Investitionszuwachsprämie für Pool in Gebäude, Dampfbad, Sauna, Dusche, Waschbecken, Kästen?
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AHR ISE gegen den Bescheid des Finanzamtes LSA betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für 2002 entschieden:
Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Prämie betragen:
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Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres 2002
| 66.284,67 €
|
Abzüglich Durchschnitt der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter der Jahre
1999-2001 | -2.830,85 €
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Investitionszuwachs 2002 | 63.453,82 €
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IZP 2002 | 6.345,38 €
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Entscheidungsgründe
Ablauf des Verfahrens:
Mit Eingabe, die am beim Finanzamt einlangte, nahm die Berufungswerberin (Bw.) in Bezug auf das Jahr 2002 die Selbstberechnung einer Investitionszuwachsprämie (IZP) in Höhe von 28.307,14 € vor. Sie machte betreffend das Jahr 2002 Investitionen in Höhe von 285.902,24 zur Errichtung eines Wellnessbereiches mit Sauna und Dampfbad geltend. Abzüglich des Durchschnittes der Anschaffungs- oder Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter in den Vorjahren 1999-2001 in Höhe von 2.830,85 € ergebe sich ein Investitionszuwachs für 2002 in Höhe von 283.071,39.
In einer Beilage zur Eingabe vom mit der Überschrift "Investitionen 2002" bezeichnete die Bw. die Investitionen insbesondere wie folgt: Schwimmbeckenanlage, Maurerarbeiten, Sauna, Beleuchtung, "Elektroarbeiten", sanitäre Anlagen, diverse Liegen.
In einer Niederschrift vom bezeichnete das Finanzamt diese Investitionen als nicht selbstständig bewertbare Wirtschaftsgüter. In derselben Niederschrift bezeichete der steuerliche Vertreter der Bw. diese Investitionen als begünstigte Betriebsvorrichtung.
Mit Bescheid vom wies das Finanzamt den Antrag der Bw. auf IZP 2002 mit dem Hinweis auf seine Ausführungen in der Niederschrift vom selben Tag ab.
Mit Schreiben ihres steuerlichen Vertreters vom legte die Bw. Berufung ein. Die Investitionen beträfen ein Hallenbad, mehrere Saunen und einen Massagebereich samt zugehörigem Inventar.
Ob ein Wirtschaftsgut ein Gebäude sei, richte sich nach den zum Bewertungsrecht und Grunderwerbsteuerrecht entwickelten Grundsätzen. Die Bw. wies auf einen Artikel von Kotschnigg (ÖstZ 1990, 22 ff hin). Das von der Bw. errichtete Hallenbad samt Sauna- und Massagebereich und die dazu gehörigen sanitären Anlagen dienten ausschließlich dem Betriebszweck "Wellnesscenter".
Das Dachgeschoß, der Dachstuhl, die Zwischenwände, die Anschlüsse an die Zentralheizung, die Wasser- und Energieversorgung sei von vornherein dem
Gebäude zugeordnet worden.
Am 22. Feber 2007 fand ein Ortsaugenschein in Gegenwart der Bw., ihres Gatten und ihres steuerlichen Vertreters sowie des Referenten statt.
Mit Schreiben vom legte der steuerliche Vertreter der Bw. die Rechnungen vor, die die Bw. im Zusammenhang mit der Lieferung und/oder Errichtung der gegenständlichen Wirtschaftsgüter erhalten hatte. Gleichzeitig legte er auch eine Liste der Investitionen 2002 vor, in der auch jene Investitionen enthalten waren, die die Bw. selbst als nicht begünstigungsfähig beurteilt hatte und daher der Selbstberechnung der IZP 2002 nicht zu Grunde gelegt hatte.
Als weitere Beilage zu diesem Schreiben legte der steuerliche Vertreter die Ablichtung einer Seite aus dem Artikel von Kotschnigg, ÖStZ 1990,22 ff vor. Darin kommt insbesondere die Rechtsansicht zum Ausdruck, dass Bäder, die Heilzwecken oder sonstigen gewerblichen Zwecken z.B. im Rahmen von Badeanstalten dienen, als Betriebsvorrichtungen anzusehen seien. Dies gelte dann nicht, wenn diese Bäder in Hotels oder Fabriken eingebaut worden seien.
Am 25. Juni und am fanden weitere Ortsaugenscheine in Gegenwart der Bw. und zum Teil (25. Juni) zweiter Vertreter des Finanzamtes statt, bei denen insbesondere der Architekt, der die Bauleitung bei der Herstellung des Wellnessbetriebes im Dachgeschoß des Hauses der Bw. innehatte, befragt wurde.
Mit Schreiben vom wurde der Bw. insbesondere der Sachverhalt betreffend das Rasul vorgehalten. Ferner wurde ihr vorgehalten, welche Teile der Anschaffungs- und Herstellungskosten welchen Wirtschaftsgütern zuzuordnen seien.
Mit Schreiben vom wurde auch dem Finanzamt der Sachverhalt insbesondere betreffend das Rasul vorgehalten. Auch dem Finanzamt wurde vorgehalten, welche Teile der Anschaffungs- und Herstellungskosten welchen Wirtschaftsgütern zuzuordnen seien.
Am gab die Bw. dem Referenten telefonisch weitere Informationen betreffend das Kneippbecken und das Waschbecken, welches sich nahe der Aufschrift auf der Westwand des Massageraumes "Granderwasser" befindet. Am gab die Bw. dem Referenten weitere Informationen telefonisch bekannt.
Mit Schreiben vom wurden dem Finanzamt Sachverhaltsfeststellungen betreffend das Kneippbecken, die Beleuchtungskörper, die Farbschmelzgläser an der Decke des Ruheraumes, die Entfeuchtungsanlage, zwei Kästen, eine Sitzbank, die Sauna, und eine Kühlvitrine vorgehalten.
Mit Vorhalt vom wurden der Bw. Feststellungen betreffend zwei Waschbecken, die Beleuchtungskörper, die Farbschmelzgläser an der Decke, die Entfeuchtungsanlage, den Pool, die Glastüren und die Sauna vorgehalten.
Am gab die Bw. dem Referenten weitere Informationen betreffend die Gipskartondecke, die Transformatoren und die Farbschmelzgläser an der Decke telefonisch bekannt.
Über die Berufung wurde erwogen:
Ergänzende Feststellungen:
Der strittige Wellnessbetrieb der Bw. befindet sich im Dachgeschoß ihres Hauses. Im Erdgeschoß betreibt die Bw. ein Friseurgeschäft, im ersten Stock wohnt sie. Der Wellnessbetrieb besteht aus einem Kosmetikraum, wo Kunden kosmetisch behandelt werden, z.B. durch Auflegen von Gesichtspackungen, einem Raum mit einem Pool mit Massagedüsen, einem Massageraum und einem Ruheraum mit einer Sauna, einem Rasul (orientalisches Dampfbad), einem Kneippbecken, einer Duschkabine (Runddusche,) mehreren gepolsterten Liegestühlen und einer Sitzecke.
Die einzelnen Räume des Wellnessbetriebes im Dachgeschoß haben folgende Flächen:
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Flächen in m²
| |
Vorraum | 7,4 |
Umkleideraum | 1,5 |
Kosmetikraum | 18,8 |
Massageraum | 16,8 |
Ruheraum | 36 |
Rasul | 8 (soviel nimmt das Rasul einschließlich des
Holzmantels Platz weg) |
Sauna | 5,5 (soviel nimmt die Sauna einschließlich ihrer an
ihren Wänden angebrachten Spanplatten Platz weg) |
Runddusche | 2 m²
|
Poolraum | 26,8 m²
|
122,8 |
I.) Rasul (orientalisches Dampfbad) im Ruheraum westlich des Raumes mit dem Pool (siehe auch Punkt XXIII/1)
Das Rasul ist eines der Wirtschaftsgüter, die im Ruheraum untergebracht sind. In diesem Raum befinden sich eine Sauna (Foto 118, 119), eine Runddusche (Foto 109), eine helle, gepolsterte Sitzbank (F 109) mit einem Couchtisch, eine armagnacfarbene Kühlwanne für Erfrischungsgetränke (Fotos 64, 65), mehrere gepolsterte Liegestühle in weißer und gelber Farbe (Foto 71), zwei übereinander an der Wand angeschraubte armagnacfarbene Einbaukästchen (Fotos 63).
Der gesamte Boden des Ruheraumes ist mit beigen Fliesen (Foto 66,102) versehen. Die Mauern sind hauptsächlich in Gelb- und Orangetönen (Fotos 65, 67, 71, 72, 90, 107, 109) mit Farbe bestrichen, zum Teil auch mit weißer (Foto 63,72) Farbe. Ein kleiner Teil der Mauern, etwa ½ m², (im Bereich der beiden Einbaukästchen) ist gefliest (Foto 63). Die Fensterbänke bestehen aus schwarzen Granitplatten (Foto 72). Die Decke des Ruheraumes ist durch Gipskartonplatten verziert worden, die hauptsächlich in Orange- und zum Teil in Blautönen mit Farbe bestrichen sind, zum Teil auch mit weißer Farbe (Fotos 70, 72, 73-80, 82, 86, 105). In der Gipskartondecke sind mehrere Beleuchtungskörper befestigt (Fotos 77-80). Im südlichen Bereich des Ruheraumes ist die Decke durch ein in Orange und Blau gehaltenes Farbschmelzglas verziert worden (Fotos 72- 74).
Insgesamt bietet der Ruheraum das Bild eines geschmackvoll eingerichteten, der Entspannung dienenden Bereiches.
1.)Größe, Abmessungen des Rasuls:
a.)Wände des Rasuls:
Diese bestehen aus Paneelen, die aus Blech und Polyurethanschaum (PU- Schaum) konstruiert sind und die eine Fläche von 16 m² aufweisen. Jede der 8 Wände des Rasuls besteht aus zwei 2 mm starken Blechplatten, die parallel zueinander mit einem Zwischenraum von 8 cm angeordnet sind. Zwischen diesen Blechplatten befindet sich gehärteter PU- Schaum mit einer Profiltiefe von 8 cm. Das Rasul ist im Grundriss ein Achteck (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten Mag. IHR vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ; Niederschrift , insbesondere S. 17).
