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Dämon (Hrsg)

WPFG | Wertpapierfirmengesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4849-1

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Dämon (Hrsg) - WPFG | Wertpapierfirmengesetz

§ 22 Wertpapierfirmen mit außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

Roland Dämon

Erläuterungen

Setzt Art. 31 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Übersicht


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I.
Wertpapierfirmen mit außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
14

I. Wertpapierfirmen mit außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

1

Durch § 22 wird für Wertpapierfirmen mit außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln die Möglichkeit zur Gewährung von variabler Vergütung beschränkt. Einerseits darf den Geschäftsleitern und den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine variable Vergütung gewährt werden und andererseits – sofern eine variable Vergütung für andere Mitarbeiter als die Geschäftsleiter und die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht mit der Erhaltung einer soliden Kapitalbasis der Wertpapierfirma und einer frühzeitigen Einstellung der außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu vereinbaren ist – ist die variable Vergütung auf einen prozentualen Anteil der Nettoeinkünfte zu begrenzen.

2

Eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln iSd § 2 Z 30 BsSAG ist eine staatliche Beihilfe – oder ein...

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