WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
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§ 14 Internes Kapital und liquide Aktiva
Erläuterungen
Abs. 1 setzt Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und normiert die internen Regelungen, Strategien und Verfahren zur Höhe, zu den Arten und zur Verteilung des internen Kapitals und der liquiden Aktiva. Das interne Kapital von Wertpapierfirmen, die keine kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 sind, hat im Hinblick auf Quantität, Qualität und Verteilung angemessen zu sein, um die spezifischen Risiken, denen Wertpapierfirmen ausgesetzt sind oder sein könnten, abzudecken.
Abs. 2 setzt Art. 24 Abs. 2 erster Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.
Abs. 3 setzt Art. 24 Abs. 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und erlaubt es der FMA, festzulegen, unter welchen Umständen kleine und nicht-verflochtene Wertpapierfirmen gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 die jeweiligen Anforderungen an die internen Regelungen, Strategien und Verfahren zur Höhe, zu den Arten und zur Verteilung des internen Kapitals und der liquiden Aktiva einzuhalten haben. Das Ermessen der FMA hat sich dabei an den Kriterien Art, Umfang, Risikogehalt, Komplexität de...