Die Wände wurden wie folgt zusammengesetzt (Niederschrift , insbesondere S. 18): Die doppelten Blechplatten, aus denen die Wände bestehen, wurden zusammen genietet. Sodann wurde eine Schiene auf den Boden gelegt. Mit Hilfe dieser Schiene wurden die noch hohlen acht Wände provisorisch zusammen gesteckt. Ferner wurden die Wände an den Ecken provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann wurden dieHohlräume zwischen den Blechplatten und dieZwischenräume zwischen den acht aneinander provisorisch angefügten Wänden mit PU-Schaum gefüllt. Danach wartete man 6 Stunden lang ab, um dem PU- Schaum Zeit zu geben, sich zu verhärten. Sodann wurden die provisorischen Metallspangen und die Bodenschiene entfernt. Nunmehr waren die acht Wände mit gehärtetem PU-Schaum gefüllt und wurden an ihren Rändern bzw. Ecken, wo sie vorher durch Metallspangen provisorisch zusammen gehalten worden waren, nunmehr durch den gehärteten PU-Schaum zusammengehalten. Der Zusammenhalt der 8 Wände wurde somit ausschließlich durch den gehärteten Schaum erreicht. Dort, wo der PU- Schaum an den Rändern bzw. Ecken der Wände, wo diese durch den Schaum zusammengehalten wurden, hervorgequollen war, wurde er abgeschnitten. An der südlichen und südöstlichen Außenseite des Rasuls, wo der Technikraum des Rasuls eingerichtet wurde, wurden an diesen Rändern bzw. Ecken, wo die acht Wände durch den PU- Schaum zusammen gehalten wurden, Schienen auf die Blechplatten genietet, um die scharfkantigen Ränder zu überdecken. Diese Schienen haben nur den Zweck, Verletzungen wegen der scharfkantigen Ränder der Blechplatten zu vermeiden, die bei Tätigkeiten im Technikraum entstehen könnten. Sie haben nicht den Zweck, die Standfestigkeit des Rasuls zu erhöhen (Niederschrift , insbesondere mit den Angaben des Architekten S. 17,18; Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 vom ).
b.) Auf die Blechwände ist innen eine Feuchtigkeitsisolierung, dh ein Gitter als Putzträger aufgebracht worden. Darauf wurde Fliesenkleber S 48 geklebt. Darauf wurden innen vom gefliesten Boden bis zur Decke Fliesen geklebt (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
c.) Die Decke des Rasuls besteht aus 2 zusammengesteckten Holzteilen mit einer kreisrunden Öffnung mit einem Durchmesser von ca 1,10 m. Darin ist eine Lichtkuppel aus Plexiglas angeschraubt, in der sich die Beleuchtung des Rasuls befindet. Die Lichtkuppel ist von außen blau gefärbt (Angaben des Architekten vom , S. 2 und 3; Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
d.) Die Decke des Rasuls ist auf dessen stehende Wände mit PU- Schaum angeklebt worden. Dabei wurde wie folgt vorgegangen: Nachdem die Wände aufgestellt waren, hat man die Holzteile der Decke zusammen gesteckt und auf die oberen Ränder der Wände gelegt. Dann wurden kleine Keile zwischen die Ränder der Wände und die Decke geschoben. Nachher wurden die Decke und die Wände provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann wurde der Zwischenraum zwischen den Rändern der Wände und der Decke mit PU- Schaum gefüllt. Man wartete ca 6 Stunden, bis der Schaum hart geworden war und die Decke an den oberen Rändern der Wände festhielt. Der in diesem Bereich hervorgequollene Schaum wurde abgeschnitten und die Metallspangen wurden wieder entfernt. Die Ursache des Zusammenhaltes zwischen den Wänden und der Decke ist ausschließlich der PU-Schaum, durch den diese beiden Teile des Rasuls zusammen geklebt wurden.Die Verbindungsstellen zwischen den Wänden und der Decke des Rasulkastens sind mit Blechleisten verdeckt worden, die an die Wände und die Decke des Rasuls angenietet wurden, um Schnittverletzungen wegen der scharfkantigen oberen Ränder der Wände oder des Randes der Decke zu vermeiden (Niederschrift , insbesondere S. 19).
e.) Von außen betrachtet, erscheint das Rasul als Blechkasten (Fotos Nr. 101 a-101 p). Dieser ist 2,30 m hoch (Außenmaß), die 8 Wände sind durchschnittlich 1,04 m lang. Der Durchmesser des Innenraumes beträgt im Durchschnitt 2,20 m. Zwischen der Decke des Rasuls und der Decke des Dachgeschoßraumes besteht ein Abstand von 1,40 m. Es besteht keine Verbindung zwischen einer Außenwand des Rasuls und einer massiven Beton-oder Ziegelwand des Gebäudes (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
f.) Der graue Blech - Kunststoffkasten des Rasuls ist von außen durch 5 Holzwände (Fotos 81,90, 102,107) aus Spanplatten, die miteinander verschraubt sind, verdeckt worden. An der südlichen Seite des Rasuls sind in diese Holzwände, die das Rasul umgeben, 2 rotbraune Holztüren eingearbeitet (Foto 107). Öffnet man diese Türen, so wird der graue Blech- und Kunststoffkasten des Rasuls erkennbar (Fotos 97-100, 101, 101 j, 101 a-101 p). Diese Holzwände verdecken die nördliche, westliche und und südliche Außenseite des Rasuls. Die Ostseite des Rasuls wird von einer massiven Beton- oder Ziegelwand verdeckt, die den Ruheraum vom Raum mit dem Pool trennt. Von dieser massiven Wand steht das Rasul etwa 10 cm entfernt auf einem Fliesenboden. Die Holzwände, die das Rasul verdecken, sind mit derselben Farbe (Gelb - weiß - orange - Töne) bestrichen wie die massiven Wände und wie die Gipskartondecke des Ruheraumes. Durch die Färbung der Holzwände fügt sich das Rasul mit den es umgebenden Holzwänden harmonisch in den Raum ein, in dem es steht. Ohne diese gefärbten Holzwände, die das Rasul umgeben, würde im Ruheraum ein optisch unschöner Kontrast zwischen der grauen Blechwand des Rasuls und den Wänden sowie der Decke und dem Boden des Ruheraumes, sowie den Einrichtungsgegenständen dieses Raumes bestehen. Die Holzwände haben daher die Funktion, den grauen Kasten aus Blech und Kunststoff, aus dem das Rasul besteht, zu verkleiden, um dadurch den gesamten Raum zu verschönern. Die Holzwände haben eine Profiltiefe von 38 mm. Ihre Höhe beträgt 2,25 m, Ihre Länge je 1,20 m. An der Schnittstelle zwischen diesen Holzwänden und dem gefliesten Boden des Ruheraumes befindet sich an den Holzwänden ein ca 5 cm breiter Fliesensaum, der mit dem gefliesten Boden mit Silikon verfugt worden ist, um die Einwirkung von Wasser beim Reinigen des Fliesenbodens auf die Holzwände zu vermeiden (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
g.) Südlich und südöstlich des Rasuls besteht zwischen den Holzwänden und dem Rasulkasten ein Zwischenraum von ca 50 cm ( dessen Fläche im Grundriss beträgt ca. einen m²). In diesem Bereich erkennt man das äußere Erscheinungsbild des Rasuls von außen betrachtet als Kasten mit einem grauen Blechmantel. In diesem Bereich sind an der Wand des Rasulkastens oder in dessen Nähe die technischen Einrichtungen des Rasuls angeschraubt. Dabei handelt es sich um Wasser- und Stromleitungen, einen Dampfgenerator, einen Boiler, der oberhalb des Rasulkastens angebracht ist, einen Subverteilerkasten für die Stromleitungen und für die Zeitautomatik, die die Abfolge von Dampf- und Wassereintritt im Inneren des Rasuls bestimmt und einen blauen Behälter, in welchem das Wasser entkalkt wird, welches im Rasul und im neben anliegenden Pool verwendet wird. An der massiven Wand südöstlich des Rasuls befindet sich ein grauer Schaltschrank, der zu den technischen Einrichtungen des Pools im nebenanliegenden Raum östlich des Ruheraumes gehört. Dieser o.e. Zwischenraum , der als Technikraum fungiert, kann durch 2 Holztüren, die in die Holzwände eingearbeitet sind, betreten werden (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
h.) Die Türe in den Innenraum des Rasuls ist an einer Metalleinfassung mit Scharnieren befestigt. Die Metalleinfassung (i.e. Umfassungszarge) ist an der Blech- und Kunststoffwand des Rasuls angeschraubt. Die Türe des Rasuls ist aus Glas. Darauf befindet sich eine Verzierung mit Farbschmelzglas, die in die Türe eingeschmolzen worden ist ( Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
.i.) Der Boden, auf dem der Rasulkasten steht, ist verfliest. Zwischen diesem Fliesenboden und dem Rasulkasten befindet sich eine Silikonfuge sowohl im Innenraum des Rasuls, als auch zwischen der Außenwand des Rasulkastens und dem Boden. Unter den Bodenfliesen befindet sich eine elektrische Fußbodenheizung. Darunter befindet sich eine Schicht PU- Schaum, darunter der Estrich. Mitten im Innenraum des Rasuls befindet sich ein Gully in einer Größe von 55 x 55 cm(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
j.) Die Wände des Rasuls im Innenbereich sind bis zu einer Höhe von 2,15 m, dh bis zur Holzdecke hinauf, verfliest. Die Decke des Rasuls ist nicht verfliest(Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
k.) Im Innenbereich des Rasuls ist entlang der Wände ein im sichtbaren Bereich zur Gänze verfliester Sockel auf den Fliesenboden gestellt worden, der aus denselben Paneelen aus Blech und PU- Schaum besteht wie die Wände des Rasuls. Der Sockel ist 35 cm hoch, 43 cm breit und 3 x 1 m lang. Er ist innen hohl und enthält Wasser-und Heizleitungen.Die Wasser- und Heizleitungen wurden vom Bereich außerhalb des Rasuls durch Löcher (vgl. z.B. Fotos Nr. 101, 101 b, 101 f, 101 j), die in eine Paneelenwand gebohrt wurden, in das Innere des Rasuls verlegt. Danach wurde der genannte Sockel über diesen Leitungen errichtet (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten vom , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
l.) Auf diesem Sockel ruhen drei je 200 kg schwere Sitze aus Guss - Ytong. Diese Sitze sind auf gleichartige Weise geformt wie üblicherweise Fauteuils und an ihren sichtbaren Flächen zur Gänze verfliest. Diese Sitze sind mit dem Sockel und den Innenwänden des Rasuls mit Silikon verfugt. Soweit in weiterer Folge nichts anderes festgestellt wird, haben alle Verfugungen eine Stärke von ca 3 mm. Diese Verfugungen haben den Sinn, das Einwirken von Feuchtigkeit in die Fugen zu verhindern. Eine weitere Befestigung der Sitze auf dem Sockel erfolgte nicht. Die Sitze ruhen auf dem Sockel insbesondere auf Grund ihres Gewichtes (Niederschrift Architekt vom , insbesondere S. 5).
m.) Auf dem Sockel ruhen ferner an der Innenwand des Rasuls 2 Ofenattrappen aus Ofenkacheln, die ca 10 cm lang und 10 cm breit, sowie 2,5 cm dick sind. Die Ofenkacheln wurden mit Silikon zusammen geklebt. Diese Klebeschicht ist ebenso 2,5 cm dick. In einer dieser Ofenattrappen tritt der Dampf aus, der vom Dampfgenerator ausgehend durch zwei Schläuche von der südlichen Außenwand des Rasuls (Fotos 101, 101 f 101 j) durch 2 gebohrte Löcher in das Innere der südlichen Ofenattrappe geleitet wird. Diese Ofenattrappe hat zwei Öffnungen für die Schläuche. Die zweite Attrappe hat lediglich eine Funktion als Verzierung des Innenbereiches des Rasuls. Die Attrappen sind ca 1,30 m hoch und haben einen Durchmesser von durchschnittlich ca 25 cm. Sie sind jeweils sechseckig und haben ein Gewicht von je 80 kg. Sie sind mit dem Sockel, auf dem sie ruhen, und mit der Wand des Rasuls mit Silikon verfugt worden. Jeweils eine Reihe von Ofenkacheln der Ofenattrappen haftet auf Grund der Silikonverfugung unmittelbar an der Wand des Rasuls. In diesem Bereich ist der Rasulkasten innen nicht verfliest worden (Niederschrift, insbesondere mit Angaben des Architekten , insbesondere S. 2,3,4,5,7,8,10, 13,12; Rechnung Nr. 42 Fliesen vom ).
2.)Abbauen des Rasuls:
Will man das Rasul abbauen, geht man wie folgt vor: Zunächst entfernt man die auf dem Rasulkasten außen angeschraubten Strom- und Wasserleitungen sowie die Dampfleitung durch Lösen der Schrauben, durch die die genannten Leitungen befestigt sind (Niederschrift vom , S. 19).
Sodann entfernt man die zusammengeschraubten Holzwände, mit denen das Rasul umgeben wurde. Zu diesem Zweck ist es zum Teil erforderlich, den Putz auf den Holzwänden abzukratzen, um alle Schrauben zu finden. Dann löst man die Schrauben und kann diese Holzwände abtragen. Allerdings ist es auch erforderlich, den ca 5 cm breiten Fliesensaum (Foto 89), der auf den Holzwänden an der Schnittstelle zwischen diesen Holzwänden und dem Fliesenboden angeklebt ist, mit einem Flachmeißel wegzustemmen. Dabei ist mit einer zumindest teilweisen Beschädigung der Holzwände zu rechnen. (vgl. Angaben des Herrn Architekten vom , insbesondere S 4).
Danach entfernt man die Silikonverfugung an der Schnittstelle zwischen dem Fliesenboden und den Wänden des Rasuls mit einem Stanleymesser (Niederschrift, , S. 5).
Will man das Rasul abbauen, bohrt man in dem Bereich, wo die Wände des Rasuls an ihren Ecken nur durch den PU- Schaum zusammen gehalten werden, die Nieten der Leisten, die über die Ecken der zusammengehaltenen Wände gelegt sind, auf. Durch das Aufbohren der Nieten werden Löcher in den Blechwänden und in den Blechleisten in den Bereichen sichtbar, wo sich früher die Nieten befanden. Die aufgebohrten Nieten sowie die Löcher, in denen die Nieten vor dem Aufbohren ruhten, sind für weitere Tätigkeiten, insbesondere die neuerliche Verbindung der Wände unbrauchbar. Durch das Aufbohren der Nieten werden die Löcher, in denen die Nieten ruhten, ausgeweitet.
Im Innenbereich des Rasuls schneidet man sodann die Fugen zwischen jeweils 2 Fliesenreihen in den 8 Ecken des Rasuls auf. Die Fugenmasse, die hiebei durchschnitten wird, ist etwa 1-2mm stark. Das Aufschneiden erfolgt mit einem Stanleymesser. Sodann werden je 2 Fliesenreihen (eine Fliese hat eine Fläche von 10 x 10 cm) an jeder Ecke des Rasuls (insgesamt 16 Fliesenreihen) ohne Zerstörung oder Beschädigung der meisten herabzulösenden Fliesen oder des Rasuls abgelöst. Dabei und auch bei der Entfernung der Sitze aus Guss- Ytong besteht allerdings Gefahr, dass ein paar Fliesen zu Bruch gehen (Niederschrift , S. 5; Niederschrift , S. 17,18). Nach dem Durchschneiden der Fugen schneidet man den gehärteten PU-Schaum, der die Wände an den Ecken zusammenhält, auf. Dadurch wird die Verbindung der 8 Wände untereinander aufgehoben und man kann die Wände einzeln abtransportieren. Ein Zerlegen der einzelnen Wände ist nicht erforderlich. (Niederschrift , S. 18,19).
Die Decke des Rasuls wird wie folgt von den Wänden des Rasuls gelöst: Man bohrt die Nieten auf,die die Leisten festhalten, die die scharfen Ränder zwischen der Decke und den Wänden des Rasuls verdecken. Dadurch kommt es wieder zur Zerstörung der Nieten und der Ausweitung der Löcher, in denen vor dem Aufbohren der Nieten diese geruht hatten. Die ausgeweiteten Löcher sind für den Wiederaufbau nicht mehr verwendbar. Sind die Leisten entfernt, schneidet man mit einem Metallsägeblatt den gehärteten PU-Schaum durch, der die Decke mit den Wänden des Rasuls verbunden hat. Die Decke des Rasuls kann sodann vom Rasulkasten herabgenommen werden. Die Plexiglaskuppel mit der Beleuchtung wird von der Decke heruntergeschraubt. Sodann wird die Decke durch Auseinanderziehen der zusammen gesteckten Holzteile auseinandergenommen und kann abtransportiert werden (Niederschrift
vom , S. 19).
Zu den drei Sitzen aus Guss - Ytong: Um diese zu entfernen, muss zunächst die Silikonverfugung zwischen dem Paneelensockel sowie der Innenwand des Rasuls einerseits und den Sitzen andererseits durch ein Stanleymesser entfernt werden. Beim Entfernen dieser Verfugung im Bereich der Wand besteht Gefahr, dass ein Teil der Fliesen herausbricht. Sodann müssen die drei Sitze weggetragen werden. Für das Heraustragen der Sitze aus dem Haus der Bw. werden drei Arbeiter nötig sein (Angaben Architekt vom , insbesondere S. 5).
Um die Ofenattrappen zu entfernen, muss zunächst die Silkonverfugung zwischen dem Sockel und den Wänden des Rasuls einerseits und den Attrappen andererseits mit einem Stanleymesser gelöst werden. Sodann müssen die Kacheln an den Nahtstellen, an denen sie mit Silikon miteinander verklebt sind, auseinandergeschnitten werden. Sodann können die Kacheln einzeln abtransportiert werden (Angaben Architekt ,insbesondere S. 7,8).
Zum Sockel auf dem Fliesenboden des Rasuls: Dieser Sockel ist standsicher genug, um 3 Sitze aus Guss-Ytong zu tragen, von denen jeder etwa 200 kg schwer ist. Es ist daher nicht anzunehmen, dass er durch bloßes Durchschneiden eines bei der Schnittstelle nur aus PU- Schaum bestehenden Bauteiles abgebaut werden kann.
Die Standsicherheit des Sockels lässt erwarten, dass er mit dem Fliesenboden des Rasuls fest verbunden sein muss, weshalb sein Abbau nicht ohne Beschädigung der Substanz des Sockels vonstatten gehen kann.
Nach Entfernen des Sockels aus Paneelen werden die Leitungen abgebaut, die sich unterhalb dieses Sockels befinden.
Es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, die Bodenfliesen, auf denen der Rasulkasten aufgestellt worden ist, vom Boden herabzulösen. Es wäre kostengünstiger, am neuen Standort neue Fliesenzu verlegen (Angaben Architekt vom , S. 6).
Der Abbau und Wiederaufbau des Rasuls wird, wenn dabei 2 Arbeiter beschäftigt werden, etwa 4 Tage in Anspruch nehmen. Die Kosten einer Arbeitsstunde werden etwa 40 € betragen. Für das Entfernen und Wiederanschließen der Wasser- und Stromleitungen sowie der Dampfleitung werden weitere 3 Tage Arbeit für 2 Personen zu veranschlagen sein (Niederschrift Architekt , S. 5,6).
3.) Wiederaufbauen des Rasuls:
a.) An dem Ort, an dem man das Rasul wieder aufbauen möchte, wird man einen neuen Fliesenboden legen müssen, weil es wirtschaftlich untunlich wäre, den alten Fliesenboden mitzunehmen (Architekt vom , S. 6)
b.)Sodann werden die Wände des Rasuls wieder aufgebaut: Es wird eine Schiene auf den Boden gelegt, um die einzelnen Wände provisorisch zusammen zu halten. Sodann werden diese Wände provisorisch mit Metallspangen verbunden. Sodann werden die Zwischenräume zwischen den Wänden mit PU-Schaum gefüllt. Sodann wird 6 Stunden zugewartet. Während dieser Pause verhärtet sich der PU-Schaum zwischen den Wänden und diese haften wieder aneinander. Der weitere Ablauf des Aufbaues erfolgt sodann wie in Punkt I.) 1 a.) oben beschrieben.
Zu den Schienen (= Blechleisten), die die scharfkantigen Ränder oder Ecken der Wände überdecken: Beim Wiederaufbau ist damit zu rechnen, dass die alten Schienen nicht wieder verwendet werden, dass neue Schienen an den Wänden des Rasuls angenietet werden. Diese neuen Schienen dienen nach dem Wiederaufbau nicht nur dazu, die scharfen Ränder zu überdecken, sondern auch, die unschönen Löcher zu verdecken, die beim Abbau des Rasuls durch das Aufbohren der Nieten entstanden sind. Sodann wird die Schnittstelle zwischen Boden und Wand des Rasuls innen und außen mit Silikon in einer Stärke von ca 3 mm verfugt.
c.)Zur Wiederbefestigung der Decke des Rasuls an den Wänden des Rasuls: Dabei wird gleich vorgegangen, wie bei Punkt I.) 1 d.) beschrieben. Betreffend die Schienen (= Blechleisten) gilt dasselbe wie bei Punkt I 3 b.). Sodann wird die Plexiglaskuppel mit der Beleuchtung an der Decke angeschraubt.d.)Sodann werden die Wasser- und Heizleitungen, die vor dem Abbau im Hohlraum unterhalb des Sockels aus Paneelen gelegt waren, von außen durch die dafür gebohrten Löcher in das Innere des Rasuls gelegt.
e.)Danach ist der Sockel aus Paneelen über diesen Leitungen im Inneren des Rasuls neu zu errichten.
f.)Sodann werden die Fliesen auf den Innenwänden im Bereich der 8 Ecken mit Fliesenkleber wieder befestigt, die beim Abbauen von den Wänden gelöst worden sind. Alle Fliesen, die beim Abbau zerstört worden sind, werden durch neue Fliesen ersetzt. Die Fugen zwischen den Fliesen werden mit Spachtelmasse aufgefüllt.
g.) Danach werden die drei Sitze aus Guss-Ytong auf den Sockel gestellt und mit dem Sockel und den Wänden des Rasuls verfugt.
h.)Sodann sind die Ofenattrappen, die beim Abbau in die einzelnen Kacheln zerlegt wurden, auf dem gefliesten Sockel aus Paneelen wieder zusammenzusetzen, indem man die einzelnen Kacheln mit Silikon aneinander klebt. Die vor dem Abbau an der südlichen Innenwand des Rasuls aufgestellte Ofenattrappe hat 2 Öffnungen, durch die sie durch 2 Schläuche und durch 2 in die südliche Wand des Rasuls gebohrte Löcher mit dem Dampfgenerator an der südlichen Außenwand des Rasuls verbunden war. Diese Schlauchleitungen werden von der Außenwand durch die gebohrten Löcher wieder ins Innere des Rasuls und in die Ofenattrappe gesteckt. Sodann werden die Attrappen wieder mit dem Sockel und den Wänden des Rasuls verfugt.
i.)Sodann sind die Strom-,Wasser-, und Dampfleitungen an der Außenwand des Rasuls wieder anzuschrauben und an die Strom- und Wasserleitungen des Hauses, in dem das Rasul wieder aufgestellt wird, anzuschließen. Dabei ist auch der Dampfgenerator, der Boiler und der Subverteilerkasten wieder an der Wand des Rasuls anzuschrauben oder in der Nähe aufzustellen bzw. zu befestigen.
j.)Sodann muss das Rasul wieder mit den Holzwänden umgeben werden, die vor dem Abbau den Blick auf die graue Außenwand des Rasuls verdeckt haben. Die Teile des Holzes, die durch das Wegstemmen des Fliesensaumes beschädigt worden sind, sind durch neue Holzteile zu ersetzen. Die einzelnen Teile der Holzwände sind zusammen zu schrauben. Der alte Verputz auf den Holzwänden muss abgeschabt und durch neuen Verputz und neue Farbe ersetzt werden, damit erreicht wird, dass sich das gesamte Rasul in den es umgebenden Raum harmonisch einfügt. Ferner ist ein neuer Fliesensaum an der Schnittstelle zwischen Boden und Holzwänden an den Holzwänden, die das Rasul umgeben, anzubringen. Dieser Saum ist sodann mit dem Boden mit Silikon zu verfugen.
4.) Rechtsfolgen:
Ein wesentlicher Bestandteil des Rasuls sind seine Wände.
