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Dämon (Hrsg)

WPFG | Wertpapierfirmengesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4849-1

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Dokumentvorschau
Dämon (Hrsg) - WPFG | Wertpapierfirmengesetz

§ 29 Zusätzliche Eigenmittelanforderung

Sebastian Mesecke

Erläuterungen

Setzt Art. 40 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um, bezieht sich auf die in § 28 Abs. 2 Z 1 genannte Befugnis der FMA, zusätzliche Eigenmittel vorzuschreiben und konkretisiert die diesbezüglichen Voraussetzungen.

Abs. 1 setzt Art. 40 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 2 setzt Art. 40 Abs. 2 erster Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 3 setzt Art. 40 Abs. 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 4 setzt Art. 40 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 5 setzt Art. 40 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 6 setzt Art. 40 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 7 setzt Art. 40 Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gründe für die Vorschreibung einer zusätzlichen Eigenmittelanforderung
18
II.
Zur Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung
9
III.
Begründung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung
IV.
Zusätzliche Eigenmittelanforderung für kleine nicht-verflochtene Wertpapierfirmen (Art 12 IFR)

I. Gründe für die Vorschreibung einer zusätzlichen Eigenmittelanforderung

1

§ 29 setzt Art 40 IFD um und konkretisiert die Aufsichtsbefugnis des § 28 Abs 2 Z 1...

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