WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
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§ 36 Anwendungsbereich des Gruppenkapitaltests gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2033
Erläuterungen
Hiermit wird klargestellt, unter welchen Umständen die Voraussetzungen einer hinreichend einfachen Gruppenstruktur und fehlender wesentlicher Kunden- und Marktrisiken, welche von der Wertpapierfirmengruppe als Ganzes ausgehen, bei der Beantragung der Anwendung des Gruppenkapitaltests gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2033 als erfüllt gelten.
Kapitalbeziehungen innerhalb einer Gruppe, die in Form von Instrumenten des harten Kernkapitals gehalten werden, sind als einfache Gruppenstruktur zu betrachten. Ob demnach mehr oder weniger komplexe Gruppenstrukturen vorliegen, kann transparent im Wege von Registerauszügen gemäß § 10 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes – WiEReG, BGBl. I Nr. 136/2017, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 148/2021, nachvollzogen und von der Aufsicht überprüft werden.
Der Definition von kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2019/2033 lässt sich die regulatorische Norm entnehmen, wann auf Soloebene ein einfaches Risikoprofil angenommen wird. Hierbei werden auch qualitative Aspekte berücksichtigt, indem einige K-Faktoren (ASA, CMH, NPR und CMG) gleich Nul...