Amtsmissbrauch und Korruptionsdelikte
1. Aufl. 2020
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S. VVorwort
Weder in der österreichischen Rechtsordnung noch in internationalen Konventionen findet sich eine Definition, was unter Korruption zu verstehen ist. Auch das österreichische Strafgesetzbuch kennt keinen eigenen Tatbestand der „Korruption“. Das Gesetz verwendet das Wort Korruption lediglich in der Überschrift des 22. Abschnitts (§§ 302 bis 313 StGB). Transparency International definiert Korruption als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Mit dieser Beschreibung werden die Inhalte dieses Kommentars gleichermaßen sehr gut umrissen; während der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) einen Missbrauch von anvertrauter Macht im Sinne der eingeräumten Befugnisse eines Beamten erfasst, auch ohne einen expliziten Nutzen oder Vorteil, pönalisieren hingegen die Korruptionsdelikte (§§ 304 bis 309 StGB) einen Missbrauch einer anvertrauten Macht im öffentlichen oder privaten Bereich zum privaten Nutzen oder Vorteil für sich oder einen Dritten.
Das Werk soll einen leicht verständlichen und für die Praxis zugeschnittenen Zugang zu den Bestimmungen der § 302 und 304 bis 309 StGB vermitteln und bietet einen aktuellen Überblick über die herrschende Rechtsprechung und wesentlichen Lehrmeinungen...