BTVG | Bauträgervertragsgesetz
5. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 14 Rückforderungsansprüche des Erwerbers bei vorzeitiger Zahlung
I. Kommentierung
Allgemeines
1
§ 14 schafft einen speziellen Rückforderungstatbestand, der kraft gesetzlicher Anordnung (§ 14 Abs 3) neben den sonstigen Rückforderungsansprüchen, die aus anderen gesetzlichen Bestimmungen resultieren können bzw geltend gemacht werden können, besteht (Pittl, BTVG3, § 14 161; OGH 5 Ob 151/06a).
2
Dieser Rückforderungsanspruch ist einerseits durch eine kurze Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 14 Abs 2) und andererseits durch eine hohe Verzinsung der zurückzubezahlenden Beträge gekennzeichnet. Nach den ErläutRV (siehe unten II.) hat diese Bestimmung vor allem präventiven Charakter, dem hohen Zinssatz kommt durchaus die Wirkung einer Strafe zu, auch wenn die Zahlungen des Erwerbers irrtümlich oder sogar ohne sein Wissen durch den Bauträger geleistet werden. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs ist der Zeitpunkt der Weiterleitung durch den Treuhänder an den Bauträger. Nicht die Kenntnis des Erwerbers vom Rückforderungsanspruch löst die Verjährungsfrist aus, sondern die objektive Möglichkeit zur Geltendmachung (8 Ob 121/18d; Prader in Schwimann/Ko...