WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
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§ 54 Umsetzungshinweis
Erläuterungen
Umsetzungshinweis.
1
Mit Abs 1 wird festgelegt, dass mit BGBl I 2022/237 die europarechtliche Richtlinie IFD in nationales, öst Recht umgesetzt wird; mit Abs 2, dass dadurch auch die an sich unmittelbar anwendbare, europarechtliche Verordnung IFR wirksam werden kann (Umsetzungs- und Vollzugsgesetz).