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Dämon (Hrsg)

WPFG | Wertpapierfirmengesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4849-1

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Dokumentvorschau
Dämon (Hrsg) - WPFG | Wertpapierfirmengesetz

§ 7 Vor-Ort-Prüfungen inländischer Zweigstellen

Cornelia Franta-Egger

Erläuterungen

Abs. 1 setzt Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 2 setzt Art. 14 Abs. 2 erster Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 3 setzt Art. 14 Abs. 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 4 setzt Art. 14 Abs. 2 dritter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Die Befugnis zur Vor-Ort-Prüfung inländischer Zweigstellen beinhaltet auch die Befugnis zur Vor-Ort-Prüfung vertraglich gebundener Vermittler.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Umfang der Befugnis
2
III.
Voraussetzung
3
IV.
Ergebnis einer Vor-Ort-Prüfung gem Abs 2
4

I. Allgemeines

1

§ 7 regelt die Vor-Ort-Prüfungen von inländischer Zweigstellen und normiert die Berechtigung zur Vor-Ort-Prüfung inländischer Zweigniederlassungen einer in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Wertpapierfirma. Aus den Mat (vgl Erl zu § 7) geht hervor, dass die Befugnis zur Vor-Ort-Prüfung inländischer Zweigniederlassungen auch die Befugnis zur Vor-Ort-Prüfung vertraglich gebundener Vermittler umfasst.

II. Umfang der Befugnis

2

Diese Bestimmung ermächtigt die zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten, die die inländische Zweigstelle einer in e...

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