Die Wände des Rasuls bestehen aus gehärtetem PU-Schaum und Blech, im Bereich der 8 Ecken der Wände nur aus gehärtetem PU-Schaum. Ein Abbau des Rasuls ist nur möglich, indem man im Bereich der Ecken die aus gehärtetem PU-Schaum bestehenden Wände durchschneidet. Das Durchschneiden der Wände des Rasuls ist eine wesentliche Substanzverletzung.Daher ist das Rasul ein unselbstständiger Gebäudebestandteil und nicht begünstigungsfähig. Eine IZP (Investitionszuwachsprämie)für die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes ist daher nicht zulässig.
Die Holzverkleidung des Rasulkastens (i.e. "Tischlerarbeiten 18 %" in der Aufstellung der Kosten des Rasuls: 810 €) bleibt selbstständig bewertbar und daher begünstigungsfähig: wenn die Verkleidung, Vertäfelung oder Verzierung einer Wand oder einer Decke selbstständig bewertbar bleibt (), muss dies grundsätzlich auch für die Verkleidung eines unselbstständigen Gebäudeteiles gelten, somit auch für die Verkleidung des Rasuls durch die genannten Holzwände.
II.) Runddusche (Angaben des Architekten vom , S. 2-4; siehe Punkt XXIII/2):
1.) Die Runddusche im Ruheraum besteht aus einem Kasten aus Polyurethanschaum (PU-Schaum) und aus einer Bodenplatte aus demselben Material. Der Kasten wurde mittels eines Krans entlang der Nordwand des Gebäudes bis ins Dachgeschoß hochgehievt und sodann im Ruheraum eingesetzt. Die Bodenplatte der Runddusche wurde auf den Estrich gelegt, aber damit nicht verklebt. Über die Bodenplatte wurde sodann der Kasten der Runddusche gesetzt. Sodann wurde die Wand des Kastens der Runddusche mit dem Boden verfugt. Die Verfugung hat eine Profilstärke von ca 1 cm.
2.) Auf die Wand der Runddusche wurden innen und außen je eine Vorsatzschale aus OSB-Platten V 100 mit PU-Schaum angeklebt. Dabei handelt es sich um eine wasserfeste Holzleimkonstruktion. OSB - Platten sind Platten, die aus mehreren Schichten langer, schlanker Späne bestehen. Die Späne sind miteinander verleimt. OSB - Platten sind stabiler und biegefester als normale Spanplatten. Zweck der Vorsatzschale ist es , den Feuchtigkeitsunterschied zwischen dem Innenbereich der Dusche und dem außerhalb der Dusche liegenden Bereich auszugleichen. Die Vorsatzschale hat eine Profilstärke von 22 mm. Zwischen der Vorsatzschale und der Wand der Runddusche liegt ein Hohlraum von maximal 5 cm.
3.) Über die Vorsatzschale wurde innen und außen ein Kunststoffgitter gespachtelt. Das Gitter wurde innen und außen verputzt. Über den Putz wurde im Innenbereich der Runddusche im Bereich der ganzen Wand und an der Außenwand bis zu einer Höhe von 1,2 m über dem Boden eine Fliesenschicht mit Fliesenkleber S 48 festgeklebt. Der Bereich der Außenwand der Runddusche ist ab einer Höhe von 1,2 m über dem Boden verputzt und mit weißer Farbe bestrichen. Die Wand der Runddusche ist insgesamt 10 cm dick, einschließlich des Hohlraumes zwischen der Vorsatzschale und der Polyurethanwand der Duschkabine.
4.) Auch die Bodenplatte der Runddusche wurde verfliest. Im Bereich der Bodenplatte befindet sich ein vergittertes Abflussloch (Foto 111).
5.) Die Runddusche wurde in einem Abstand von ca 10 cm entlang der östlichen Mauer des Ruheraumes aufgestellt. Die Runddusche ist mit der Mauer nicht verbunden worden. Im Innenbereich der Runddusche wurde ca 20 cm unterhalb der Decke eine beschichtete OSB- Platte mit einer Profilstärke von 2 cm eingezogen. Hiebei handelt es sich um eine wasserfeste Holzleimkonstruktion. Die einsehbare Höhe im inneren Bereich der Runddusche vom Fliesenboden bis zur OSB- Platte beträgt 2 m. Der Durchmesser der Runddusche beträgt 90 cm x maximal 165 cm. Von außen betrachtet, erkennt man, dass die Runddusche vom Boden bis zu ihrem höchsten Punkt eine Höhe von 2,20 m hat.
6.) Die gesamte Runddusche hat ein Gewicht von jedenfalls über 100 kg. Zwischen dem Rand der Decke der Runddusche und der Gipskartondecke des Ruheraumes ist rund um den oberen Rand der Runddusche, dh entlang einer Länge von 2,6 m (Angaben des Architekten vom , S. 11) ein Stuckprofil mit einer Breite von 9 cm und einer Profilstärke von 2 cm eingezogen. Zwischen der Decke der Runddusche und der Holzkonstruktion des Dachstuhles befindet sich ein Zwischenraum von mindestens 1 m. Dh, oberhalb der Decke der Runddusche befindet sich keine Gipskartondecke. Die Gipskartondecke, die im gesamten übrigen Deckenbereich des Ruheraumes mit Ausnahme des Bereiches oberhalb des Rasuls und oberhalb der Runddusche eingezogen worden ist, ragt im Nahbereich der Dusche bis unmittelbar an den Stuckrand heran, der den oberen Rand des Kastens der Dusche umgibt (Foto 109).
7.) Den Eingang der Runddusche umrahmen 2 Säulen aus PU- Schaum und eine über diese Säulen im rechten Winkel dazu gelegte Platte aus demselben Material. Diese Säulen und die genannte Platte haben den Zweck, die Duschkabine zu verzieren (Foto 109). Diese Säulen sind mit der Wand der Runddusche und dem Boden sowie der darüber liegenden Platte mit Silikon verfugt worden. Auch die Platte ist mit der Wand der Runddusche mit Silikon verfugt worden.
8.) Im Innenbereich der Runddusche sind deren Armaturen angeschraubt: Ein Mischer, ein Kneippgussschlauch, eine Schwallbrause, ein Seifenspender, eine Glaskugel mit Speziallampen. Es besteht durch Öffnungen in der Wand der Duschkabine ein Anschluss durch Rohre zwischen der Duschkabine und einer Kalt- und Warmwasserleitung.
9.) Will man die Runddusche entfernen, muss man zunächst die Armaturen durch Lösen der Schrauben, an denen sie befestigt sind, entfernen. Die Wasserleitungen, die zur Runddusche führen, müssen verschlossen oder stillgelegt werden.
Sodann muss der Kasten der Runddusche entfernt werden. Hiezu muss man die Verfugung zwischen der Wand der Runddusche und dem Boden mit einem Stanleymesser aufschneiden. Danach muss man die Ziersäulen im Bereich des Einganges der Runddusche entffernen. Man schneidet zu diesem Zweck die Silikonverfugung zwischen dem oberen Bereich der Säulen und der Decke aus PU-Schaum, die über den Säulen im rechten Winkel zu den Säulen liegt, auf. Ebenso schneidet man die Silikonverfugung zwischen den Fußenden der Säulen und dem Fliesenboden auf. Ebenso verfährt man mit der Silikonverfugung zwischen den Ziersäulen und der Wand der Runddusche. Sodann kann man diese Säulen entfernen. Nach demselben Prinzip entfernt man die Platte (s.o. Punkt 7.) aus PU-Schaum: Indem man die Verfugung zwischen dieser Platte und der Wand der Runddusche löst. Das Aufschneiden all dieser Fugen kann mit einem Stanleymesser erfolgen. Die Stuckschicht zwischen dem oberen Rand der Runddusche und der Gipskartondecke kann nur dadurch entfernt werden, indem man diese Schicht zerstört. Der Abbau der Runddusche erfordert für 2-3 Arbeiter einen Arbeitsaufwand von ca 10-11 Stunden. Dieselben Personen werden ca 20 Stunden Arbeit haben, um diese Dusche in einem anderen Gebäude wieder aufzubauen.
10.) Wiederaufbau der Runddusche:
Die abgebaute Runddusche kann sodann in einem anderen Gebäude an einem Ort, wo sich ein Anschluss für Kalt-und Warmwasser und ein Abfluss befinden, wieder aufgebaut werden. Der Wiederaufbau geht so vonstatten wie der erstmalige Aufbau beschrieben wurde (s.o. insbesondere Punkte II.) 1,5,7, und 8). Die Bodenplatte der Runddusche wird auf den Estrich gelegt, aber damit nicht verklebt. Über die Platte wird sodann die Duschkabine gesetzt. Sodann wird die Wand der Duschkabine mit dem Boden verfugt. Sodann ist eine Verbindung über Rohrleitungen zwischen dem Inneren der Runddusche und einer Kalt- und Warmwasserleitung in jenem Gebäude, in das die Duschkabine eingebaut wird, herzustellen. Die Armaturen sind wieder an der Wand der Duschkabine anzuschrauben und mit den genannten Rohrleitungen zu verbinden. Sodann sind die Ziersäulen und die darüber liegende Platte aus PU-Schaum wieder durch Verfugung mit der Runddusche zu verbinden.
Will man erreichen, dass sich die Duschkabine in optisch ähnlich harmonischer Weise in den neuen Raum einfügt, wie dies jetzt im Gebäude der Bw. der Fall ist, wird man ähnliche Maßnahmen des Trockenbaus durchzuführen haben, wie sie im Ruheraum durchgeführt wurden, z.B. Einziehen einer neuen Gipskartondecke auf derselben Höhe wie der obere Rand der Decke der Duschkabine, Anbringen von Stuckarbeiten am oberen Rand der Duschkabine; Anbau der Gipskartondecke unmittelbar an den durch Stuck verzierten oberen Rand der Duschkabine heran.
Da allerdings die Vorsatzschale, die Fliesenschicht auf der Innen-und Außenwand der Duschkabine, das Kunststoffgitter, sowie der Putz unter den Fliesen beim Abbau nicht entfernt werden müssen, müssen sie beim Wiederaufbau auch nicht wieder an den Wänden der Runddusche angebracht werden. Auch die Bodenplatte der Runddusche muss nicht erneut verfliest werden, weil die Fliesen beim Abbau von der Bodenplatte nicht entfernt werden mussten. Auch die OSB-Platte im Abstand von 20 cm unterhalb der Decke der Duschkabine muss nicht neuerlich angebracht werden, weil sie beim Abbau nicht entfernt werden musste.
Der Pool im unmittelbar an den Ruheraum angrenzenden Raum kann ohne Schädigung seiner Substanz nicht aus dem Gebäude entfernt werden (Angaben des Architekten am und der Bw. am ). Die Kunden der Bw., die den Pool benützen, benötigen vor und/oder nach der Benützung des Pools eine Gelegenheit, zu duschen. Wollte man die Runddusche aus dem Gebäude der Bw. entfernen, müsste man im Dachgeschoß eine neue Dusche einbauen. Eine Entfernung der Runddusche wäre daher wirtschaftlich untunlich. Zudem ist die Runddusche als sanitäre Anlage nach der Verkehrsauffassung (; , 82/14/0156) ein unselbstständiger Gebäudebestandteil, da sanitäre Anlagen zur üblichen Ausstattung eines Gebäudes gehören. Die Anschaffung der Runddusche löst daher keinen Anspruch auf Gewährung einerIZP aus.
III.) Kneippbecken (Angaben des Architekten vom , S. 5,6; siehe unten Punkt XXIII/4):
Das Kneippbecken dient der Kneippbehandlung, nicht Zwecken der Körperpflege. Diese Kneippbehandlung läuft wie folgt ab: Man streckt jeweils einen Fuß in eines der beiden Becken, von denen eines mit kaltem, das andere mit warmem Wasser gefüllt ist. Sodann steigt man abwechselnd zwischen den beiden Becken hin und her, sodass jeder Fuß zum Teil dem kalten, zum Teil dem warmen Wasser ausgesetzt ist. Dieser Behandlung wird eine Förderung der Durchblutung zugeschrieben. Das Kneippbecken ist daher keine sanitäre Anlage.
