WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 30 Empfehlung zu zusätzlichen Eigenmitteln
Erläuterungen
Setzt Art. 41 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um. Die aufsichtliche Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel („Pillar 2-Guidance“) gemäß § 30 soll Verluste, die sich aus möglichen Stresssituationen im Rahmen konjunkturbedingter Schwankungen ergeben, adressieren, während die zusätzliche Eigenmittelanforderung („Pillar 2-Requirement“) gemäß § 29 alle anderen Risiken, denen eine Wertpapierfirma ausgesetzt ist oder sein könnte, adressieren soll.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Gegenstand | |
II. | Vorgaben der Joint SREP-Guidelines | |
III. | Überprüfung und Mitteilung der aufsichtlichen Empfehlung | |
IV. | Zur Rechtsqualität der aufsichtlichen Empfehlung |
I. Gegenstand
1
§ 30 setzt Art 41 IFD um. Wie bei Kreditinstituten kann nunmehr auch für Wertpapierfirmen eine Empfehlung zu zusätzlichen Eigenmitteln, dh eine sog pillar 2 guidance oder P2G vorgeschrieben werden. Für kleine und nicht-verflochtene Wertpapierfirmen wird die Vorschreibung von § 30 nicht gestattet. Bei allen anderen Wertpapierfirmen können Differenzierungen entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Größe, Systemrelevanz, Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigk...