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Dämon (Hrsg)

WPFG | Wertpapierfirmengesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4849-1

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Dokumentvorschau
Dämon (Hrsg) - WPFG | Wertpapierfirmengesetz

§ 28 Aufsichtsbefugnisse

Sebastian Mesecke

Erläuterungen

Die Aufsichtsbefugnisse stellen sicher, dass die FMA Verstöße gegen die Vorschriften des WPFG oder gegen die Verordnung (EU) 2019/2033 verhindern oder unterbinden sowie Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

Abs. 1 setzt Art. 39 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 2 setzt Art. 39 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 3 setzt Art. 39 Abs. 3 erster Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Abs. 4 setzt Art. 39 Abs. 3 zweiter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Regelungsgegenstand
1, 2
II.
Für die Zwecke der § 25, 26 Abs 4 bis 6 und 27 sowie der Anwendung der IFR
3
III.
Die einzelnen Befugnisse
417
IV.
Zulässigkeit zusätzlicher oder häufigerer Meldungen
18, 19
V.
Weitere Aufsichtsbefugnisse außerhalb des Abschnitts 6
2028

I. Regelungsgegenstand

1

§ 28 setzt Art 39 IFR um. Bei den Aufsichtsbefugnissen ist klar, dass sie der FMA zustehen (siehe in Bezug auf die Beurteilung der Erforderlichkeit von Aufsichtsmaßnahmen die Kommentierung zu § 27 Rz 5). Vor der Anwendung seiner Befugnisse hat eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erfolgen (Kann-Bestimmung und Erforderlichkeitskriterium). Ganz grds können die Maßnahmen in qua...

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