Das Kneippbecken besteht aus gehärtetem PU-Schaum. In diese Konstruktion wurden zwei Wannen aus Nirostastahl eingesetzt. Zwischen diesen beiden Wannen befindet sich ein Wasserhahn, der an eine Kalt- und Warmwasserleitung angeschlossen ist. Beide Nirostawannen haben im Bereich ihrer Böden je einen Abfluss, der mit einem Abflussrohr verbunden ist. Das Kneippbecken ist 70-80 kg schwer, 110 cm lang, 60 cm breit und 53 cm hoch. Die beiden Nirostawannen sind je 44 cm lang, 39 cm breit und 40 cm hoch. Der obere Rand des Beckens ist mit einer Granitsteinplatte abgedeckt. Diese Platte ist der weitaus schwerste Bestandteil dieses Beckens. Die südliche und östliche Wand des Beckens ist verfliest. Das Kneippbecken ist nicht am Boden des Ruheraumes festgeklebt worden, sondern damit lediglich mit Silikon verfugt worden, ebenso mit der nördlichen Mauer des Ruheraumes. Zwischen der Nordwand des Ruheraumes und der nördlichen Wand des Kneippbeckens hat die Verfugung eine Profiltiefe von maximal 5 cm. Dasselbe gilt für den Zwischenraum zwischen dem Fliesenboden einerseits und und der gefliesten Süd-, Ost- und Westwand des Kneippbeckens andererseits (Fotos 127 - 129).
Die Südwand des Kneippbeckens hat 2 Türen, die man einfach durch herausziehen aufmachen kann. Die Südwand des Kneippbeckens mit den 2 Türen ragt über den Sockel dieses Beckens ein paar cm hinaus. Greift man zu dieser Stelle, wo diese Wand über den Sockel ragt, hin, kann man die beiden Türen durch Ziehen öffnen. Öffnet man diese Türen, hat man die Möglichkeit, zu allen Armaturen zuzugreifen. Der Wasserhahn ist mit einem Plastikschlauch für Warm- und Kaltwasser verschraubt. Die Wasserleitung verläuft im Boden. Dieser Schlauch ist mit der Wasserleitung, die im Boden verläuft, verschraubt (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom ).
Im Kneippbecken gibt es 2 Abflussrohre. Die Abflussrohre sind mit der Abflussleitung im Boden und mit den beiden Abflussöffungen in den Nirostabecken verschraubt. Die Nirostawannen sind ins Becken hineingesteckt und damit verfugt worden. Die Granitsteinplatte ist mit dem oberen Rand des Kneippbeckens nur mit Silikon verfugt worden (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom ).
Will man die Armaturen entfernen, ist zunächst die Wasserleitung in dem Bereich, in dem das Kneippbecken mit Wasser versorgt wird, still zu legen. Sodann löst man die Schrauben, durch die diese Armaturen befestigt sind. Sodann können die Armaturen ohne Beschädigung entfernt werden. Die Verbindung zwischen der Granitsteinplatte und dem oberen Rand des Kneippbeckens kann mit einem Stanleymesser geöffnet werden. Sodann kann die Granitsteinplatte entfernt werden. Eine Beschädigung der Substanz des Kneippbeckens ist bei diesem Abbau nicht zu erwarten.
Sind die Armaturen und die Granitsteinplatte entfernt, kann die Verfugung zwischen dem Kneippbecken und dem Boden sowie der nördlichen Mauer des Ruheraumes durch ein Metallsägeblatt oder ein Stanleymesser beseitigt werden, sodann kann das gesamte Becken weggetragen werden.
Das Abbauen des Kneippbeckens ist einem Fachmann innerhalb einer halben Stunde möglich. Der Aufbau ebenso (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom ).
Auf Grund der oben dargestellten Bauweise des Kneippbeckens ist beim Wiederaufbau des Beckens an einem anderen Ort außerhalb des Gebäudes der Bw. mit keinen Beschädigungen zu rechnen. Für die Anschaffung des Kneippbeckens hat die Bw. Anspruch auf Gewährung einer IZP.
IV.) Waschbecken "Granderwasser" (Angaben des Architekten vom , S. 11,12; Fotos 46, 48;49-52, 52 a -c; Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom ; Fotos 46,47,49; siehe Punkte XVI; XXIII/7)
Dieses Waschbecken besteht aus folgenden Bestandteilen: Waschbecken samt Wasserhahn, Zuflussschlauch und Abflussrohr und einem Waschtisch, der das Becken umgibt. Der Waschtisch besteht aus einer Granitplatte samt Holzgestell, welches die Granitplatte trägt und durch einen Zierfelsen verschönert wird.
Der Wasserhahn ragt aus der westlichen Mauer des Massageraumes oberhalb des Waschbeckens heraus. Die Wasserleitung verläuft im Boden des Massageraumes und hat einen Ausläufer, der in der Westwand des Massageraumes integriert ist. Ein Teil dieser Wasserleitung ist auch als Schlauch unterhalb der Granitplatte innerhalb des Holzgestells erkennbar. An der Stelle, wo der aus der Wand ragende Wasserhahn sich befindet, ist dieser mit dieser Wasserleitung, die in der Wand verläuft, verschraubt. Man kann den Wasserhahn durch Drehen aus seiner Verschraubung mit der Wasserleitung lösen. Deshalb ist es jederzeit möglich, an Stelle dieses Wasserhahnes einen anderen als Ersatz hineinzuschrauben. Unterhalb der Granitplatte und innerhalb des Holzgestells befinden sich zwei weitere Wasserhähne, die der Regulierung der Wasserleitung dienen (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom ; Foto Nr. 52).
Das Waschbecken aus Nirostastahl ist an einer teils schwarzen, teils dunkelgrauen Granitsteinplatte durch Schrauben befestigt worden. Die Granitsteinplatte dient zum Teil als Waschtisch, zum Teil als Ablagefläche für Kosmetikartikel (Fotos 49, 51). Die Granitsteinplatte wird von einem Holzkasten (Holzgestell) aus OSB- Platten getragen. Sie ist mit diesem Holzkasten nur durch eine Silikonverfugung verbunden. Dieser Holzkasten ist mit einem grauen Kunstfelsen aus Polyester verkleidet. Dieser Zierfelsen ist an der Holzkonstruktion angeklebt worden. An das Waschbecken in silberner Farbe ist unterhalb der Granitplatte im Inneren des Holzkastens ein Abflussrohr aus Kunststoff angeschraubt, welches mit der Abflussleitung im Boden des Massageraumes verschraubt ist. Oberhalb der Granitplatte ist ein weiterer Kunstfelsen aus Polyester an der Westwand des Massageraumes angeklebt. Die Granitsteinplatte ist mit der Westmauer des Massageraumes und mit dem zum Teil aus dieser Westwand herausragenden Kunstfelsen mit Acrylsilikon verfugt worden (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom ; Fotos 46,47,49).
Der Wasserhahn in silberner Farbe oberhalb des Waschbeckens "Granderwasser" spendet nur Kaltwasser. Der Fluss des Wassers wird durch einen Bewegungsmelder in Bewegung gesetzt (Angaben der Bw. laut Aktenvermerk vom ).
Der graue Zierfelsen aus Polyester (Kosten: 676,44 €), durch den der Holzkasten verkleidet wird, passt farblich zur teils schwarzen, teils dunkelgrauen Granitplatte sowie zum in Silber glänzenden Waschbecken samt Wasserhahn. Er gehört daher nach der Verkehrsauffassung zum Waschbecken samt Zuflussschlauch und Abflussrohr, samt Wasserhahn und Waschtisch, wobei letzterer aus der Granitplatte samt dem mit dem Zierfelsen verkleideten Holzgestell besteht (Fotos 46-49, 51).
Dieses Waschbecken samt allen Bestandteilen einschließlich des Zierfelsens ist eine sanitäre Anlage, die zur normalen Ausstattung eines Gebäudes gehört und daher nach der Verkehrsauffassung als unselbstständiger Gebäudeteil anzusehen ist. Für die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes hat die Bw. keinen Anspruch auf Gewährung einer IZP.
V.)Waschbecken im Vorraum vor dem WC (Angaben des Architekten und Referenten vom , S. 7, 10 und 11; Fotos 44, 44 a - e, 45; siehe Punkt XXIII/9,10):
Dieses Waschbecken besteht aus folgenden Teilen: Waschbecken vor WC, mit Wasserhahn, Kalt- und Warmwasserzufuhr, Abflussrohr integriert in einen Holzkasten mit Granitplatte.
Das Waschbecken ist an einer Granitsteinplatte , die eine Fläche von 0,45 m² aufweist, angeschraubt. Der Wasserhahn ragt aus der Granitsteinplatte hervor. Die Granitsteinplatte wird von einem Holzkasten, der ca 90 cm hoch, 1m lang und 45 cm breit ist, getragen. Zwischen der Granitplatte und dem Holzkasten befindet sich eine Silikonfuge. Der Holzkasten besteht aus wasserfesten V -100 Spanplatten. Das Waschbecken ist mit einem Abflussrohr verschraubt, welches mit der Abflussleitung in der Ostwand des Vorraumes durch Schrauben verbunden ist. Im Inneren des Kastens, der die Granitplatte trägt, erkennt man an der Ostwand des Vorraumes zum WC 2 Metallrohre für die Kalt- und Warmwasserzufuhr, die einerseits mit dem Wasserhahn und andererseits mit der Kalt- und Warmwasserleitung in der Ostmauer des Vorraumes verschraubt sind. Im Inneren desselben Kastens unterhalb des Waschbeckens wird ferner Reinigungsmaterial gelagert. Zwischen dem Kasten aus Spanplatten und der Nord- und Südwand des Vorraumes zum WC befinden sich Verblendungen aus Spanplatten, auf welchen eine Fliesenschicht angeklebt ist. Im Sockelbereich dieses Kastens, der ebenso aus Spanplatten besteht, befindet sich ein Fliesensaum, der am Sockel angeklebt ist und mit dem Fußboden verfugt ist. Um den Kasten zu entfernen, muss man zunächst die Wasserzufuhr in diesem Bereich unterbrechen, sodann muss man die Rohre der Warm- und Kaltwasserleitung vom Wasserhahn losschrauben, ebenso muss man die Rohre von der in der Ostwand des Vorraumes vor dem WC verlaufenden Kalt- und Warmwasserleitung losschrauben. Zudem ist das Abflussrohr vom Waschbecken und von der in der Ostwand des Vorraumes zum WC verlaufenden Abflussleitung herunterzuschrauben. Sodann ist die Granitplatte samt dem daran angeschraubten Waschbecken vom Kasten aus Spanplatten herunterzuheben. Zuvor muss jedoch die Silikonverfugung zwischen der Granitplatte einerseits und den Wänden des Vorraumes zum WC sowie dem Holzkasten andererseits entfernt werden. Ebenso muss die Verfugung zwischen Fußboden und Sockel gelöst werden. Die Entfernung der Silikonfugen erfolgt mit Hilfe eines Stanley - Messers. Sodann öffnet man die Schraubkappen im Innenbereich des Kastens und schraubt den Kasten aus der Verbindung mit den Blenden los. Dann zieht man den Kasten von seinem derzeitigen Standort weg. Auch die mit den Wänden des Vorraumes zum WC verschraubten Blenden kann man von den Wänden durch Lösen der Schrauben ablösen. Allerdings müssen auch die Verfugungen zwischen diesen Blenden und den Wänden mit einem geeigneten Werkzeug (z.B. Stanleymesser) gelöst werden.
