WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12 Meldung von Verstößen
Erläuterungen
Setzt Art. 22 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und dient der Sicherstellung von wirksamen Mechanismen zur Entgegennahme von Meldungen von Verstößen sowie einem entsprechenden Schutz des Meldenden („Whistleblowing“). Um Doppelgleisigkeiten mit dem § 98 WAG 2018 zu vermeiden, wird in Abs. 3 klargestellt, dass die Verfahren der Rechtsträger und die Mechanismen der FMA zur Meldung von Verstößen herangezogen werden können und keine Parallelstrukturen aufgebaut werden müssen.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | |
II. | Umfang der Mechanismen | |
III. | Whistleblowing | |
IV. | Vermeidung von Doppelgleisigkeiten |
I. Allgemeines
1
§ 12 normiert, dass die FMA wirksame und zuverlässige Mechanismen zu schaffen hat, damit ihr potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder der Verordnung (EU) 2019/2033 unverzüglich gemeldet werden können.
II. Umfang der Mechanismen
2
Die von der FMA zu schaffenden Mechanismen haben gem Abs 1 Folgendes zu umfassen:
spezielle Verfahren für die Entgegennahme, Behandlung und Nachverfolgung solcher Meldungen, einschließlich der Einrichtung sicherer Kommunikationswege (Z 1),
einen angemessenen Schutz vor Ver...