WPFG | Wertpapierfirmengesetz
1. Aufl. 2023
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§ 25 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
Erläuterungen
Die Befugnisse zur aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung erlauben es der FMA, qualitative Elemente, wie die interne Unternehmensführung und Kontrolle sowie Risikomanagementprozesse zu beurteilen und, sofern erforderlich, zusätzliche Anforderungen, insbesondere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, festzulegen. Die FMA hat unter Berücksichtigung der Größe, der Art, des Umfangs, der Komplexität der Geschäfte und der Systemrelevanz die Häufigkeit und Intensität der Überprüfung und Bewertung bei einer Wertpapierfirma festzulegen. Aufgrund des eingeschränkten Konzessionsgegenstands kann angenommen werden, dass eine Überprüfung und Bewertung bei kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen nur in Ausnahmefällen zu erfolgen hat.
Abs. 1 setzt Art. 36 Abs. 1 erster Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.
Abs. 2 setzt Art. 36 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.
Abs. 3 setzt Art. 36 Abs. 2 erster Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.
Abs. 4 setzt Art. 36 Abs. 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie (EU) 2019/2034 um.
Abs. 5 beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, welche es der FMA ermöglicht,...