Dieses Wirtschaftsgut gehört zu den sanitären Anlagen und ist daher nach der Verkehrsauffassung ein unselbstständiger Gebäudebestandteil (). Ein Waschbecken vor einem WC gehört zur selbstverständlichen Ausstattung eines Gebäudes. Daher ist dieses Wirtschaftsgut unselbstständiger Gebäudebestandteil. Für die Anschaffung dieses Wirtschaftsgutes hat die Bw. keinen Anspruch auf Gewährung einer IZP.
VI). Dasselbe gilt für das südlich davon liegende WC (305,65 €). Ein WC gehört nach der Verkehrsauffassung zur selbstverständlichen Gebäudeausstattung und ist daher unselbstständiger Gebäudebestandteil (siehe Punkt XXIII/20).
VII.) Beleuchtungskörper (Fotos Nr. 4,5,7,19,20,24,35,44,57-62,67,70-75,77-80,82-84, 85-87, 95,96, 101 a, 103-105, 109, 115, 116, 117, 125; Angaben der Bw., Feststellungen des Referenten am , S. 8, 9, 12; Angaben des Architekten vom , S. 19; Angaben der Bw. vom , S. 14; siehe Punkt XXIII/12; Angaben der Bw. laut AV vom ):
1.) Rechnungen, die nur Materialkosten enthalten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechnung, Firma | Betrag (€) |
Rg Nr. 29, vom | 7.605,22 |
Rg Nr. 30, vom | 213,08 |
Rg Nr. 33, vom | 2.526,61 |
Rg Nr. 46-48, | 256,47 |
Rechnung vom (siehe Nr. 48-50) | 271,16 |
Summe der Materialkosten | 10.872,54 |
Diese Lieferungen haben folgenden Gegenstand zum Inhalt: Lieferung von Beleuchtungskörpern (insbesondere Halogenlampen) einschließlich der Vorrichtungen (z.B. Schienen), durch die die Beleuchtungskörper an den Decken oder Wänden des Dachgeschoßes und an den Decken der Runddusche und des Rasuls angeschraubt wurden (Angaben des Architekten vom , S. 19), einschließlich der Lieferung von Transformatoren. Die Transformatoren haben den Zweck, die Netzspannung von 220 Volt in jene Spannung zu transformieren, die in den Beleuchtungskörpern herrscht.Die Transformatoren sind kleine (ca 30 x 30 cm große) Kästchen, die auf den Gipskartondecken oben auf, dh, jeweils auf der dem Dach zugewandten Seite, liegen. Um jederzeit Zugang zu diesen Transformatoren zu haben, sind in unmittelbarer Nähe der Transformatoren in den Gipskartondecken Deckel eingefügt worden, die etwas größer als die Transformatoren sind (z.B. Foto Nr. 78).Die Beleuchtungskörper können von den Gipskartondecken, sonstigen Decken (dh. Decke des Rasuls und der Runddusche; Fermacelldecke des Poolraumes) oder Wand, an der sie angeschraubt sind, heruntergeschraubt und wieder verwendet werden(Angaben der Bw. vom , S. 14; die oben erwähnten Rechnungen; Angaben der Bw. laut AV vom ).
2.) Rechnung (Nr. 64), die Material- und Montagekosten enthält:
Die Elektrikerarbeiten laut Rechnung Nr. 64 betrafen die Installation des Stromnetzes, das für die Beleuchtung erforderlich war und die Montage von Beleuchtungskörpern samt Materialkosten (vgl. Angaben der Bw. vom , S. 12). Mangels genauerer Informationen werden diese Arbeiten den Investitionen wie folgt zugeordnet:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a.) 50% Installation des Stromnetzes (Kabelstränge,
Schalter und Steckdosen einschließlich Materialkosten und Montagekosten)
für die Beleuchtung mit Ausnahme der Wirtschaftsgüter laut
Punkt b.) | 4.750 €
|
b.) Montage
(einschließlich Materialkosten) von Beleuchtungskörpern
einschließlich ihrer Befestigungen und Transformatoren (diese
Wirtschaftsgüter sind als wirtschaftliche Einheit anzusehen) | 4.750 €
|
9.500 €
|
3.) Die Beleuchtungskörper an den Decken und Wänden des Dachgeschoßes und die Gegenstände, die die Lieferung dieser Beleuchtungskörper ergänzen (Transformatoren, Vorrichtungen zur Befestigung der Beleuchtungskörper), sind nach der Verkehrsauffassung selbstständige Gebäudebestandteile (vgl. ; VwGH1.3.1983, 82/14/0156). Für diese Wirtschaftsgüter hat die Bw. Anspruch auf Gewährung einer IZP.
Dies gilt nicht für jene Beleuchtungskörper, die Teil des Rasuls und der Runddusche sind. Diese teilen das rechtliche Schicksal des Rasuls und der Runddusche.
Das Stromnetz, (Kabelstränge, Schalter und Steckdosen), welches für die Beleuchtungskörper installiert wurde, ist zum Großteil (dh in Bezug auf die Kabelstränge) durch eine 15 mm dicke Gipskartondecke verborgen, die ihrerseits als unselbstständiger Gebäudebestandteil anzusehen ist, und zum restlichen Teil (hinsichtlich der Schalter und Steckdosen) frei zugänglich. Dieses Stromnetz gehört zur selbstverständlichen Ausstattung des Gebäudes (vgl. ). Im Falle einer Veräußerung des Gebäudes hätte dieses Stromnetz nach der Verkehrsauffassung keine besonders ins Gewicht fallende Selbstständigkeit. Im Rahmen eines Gesamtkaufpreises würde man für das Stromnetz kein besonderes Entgelt ansetzen (vgl. Doralt - Ruppe, Steuerrecht I, 7. Auflage, 86, 129). Würde die Bw. ihren Wellnessbetrieb in ein anderes Gebäude verlegen, wäre es geradezu abwegig und vom wirtschaftlichen Standpunkt aus unvernünftig, das Stromnetz mitzunehmen: Dadurch würde man einerseits das Dachgeschoß, in dem sich das Stromnetz derzeit befindet, seiner zeitgemäßen, selbstverständlichen Ausstattung berauben. Andererseits ist es, wenn man seinen Betrieb in ein anderes Gebäude verlegt, in der Regel sinnlos, das Stromnetz mitzunehmen, weil jedes nach zeitgemäßem Standard hergestellte Gebäude über ein Stromnetz verfügt, es sei denn, es handelt sich um einen unfertigen Neubau. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass man in einen Neubau vernünftigerweise kein gebrauchtes, einem anderen Gebäude entnommenes Stromnetz einbaut. Es wäre daher wirtschaftlich untunlich, das Stromnetz (Kabelstränge, Schalter und Steckdosen) aus dem Dachgeschoß, wo sich der Wellnessbetrieb befindet, zu entfernen.
Dieses Stromnetz ist daher nach der Verkehrsauffassung als unselbstständiger Gebäudebestandteil anzusehen und daher nicht begünstigungsfähig.
VIII.) Fliesen (Rechnung Nr. 41) an Wänden und Böden (siehe unten Punkt XXIII/14)
Die Böden sämtlicher Räume des Dachgeschoßes, wo sich der Wellnessbetrieb befindet, sind verfliest.Das WC und der davor liegende Waschraum ist durch massive Ziegel- oder Betonwände eingefriedet. Diese Wände sind innen zum Großteil gefliest (Fotos 44, 45).Ferner ist die westliche Mauer des Poolraumes zur Gänze verfliest (Foto 25). Ebenso der gesamte Pool (Fotos 17,21,25-30). Auch die Wände des Ruheraumes (Fotos 63, 106, 127, 128) sind zum Teil verfliest
(Vorhalt vom , insbesondere Punkt 9; Fotos 25, 44, 45; 63, 106, 127, 128).
Fliesen an Wänden (dh Mauern der Räume des Dachgeschoßes einschließlich des WCs und des Pools) und Böden (die Fliesen im Bereich der Wände des Rasuls, der Runddusche und des Kneippbeckens werden in diesem Punkt VIII nicht behandelt) verursachten Kosten in Höhe von 15.214,63 €; Diese Fliesen sind nach der Verkehrsauffassung unselbstständige Gebäudebestandteile. (vgl. Langheinrich-Ryda, FJ 2006, 332 zu Fliesenlegerarbeiten). Die Anschaffung dieser Wirtschaftsgüter löst keinen Anspruch auf Gewährung einer IZP aus.
IX.) Malerarbeiten (siehe Punkt XXIII/19) an den Wänden des Dachgeschoßes sind unselbstständige Gebäudebestandteile (Malerarbeiten am Rasul, der Runddusche, der Sauna werden in diesem Punkt nicht behandelt). Die Malerarbeiten an der Gipskartondecke und Fermacelldecke teilen deren rechtliches Schicksal. (vgl. Angaben der Bw. am , S. 11). Da die Gipskartondecke und Fermacelldecke ein unselbstständiger Gebäudebestandteil ist (siehe unten Punkt X.), sind auch die Malerarbeiten an diesen Decken nicht begünstigungsfähig.
X.) Gipskartonarbeiten: Gipskartondecke und Fermacelldecke (siehe Punkt XXIII/15; AV über ein Telefonat mit der Bw. am ; Angaben des Architekten vom , Seite 13, 14, 17 Angaben des Vertreters der Bw. und der Bw. am , S. 8, 9,10).
Auch die Fermacelldecke im Poolraum ist eine Gipskartondecke, jedoch besteht sie aus einem wasserbeständigeren Material. In weiterer Folge werden alle Gipskarton- und Fermacelldecken als Gipskartondecken bezeichnet.
Die Gipskartondecken in allen Räumen des Wellnessbereiches sind etwa 15 mm dick. Sie bestehen aus Gips, Wasser und Zellulose. Sie befinden sich in einem Abstand von 50 cm bis zu ca 2 Meter vom Dachstuhl entfernt. Es handelt sich dabei um Metallkonstruktionen, dh um Metallgerüste, auf welchen Gipskartonplatten angeschraubt wurden. Darüber wurde in den Räumen des Wellnessbereiches Spachtelmasse gestrichen. Die Fugen an den Stellen, an denen die einzelnen Platten zusammengefügt wurden, wurden mit Bändern versehen und verkittet. Sodann wurde auf die Gipskartonplatten in den Räumen des Wellnessbereiches Farbe aufgetragen: Hauptsächlich gelb und weiß in verschiedenen Farbtönen, passend zu den Wänden der Räume des Wellnessbereiches. Diese Gipskartondecken können leicht abgebaut werden, allerdings können sie nicht entfernt werden, ohne hiebei zerstört zu werden (Angaben des Architekten vom , Seite 13, 14, 17 Angaben des Vertreters der Bw. und der Bw. am , S. 8, 9,10 ; AV über ein Telefonat mit der Bw. am ).
Oberhalb der Gipskartondecken befindet sich nur noch der Dachstuhl und das Dach. Unmittelbar unter dem Dach wurden Wärmedämmungsplatten befestigt.Die Gipskartondecken in den Räumen des Dachgeschoßes verdecken und tragen die Kabel der Beleuchtungsanlage, die Transformatoren der Beleuchtungskörper und auch die Rohre der Entfeuchtungsanlage. Dh, die genannten Kabel, Transformatoren und Rohre liegen auf den Gipskartondecken oben auf, auf der dem Dachstuhl zugewandten Seite der Decken. Zum Teil sind die Kabel und Rohre auch in Schächte innerhalb der Gipskartondecken eingelegt worden. Sollte eines der Rohre oder Kabel schadhaft werden, müsste die Gipskartondecke in diesem Bereich aufgeschnitten werden, um zum schadhaften Teil zu gelangen. Um die Transformatoren jederzeit erreichen zu können, falls diese beschädigt sein sollten, sind in unmittelbarer Nähe der Transformatoren in der Gipskartondecke Deckel eingefügt, die etwas größer als die Transformatoren sind. An den Gipskartondecken sind ferner die Beleuchtungskörper (z.B. Spotlampen und Leuchtstoffröhren) angeschraubt, sodass sie in den Räumen des Wellnessbetriebes sichtbar sind (AV über ein Telefonat mit der Bw. am ; Angaben des Architekten vom , Seite 13, 14, 17 Angaben des Vertreters der Bw. und der Bw. am , S. 8, 9,10).
