WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
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§ 19 Funktion des Aufsichtsrats oder des sonst nach Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements
Erläuterungen
Entsprechend der Struktur des österreichischen Gesellschaftsrechts wird in § 19 die Rolle des Aufsichtsrats bzw. des sonst nach Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorgans im Risikomanagementbereich dargelegt.
Abs. 1 setzt Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und normiert die Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats oder des sonst nach Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorgans im Bereich des Risikomanagements.
Abs. 2 setzt Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und soll sicherstellen, dass der Aufsichtsrat mittels eines standardisierten Berichtswesens über alle wesentlichen Risiken und Risikomanagementgrundsätze sowie über diesbezügliche Änderungen informiert wird.
Abs. 3 setzt Art. 28 Abs. 4 erster Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und postuliert die Kriterien für die Einrichtung eines Risikoausschusses.
Abs. 4 setzt Art. 28 Abs. 4 zweiter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und bestimmt Anforderungen an die fachliche Eignung von Mitgliedern des Risikoausschusses. Weiters wird die Interaktion zwi...