten sollen und einen Absturz aus 6000 Meter Höhe ohne Fallschirm überleben. Alles ist Physik! Hier wird die Welt (neu) erklärt, es warten erstaunliche Phänomene aus Alltags- und Extremsituationen, werden Entdeckungsreisen in der Welt der Physik unternommen, Tipps für den Alltag gegeben und so manch verblüffendes Rätsel der Naturwissenschaft entschlüsselt. Spannend, interessant, faszinierend und auf alle Fälle hilfreich. Physik mit Augenzwinkern profund erklärt. Lesen! Bevor es zu spät ist."

Welchen Zusammenhang dieses populärwissenschaftliche Sachbuch auf dem Gebiet der Physik mit der beruflichen Sphäre der Bw. haben soll, ist unerfindlich. Auf Grund des allgemeinen Interesses an den behandelten Alltagssituationen, in denen physikalische Phänomene eine Rolle spielen, kommt ein Werbungskostenabzug nicht in Frage.

7) "Wer nichts weiß, muss alles glauben", von Werner Gruber, Heinz Oberhummer, Martin Puntigam - € 22,51

Kurzbeschreibung unter www.amazon.de:

"Moderne Physik ist die Erfolgsgeschichte der Menschheit. Denn die Naturgesetze gelten immer und überall und für alle. Für Außerirdische genauso wie für uns. Vor der Physik sind alle gleich. Fantastisch. Trotzdem war Physik lange das meistgehasste Fach in der Schule, galt ein Physiker nicht als Sexsymbol.

Aber seit es die Science Busters gibt, ist alles anders. Die Chippendales der Physik (Alfred Dorfer) beweisen als schärfste Science Boygroup der Milchstraße, dass Topwissenschaft und Spitzenhumor keine Feinde sein müssen!

Sie stellen die wichtigen Fragen und können sie auch beantworten:

Kann Beten tödlich sein?

Was haben Orgasmus und Wachkoma gemeinsam?

Wo kann man in einem Paralleluniversum am billigsten Urlaub machen?

Wie bastelt man ein Blutwunder?

Gelingt beim Lichtfasten das Abnehmen mit Energiesparlampen noch besser?

Warum ist die Pest schuld am iPhone?

Muss man für schweres Wasser Übergepäck zahlen?"

Bezüglich der Begründung der mangelnden Abzugsfähigkeit als Werbungskosten wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf Punkt 6) verwiesen.

8) Rechnung vom - € 92,16

In dieser Rechnung sind neben fünf Bänden "Duden für Kleinkinder" weitere elf Werke mit ihrem Titel ohne Nennung des jeweiligen Autors angeführt. Abgesehen davon, dass es Sache des Abgabepflichtigen ist, die Berufsbezogenheit für die Druckwerke im Einzelnen darzutun (vgl. ) sind die "Kinder-Duden" wohl keine Fachliteratur auf dem Gebiet der Gesundheits- und Krankenpflege. Auch bei den übrigen Titeln, wie etwa "Kräutermärchen", "Schnellkurs Wetter und Klima", "Lernen ist immer möglich" und "Aroma Balance", mit Ausnahme der DVD über psychosomatische Erkrankungen und ihre Behandlung "Die Seele schweigt" (€ 9,99) vermag der Unabhängige Finanzsenat den Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre der Bw. nicht zu erkennen.

9) "Das Insektenhotel. Naturschutz erleben. Bauanleitungen - Tierporträts - Gartentipps", von Wolf Richard Günzel - € 14,39

Kurzbeschreibung unter www.amazon.de:

"Fantasievoll gestaltete Nisthilfen für Wildbienen und andere Insekten erregen zunehmend Interesse. Gärtner entdecken den Insektenschutz als spannendes Projekt, in Schulgärten ist der Bau von Nisthilfen das Thema schlechthin. Das Buch stellt 13 Bauprojekte vor, die sich mit Hilfe von Bauanleitungen leicht umsetzen lassen. Für jeden Garten gibt es die passende Lösung: Einfache Nisthilfen, die solo zum Einsatz kommen oder nach Art eines Baukastensystems ein Insektenhotel füllen, und verschiedene Nistkästen für Hummeln, Hornissen, Florfliegen und Marienkäfer. Pflanzenlisten und praktische Tipps, wie sich im Garten und auf dem Balkon ein insektenfreundliches Umfeld gestalten lässt, ergänzen die Bauvorhaben. Tierporträts vermitteln Einblicke in die Welt der Hotelbewohner. Nisthilfen für Insekten sind Naturerlebnis und Beitrag für eine intakte Umwelt. Die Bewohner eines Insektenhotels sind friedliebend, sichern die Erträge unserer Kulturpflanzen und halten Blattläuse und andere Schädlinge in Schach."

Mit der Argumentation im Vorlageantrag, wonach für die Fachausbildung für Altenbetreuung die kreative Gartengestaltung mit Kräuterspiralen und Insektenhotels, die mit Heiminsassen gebastelt würden, ein fixer Bestandteil sei, sieht die Bw. am zweiten Halbsatz des Nebensatzes des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vorbei, mit welchem Aufwendungen für die Lebensführung auch dann ausgeschlossen werden, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, ohne dass es unter diesem Gesichtspunkt auf die Bedeutung der Aufwendungen für die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen ankäme. Dass die Anschaffung des in Rede stehenden Literaturwerkes, das sich allgemein an Gärtner und Umweltinteressierte richtet, für eine Lehrerin an einer Lehranstalt für Sozialberufe mit den von ihr unterrichteten Fächern geeignet ist, die Tätigkeit der Lehrerin in ihrem Beruf zu fördern, ist unbestreitbar. Zu abzugsfähigen Werbungskosten werden die getätigten Aufwendungen nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 aber trotzdem nicht, wenn sie - ungeachtet ihrer Leistung zur Förderung der beruflichen Tätigkeit - als Aufwendungen "für die Lebensführung" beurteilt werden müssen.

Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss. Als Ergebnis dieser gebotenen typisierenden Betrachtungsweise hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt ist, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet (vgl. und die dort zitierte Judikatur).

Da der Inhalt des in Rede stehenden Literaturwerkes für jeden Gärtner, Gartenliebhaber und Umweltinteressierten bedeutsam und damit von allgemeinem Interesse ist, konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein.

10) "Neue Ideen für die Kräuterspirale. Themenspiralen - Gestaltungsvorschläge - Variationen", von Irmela Erckenbrecht - € 14,39

Kurzbeschreibung unter www.amazon.de:

"Die klassische Kräuterspirale bekommt Konkurrenz! Wer an den Bau einer neuen Spirale oder an eine Neubepflanzung der vorhandenen Kräuterschnecke denkt, hat deshalb die Qual der Wahl: Soll es eine Schmetterlings- oder Naturschutzspirale sein? Sollen die Düfte oder die Farben der Pflanzen das Leitmotiv bilden? Stehen Heilkräuter nach den Empfehlungen der Hildegard von Bingen oder Gute-Laune-Pflanzen auf der Wunschliste? Vielleicht werden aber auch die Kräuter des Mittelmeers, spezielle Teesorten oder biblische Pflanzen besonders geschätzt? Bauanleitungen und Pflanzenlisten sorgen bei allen Varianten für sicheres Gelingen - auch wenn die Spirale an einem Schattenplatz oder auf dem Balkon stehen soll. Entwürfe vom Gartenexperten Rainer Lutter lassen sogar den Traum von einer begehbaren Spirale oder einem Spiralengarten Wirklichkeit werden. Mit dem neuen praktischen Ratgeber findet jeder Spiralenfan die passende Möglichkeit, sich sein eigenes kleines Gartenparadies zu schaffen."

Bezüglich der Begründung der mangelnden Abzugsfähigkeit als Werbungskosten wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf Punkt 9) verwiesen.

11) "Das Wildbienenhotel - Naturschutz im Garten", von Wolf Richard Günzel - € 10,18

Kurzbeschreibung unter www.ebay.at:

"Wildbienen - liebenswerte Flugakrobaten und wichtige Blütenbesucher - sind in Not. Umweltgifte und Monokulturen bedrohen die interessanten Einzelgänger, es fehlt an Nistmöglichkeiten und Futterpflanzen.

Ein Wildbienenhotel bietet den nützlichen Tieren ein Dach über dem Kopf. Gefüllt mit Stängeln, Holz, Ziegeln und Lehm hat es im Garten, auf Balkon, Terrasse und Fenstersims Platz. Bau und Errichtung des Hotels sind unkompliziert, auch Kindern gelingt das Basteln kleiner Nisthilfen ohne Mühe.

Dieses Buch enthält Baupläne mit Maßen und Materiallisten, praktische Informationen zum Baumaterial, Hinweise zum Werkzeug und Gestaltungsvariationen für gefüllte Bienenhotels und einzelne Nisthilfen.

Pflanzenlisten stellen standortgerechte Bienenweiden von Frühling bis Herbst vor. Spannende Porträts berichten über die Lebensweise der einzelnen Arten. Und wer die Hotelbewohner beobachten und fotografieren möchte, findet hierfür praktische Tipps."

Dieses Literaturwerk wendet sich als Ratgeber und Sachbuch an Naturinteressierte. Da die Informationen, die über Wildbienen geboten werden, von allgemeinem Interesse sind, können die geltend gemachten Kosten keine Berücksichtigung als Werbungskosten finden.

Unter Bedachtnahme auf die obigen Ausführungen ergibt sich nachstehende Erhöhung der im angefochtenen Bescheid berücksichtigten Werbungskosten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Als Werbungskosten anerkannte Fachliteratur lt. angefochtenem Bescheid
285,92
"Vertellekes", ein Spiel speziell für demenzkranke Menschen (Antrag des FA)
+74,00
"Das Gedichtbuch", ein Ideenschatz für die soziale Betreuung (Pflege- und Betreuungskräfte) - für orientierte alte Menschen wie für Menschen mit Demenz (Antrag des FA)
+28,80
"Spaß haben 2", Gedächtnistraining, Trainingsprogramm für die Gruppenarbeit mit Hochbetagten (Antrag des FA)
+12,20
"Die Seele schweigt", DVD über psychosomatische Erkrankungen und ihre Behandlung (Antrag des FA)
+9,99
"Aktivierungskarten für die Kitteltasche - Die besten Ideen für das kurze Gedächtnistraining / Altenpflege"
+11,80
Als Werbungskosten anerkannte Fachliteratur lt. Berufungsentscheidung
422,71

Demnach erhöhen sich die im angefochtenen Bescheid berücksichtigten Werbungskosten in Höhe von € 6.310,52 um € 136,79 auf € 6.447,31.

Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden.

Beilage: 1 Berechnungsblatt

Graz, am

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen
Schlagworte
Lehrerin
Gesundheits- und Krankenpflege
Fachliteratur
berufliche Sphäre
Berufsbezogenheit
typisierende Betrachtungsweise
Verweise

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at