Die Gipskartondecken erfüllen den Zweck, die Räume nach oben hin zu begrenzen. Durch diese Begrenzung der Räume werden Heizkosten eingespart. Wären die Gipskartondecken auf noch höherem Niveau, dh noch näher zum Dach hin angebracht worden, wären die Heizkosten höher. Diese Decken erfüllen ferner den Zweck, die genannten Kabel, Rohre, Beleuchtungskörper und auch die Transformatoren der Beleuchtungskörper zu tragen. Die Gipskartondecken erfüllen ferner den Zweck, den Blick auf den darüber liegenden Dachstuhl samt Dach zu verdecken. Insoweit dienen sie auch der Verschönerung der Räume des Dachgeschoßes, in welchen sich der Wellnessbetrieb befindet.
(Angaben des Architekten vom , Seite 13, 14, 17 Angaben des Vertreters der Bw. und der Bw. am , S. 8, 9,10; Angaben der Bw. laut AV vom ).
Nur oberhalb des Stiegenhauses befindet sich auf einer Fläche von 2-3 m² eine Betondecke. Auf dieser Betondecke oben auf liegt der Kasten, in welchem sich die Technik der Entfeuchtungsanlage befindet. Im restlichen Bereich des Wellnessbetriebes (122,8 m²) gibt es nur die Gipskartondecken als obere Raumbegrenzungen abgesehen vom Dach (Angaben der Bw. laut AV vom ).
Beweiswürdigung
Am , S. 10 der Niederschrift, sagte die Bw., die Gipskartondecken seien ohne Beschädigung wieder abbaubar. Diese Einschätzung deckt sich nicht mit den Angaben des Architekten, der den Ausbau des 2. Obergeschoßes zu einem Wellnessbetrieb beaufsichtigt hat (Angaben des Architekten vom , Seite 13, 14, 17). Es ist davon auszugehen, dass dieser Architekt als Fachmann im Bereich des Bauwesens einen verlässlicheren Wissensstand zum Thema des Abbaues einer Gipskartondecke hat. Daher wurde insoweit seinen Angaben gefolgt und davon ausgegangen, dass die Gipskartondecken nicht wieder entfernt werden können, ohne zerstört zu werden.
Rechtsfolgen: Die Zwecke der Gipskartondecken gehen über den Zweck der Verzierung der Räume des Dachgeschoßes wesentlich hinaus. Sie erfüllen wesentliche bautechnische Funktionen (insbesondere Raumbegrenzung). Sie können nicht ohne Beschädigung ihrer Substanz entfernt werden. Sie sind daher als unselbstständige, nicht begünstigungsfähige Gebäudebestandteile anzusehen (§ 108 e Abs 2 EStG; Vgl. ).
X.a.) Farbschmelzgläser, integriert in der Gipskartondecke im südlichen Bereich des Ruheraumes (Angaben der Bw. am , S 11;Angaben der Bw. laut AV vom ; siehe Punkt XXIII/16)
Diese Farbschmelzgläser werden durch Holzleisten getragen, auf denen sie ohne weitere Befestigung liegen. Durch Aufheben und Kippen kann man diese Gläser entfernen und dadurch zu den darüber an der Gipskartondecke befestigten Beleuchtungskörpern gelangen (Fotos 73, 74). Diese Farbschmelzgläser sind somit leicht zu entfernen. Dies ist schon deshalb nötig, damit man Zugang zu den über diesen Schmelzgläsern befestigten Leuchtstoffröhren hat, die jederzeit austauschbar bleiben müssen.
Es handelt sich dabei um Gläser in den Farben Blau und Gelb, die durch zwei Leuchtstoffröhren, die über den Gläsern an der Gipskartondecke angeschraubt sind, beleuchtet werden. Die Farben der Gläser fügen sich optisch harmonisch in die Färbung der Decke und der Wände des Ruheraumes sowie der dort aufgestellten Liegestühle ein. (Fotos 70-74).
Die Farbschmelzgläser sind Wirtschaftsgüter, die der Verzierung des Ruheraumes dienen. Diese Wirtschaftsgüter dienen daher ebenso der Einrichtung des Raumes, wie dies z.B. bei Wandvertäfelungen der Fall ist. Diese Wirtschaftsgüter sind somit begünstigungsfähig ().
XI.) Vorsatzschale (siehe Punkt XXIII/21):
Vorsatzschale laut Rechnung Nr. 1 Trockenbau:
Diese wurde an die Ostmauer des Ruheraumes angenietet. Diese Vorsatzschale kann nur dadurch von der Mauer gelöst werden, indem man sie zerstört (AV über ein Telefonat mit der Bw. am ). Es handelt sich daher um einen unselbstständigen Gebäudebestandteil, der nicht begünstigungsfähig ist.
XII.) Entfeuchtungsanlage (Angaben der Bw. laut AV vom ; Angaben des Architekten vom , S. 4 und 5; Angaben des Gatten der Bw. am , S. 2,3; Rechnung Nr. 61 vom ; siehe auch unten Punkt XVII Pool; siehe Punkt XXIII/23):
Überall, wo Wasser beheizt wird (dies ist in allen Räumen des Wellnesbereiches der Fall), steigt Dampf auf. Dies macht eine Entfeuchtung der Räume erforderlich.
Die Entfeuchtungsanlage besteht insbesondere aus einem Kasten mit den Abmessungen 650mm x 1155 mm x 725 mm. In diesem Kasten befindet sich der wertvollste Teil der Technik dieser Anlage, das "Schwimmhallenentfeuchtungsgerät" (Rechnung Nr. 61, Position 1.10). Die Bezeichnung dieses Gerätes ist missverständlich, weil durch die bestehende Entfeuchtungsanlage nicht nur der Raum mit dem Pool entfeuchtet wird, sondern sämtliche Räume des Dachgeschoßes, wo sich der Wellnessbetrieb der Bw. befindet. Weitere Bestandteile der Entfeuchtungsanlage sind die Rohrleitungen aus Aluminium und Nirostastahl mit einer Länge von 63 m, der Steuerungskasten, Thermostate und Thermometer sowie Ventilatoren. Ein Teil der Rohrleitungen hat den Zweck, die feuchte Luft, insbesondere das darin befindliche Wasser aus den Räumen abzutransportieren. Durch den anderen Teil der Rohrleitungen wird trockene, erwärmte Luft in die Räume des Dachgeschoßes geleitet. Diese Leitungen haben im Nahbereich des "Schwimmhallenentfeuchtungsgerätes" einen Durchmesser von über 15 cm. Je weiter sie sich vom Kasten entfernt befinden, desto mehr verjüngen sie sich. Ein Teil der Rohrleitungen ebenso wie der Kasten mit dem Schwimmhallenentfeuchtungsgerät, dem wichtigsten Teil der Technik der Entfeuchtungsanlage, sind frei zugänglich, wenn man oberhalb der Türe des Kosmetikraumes in einen 2-3 m² großen Raum hinaufsteigt. Der restliche Teil der Rohre der Entfeuchtungsanlage verläuft oberhalb der 15 mm dicken Gipskartondecke und wird durch diese Gipskartondecke getragen. Die Entfeuchtungsanlage wird ein Mal im Jahr gewartet. AlleBestandteile der Entfeuchtungsanlage sind ohne Schädigung ihrer Substanz demontierbar und wieder aufbaubar (Angaben des Architekten vom , S. 4 und 5; Angaben des Gatten der Bw. am , S. 3; Angaben der Bw. am , S. 2,3; Angaben der Bw. laut AV vom ). Will man allerdings die Rohre der Entfeuchtungsanlage in dem Bereich, in dem sie nur von der Gipskartondecke getragen und verborgen werden, entfernen, muss man zuvor die Gipskartondecke herunterschneiden.
Der Pool kann ohne Schädigung seiner Substanz nicht entfernt werden (Angaben des Architekten am , S.15; und der Bw. am ). Schon allein auf Grund des Pools ist die Beibehaltung der Entfeuchtungsanlage erforderlich. Ohne Enftfeuchtungsanlage würden im Raum, in dem sich der Pool befindet, subtropische Temperaturen herrschen, die einen Aufenthalt in diesem Raum nur schwer erträglich machen würden. Würde man die Entfeuchtungsanlage entfernen, müsste man schon allein wegen des Pools eine andere Entfeuchtungsanlage wieder einbauen. Die Entfernung der Entfeuchtungsanlage wäre daher wirtschaftlich untunlich.
Die Entfeuchtungsanlage ist mit ihrer Verrohrung speziell auf die räumlichen Gegebenheiten im Dachgeschoß abgestimmt worden. Würde man diese Anlage mit ihrer Verrohrung entfernen, so könnte man sie nur dann mit sämtlichen derzeitigen Bestandteilen der Rohrleitung wieder in ein anderes Gebäude einbauen, wenn im anderen Gebäude dieselben räumlichen Verhältnisse herrschten. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Übersiedelt man mit einer Anlage in ein anderes Gebäude, findet man üblicherweise im anderen Gebäude andere räumliche Gegebenheiten vor. Herrschen aber im anderen Gebäude nicht dieselben räumlichen Verhältnisse, so wäre nur eine Neuerrichtung der Entfeuchtungsanlage unter Verwendung von Teilen der alten Anlage möglich (vgl. 248/69).
Aus diesen Gründen ist die Entfeuchtungsanlage nicht begünstigungsfähig.
XIII.) diverse Kästen (Tischlerarbeiten; siehe Punkt XXIII/9,10; Abdeckungen, soweit es sich nicht um Fensterbänke, Abdeckung für Kneippbecken, Rasul, Kühlwanne, und Waschbecken handelt)
1.) Kosmetikraum:
a.) Kasten mit Vitrine im Kosmetikraum (Foto Nr. 8): Es handelt sich um einen Kasten aus Holz, versehen mit einem Armagnacfurnier mit 2 Türen und 6 offenen, verglasten Schauregalen. Die Holzfläche umfasst 8 m². Im Sockelbereich des Kastens befindet sich ein senkrechter Fliesensaum mit einer Breite von ca 5 cm, der an der Nahtstelle mit dem Fliesenboden mit Silikon verfugt worden ist. Um diesen Kasten zu entfernen, und in ein anderes Gebäude abzutransportieren, ist es erforderlich, die Silikonverfugung des Fliesensaumes mit einem Stanleymesser aufzuschneiden. Sodann kann man den Kasten mit dem auf seinem Sockel verbleibenden Fliesensaum von seinem Platz abtransportieren.
Dieser Kasten dient insbesondere der Ablage und dem Zur-Schau-Stellen von Substanzen, die der kosmetischen Behandlung der Kundinnen der Bw. und dem Verkauf an diese Kundinnen dienen.
