WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
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§ 20 Behandlung von Risiken
Erläuterungen
Setzt Art. 29 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und normiert die Anforderungen an die Behandlung von Risiken. Wertpapierfirmen haben über solide Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von Kunden-, Markt-, Firmen- und Liquiditätsrisiken zu verfügen. Die ersten drei Risikokategorien entsprechen dabei den Risiken, die gemäß Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 anhand der „K-Faktoren“ mit Eigenmitteln zu unterlegen sind. Die Anforderung für „K-Faktoren“ ist nur für Klasse 2-Wertpapierfirmen relevant und setzt sich aus der Summe der K-Faktoren für Kunden-, Markt- sowie Firmenrisiken zusammen. Für jeden K-Faktor ist eine eigene Berechnungsmethode festgelegt. Die Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme der Wertpapierfirma haben sich unter Bedachtnahme auf die Verhältnismäßigkeit an der Komplexität, dem Risikoprofil, der Risikotoleranz und dem Tätigkeitsbereich der Wertpapierfirma zu orientieren. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kann von der FMA als wirksames Instrument des Risikomanagements anerkannt werden; es besteht jedoch aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben k...