WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
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§ 44 Eignung der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Aufsichtsrats einer Holdinggesellschaft
Erläuterungen
Abs. 1 setzt Art. 52 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um und regelt die Anforderungen an die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Aufsichtsrats von Investmentholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften.
Abs. 2 ermöglicht der FMA die Abberufung der Geschäftsleiter und der Mitglieder des Aufsichtsrats von Holdinggesellschaften bei wiederholten Verstößen gegen das WPFG oder die Verordnung (EU) 2019/2033. Der FMA wird diese Möglichkeit der Abberufung eingeräumt, zumal die Geschäftsleiter und die Mitglieder des Aufsichtsrats einer Holdinggesellschaft erheblichen Einfluss auf gruppenangehörige Wertpapierfirmen haben können.
1
Art 52 der IFD ist der ähnlich lautenden Bestimmung für Kreditinstitute des Art 121 der CRD nachgebildet, welche mit § 30 Abs 7a BWG in öst Recht umgesetzt wurde.
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In Abs 1 werden die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats einer Investmentholdinggesellschaft und einer gemischten Finanzholdinggesellschaft für die wirksame Erfüllung ihr...