Dieser Kasten ist ein typisches Möbelstück und daher kein unselbstständiger Gebäudebestandteil; er ist daher begünstigungsfähig (vgl. Angaben des Architekten vom , S. 9).
b.) Schreibtisch im Kosmetikraum:
Der Schreibtisch besteht aus senkrecht stehenden, mit einem Armagnacfurnier versehenen Spanplatten. Auf diesen Spanplatten ruht eine Granitsteinplatte, die als Tischplatte fungiert. Im Sockelbereich befindet sich ein gleichartiger Fliesensaum wie beim Kasten mit der Vitrine, der auf gleichartige Weise an der Nahtstelle zwischen dem Fliesenboden und dem Fliesensaum mit Silikon verfugt ist. Unmittelbar westlich des Schreibtisches befindet sich eine Wandverkleidung, die aus einer armagnac-furnierten Spanplatte besteht. Der Schreibtisch wurde unmittelbar an diese Wandverkleidung herangerückt. Die Nahtstelle zwischen der Wandverkleidung und der Granitplatte des Schreibtisches wurde mit Silikon verfugt. Nach dem Lösen der genannten Silikonverfugungen mittels eines Stanleymessers kann der Schreibtisch aufgehoben und ohne Beschädigung mit dem auf dem Schreibtisch verbleibenden Fliesensaum (Angaben des Architekten vom , S. 9) abtransportiert werden. Der Schreibtisch hat einschließlich der Granitplatte ein Gewicht von ca 100 kg. Er ist 72 cm hoch, die Tischplatte aus Granit ist maximal 1,10 m lang und maximal 1 m breit.
Dieser Schreibtisch dient der Bw. als Rezeption für den Kosmetikbetrieb (Angaben der Bw. am , S. 8).
Dieser Schreibtisch ist ein typisches Möbelstück und daher kein unselbstständiger Gebäudebestandteil (vgl. Angaben des Architekten vom , S. 9). Er ist daher begünstigungsfähig.
c.) Wandverkleidung West (Foto 9)
Diese rechteckige Wandverkleidung besteht aus einer mit einem Armagnacfurnier versehenen, 3 m² großen Spanplatte, die auf ihrer oberen Seite auf gleicher Höhe mit den Fensterbänken mit einer Granitplatte versehen ist. Diese Wandverkleidung dient der Verschönerung der westlichen Wand des Kosmetikraumes. Dieses Wirtschaftsgut ist den Einrichtungsgegenständen des Kosmetikraumes zuzurechnen. Wandverkleidungen sind typischerweise keine unselbstständigen Gebäudeteile (). Nichts anderes gilt für diese Wandverkleidung.
d.) Wandverkleidung Ost (Foto 16)
Diese befindet sich an der östlichen Wand des Kosmetikraumes, ist 2 m² groß, ist gleichartig gebaut und erfüllt gleichartige Zwecke wie die Wandverkleidung West. Sie ist ebenso kein unselbstständiger Gebäudebestandteil.
e.) kleiner Kasten mit Waschbecken (Fotos 10,11, 11 a- 11e; Angaben der Bw. und des Architekten beim Ortsaugenschein vom , S. 6-9)
aa.) Dieser Kasten ist 110 cm lang und maximal 58 cm breit, sowie 87 cm hoch. Der Grundriss dieses Kastens lässt sich wie folgt beschreiben: Der breiteste, westlich liegende Teil ist zum Großteil kreisrund, der schmalere, westliche Teil ist annähernd dreieckig. Der Kasten besteht aus senkrechten Spanplatten, die an der Außenfläche ein Armagnacfurnier aufweisen und die eine Granitplatte tragen. Die Granitplatte ist mit den sie tragenden Spanplatten mit Silikon verfugt worden. An der Granitplatte ist ein Waschbecken samt Wasserhahn angeschraubt. Der Kasten wurde auf den Fliesenboden aufgesetzt, und im Sockelbereich an der Nahtstelle mit dem Fliesenboden mit Silikon verfugt. Im Sockelbereich befindet sich ein ca 5 cm breiter Fliesensaum. Dieser Kasten steht an der Südwand des Kosmetikraumes. Zwischen dieser Wand und der Granitplatte befindet sich eine Silikonverfugung. Eine weitere Verbindung mit der Wand besteht nicht.
An der westlichen Wand dieses Kastens befindet sich eine Tür. Öffnet man diese, erkennt man die Abflussleitung (dickes Plastikrohr mit einem Durchmesser von ca 5 cm) und die Zuflussleitungen für Kalt- und Warmwasser (2 Metallrohre mit einem Durchmesser von ca 1 cm). Das Abflussrohr ist einerseits an das Waschbecken und andererseits an die Abflussleitung in der Südwand des Kosmetikraumes angeschraubt. Die Zuflussleitungen für Kalt- und Warmwasser sind an dem Wasserhahn, der an der Granitplatte angeschraubt ist und an der Wasserleitung in der Südwand des Kosmetikraumes angeschraubt. Zwischen der Südwand dieses Kastens und der Südwand des Kosmetikraumes besteht ein Abstand von ca einem halben cm. Der Innenbereich des Kastens dient auch als Aufbewahrungsort für diverse Gegenstände (insbesondere Reinigungsmittel, Tücher).
Wollte man diesen Gegenstand ohne Beschädigung in ein anderes Gebäude schaffen, müsste man zunächst die Wasserleitung in der Südwand des Kosmetikraumes stilllegen. Sodann müsste man die Schrauben der Zuflussleitungen für Kalt- und Warmwasser sowie des Plastikrohrs, welches dem Abfluss dient, lösen. Ferner wäre es erforderlich, die Silikonverfugungen mittels eines Stanleymessers zu lösen (Angaben des Architekten, beim Ortsaugenschein vom , Seite 9). Sodann könnte man diesen Kasten ohne Beschädigung samt dem auf dem Kasten verbleibenden Fliesensaum (Angaben des Architekten vom , S. 9) abtransportieren, in einem anderen Gebäude nahe bei einem Wasseranschluß wieder aufstellen und dieVerbindung mit dem Wasseranschluss durch Verschraubung auf dieselbe Weise wieder herstellen, wie dies oben dargestellt wurde.
Die Granitplatte dient als Ablagefläche für Kosmetikartikel und ebenso wie das Waschbecken als Arbeitsplatz für kosmetische Tätigkeiten. Das Waschbecken dient der im Betrieb der Bw. beschäftigten Kosmetikerin zum Händewaschen und zum Befeuchten von Kompressen. Es dient ferner zur Fertigung von feuchten Substanzen, die auf das Gesicht der Kundinnen aufgetragen werden ("Gesichtspackungen", z.B. Fango- und Algenpackungen). Es dient ferner auch zum Einlassen von Fußbädern im Zusammenhang mit Fußpflege (Angaben der Bw. und des Architekten, Feststellungen des Referenten beim Ortsaugenschein vom , Seiten 6-8).
bb.) Der gesamte Kosmetikraum ist geprägt von Gegenständen der Einrichtung und Betriebs- und Geschäftsausstattung des Kosmetikraumes, die insbesondere aus Spanplatten gefertigt wurden und mit einem Armagnacfurnier versehen sind. Das Armagnacfurnier gibt all diesen Gegenständen ein ähnliches Aussehen und unterstreicht dadurch auch optisch die Zusammengehörigkeit dieser Gegenstände. Diese sind insbesondere:
- ein großer Kasten mit Waschbecken und Bain-Marie an der Ostwand des Kosmetikraumes (Fotos 14, 15, 15 a - 15 c)
- daran unmittelbar anschließend ebenso an der Ostwand des Kosmetikraumes ein kleinerer Kasten, der der Ablage von Handtüchern dient (Fotos 13 und 14)
-an der Südwand des Kosmetikraumes steht der hier im Punkt e erörterte kleine Kasten mit Waschbecken (Fotos 10, 11, 11 a- 11e)
- Schreibtisch an der Westwand des Kosmetikraumes (Foto 9)
Alle diese Gegenstände dienen unmittelbar oder mittelbar der kosmetischen Behandlung der Kundinnen der Bw. (vgl.insbesondere Punkte a,b,e,f und g bei Punkt XIII 1.) Sie stehen somit auch in einem funktionalen Zusammenhang.
-Kasten mit Vitrine (Foto 8)
Würde man den Kosmetikbetrieb aus dem gegenständlichen Kosmetikraum in ein anderes Gebäude verlegen, wäre es nahe liegend, alle diese genannten Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung wegen ihrer funktionalen Zusammengehörigkeit und auch wegen ihres ähnlichen Aussehens mit zu verlegen. Dies gilt auch für die beiden Gegenstände (Kästen), die Waschbecken und Wasserhähne enthalten (kleiner Kasten mit Waschbecken; großer Kasten mit Bain-Marie und Waschbecken). Diese sind Teil der Betriebs- und Geschäftsausstattung des Kosmetikraumes und können daher nicht als unselbstständige Gebäudebestandteile angesehen werden.
Dieser kleine Kasten mit dem Waschbecken ist daher begünstigungsfähig.
f.)Großer Kasten mit Bain-Marie und Waschbecken (Fotos 14, 15, 15 a-15 c; Angaben der Bw. und des Architekten, Feststellungen des Referenten beim Ortsaugenschein vom , S. 6-9):
Dieser Kasten ist 176 cm lang und 60 cm breit, sowie ca 87 cm hoch. Der Grundriss dieses Kastens ist annähernd rechteckig. Der Kasten besteht aus senkrechten Spanplatten, die an der Außenfläche ein Armagnacfurnier aufweisen und die eine Granitplatte tragen. Die Granitplatte ist mit den sie tragenden Spanplatten mit Silikon verfugt worden. An der Granitplatte ist ein Waschbecken samt Wasserhahn angeschraubt. Der Kasten wurde auf den Fliesenboden aufgesetzt und im Sockelbereich mit dem Fliesenboden mit Silikon verfugt. Im Sockelbereich befindet sich ein ca 5 cm breiter Fliesensaum. Dieser Kasten steht an der Ostwand des Kosmetikraumes. Zwischen dieser Wand und der Granitplatte befindet sich eine Silikonverfugung. Eine weitere Verbindung des Kastens mit der Wand und dem Boden besteht abgesehen von der Silikonverfugung nicht (Angaben der Bw. und des Architekten, Feststellungen des Referenten beim Ortsaugenschein vom , Seiten 6-8).
Dieser Kasten hat zwei Türen. Öffnet man diese, erkennt man die Abflussleitung (dickes Plastikrohr mit einem Durchmesser von ca 5 cm) und die Zuflussleitungen für Kalt- und Warmwasser (2 Metallrohre mit einem Durchmesser von ca 1 cm). Das Abflussrohr ist einerseits an das Waschbecken und andererseits an die Abflussleitung in der Ostwand des Kosmetikraumes angeschraubt. Die Zuflussleitungen für Kalt- und Warmwasser sind an den Wasserhahn und an die Wasserleitung in der Ostwand des Kosmetikraumes angeschraubt. Zwischen der Ostwand dieses Kastens und der Ostwand des Kosmetikraumes besteht ein Abstand von ca einem halben cm. Der Innenbereich des Kastens dient auch als Aufbewahrungsort für diverse Gegenstände (ein blauer Kompressor, eine Plastikwanne, Auflagen für Körperpackungen, Wärmekissen, Handschuhe).
Dieser Kasten enthält auf seiner westlichen Wand ein Steuerungselement zum Erhitzen der sogenannten Bain-Marie (Fotos 15 b, c). Bei der Bain-Marie handeltes sich um 4 Becken aus Metall, die auf der nördlichen Hälfte der Granitplatte an dieser angeschraubt sind und die zum Erhitzen kosmetischer Substanzen (z.B. Fango-und Algenpackungen) dienen (Angaben der Bw. und des Architekten, Feststellungen des Referenten beim Ortsaugenschein vom , Seiten 6-8).
Wollte man diesen Gegenstand ohne Beschädigung in ein anderes Gebäude schaffen, müsste man gleichartig vorgehen wie beim kleinen Kasten mit Waschbecken (Punkt e.). Die Granitplatte und das Waschbecken dienen demselben Zweck wie beim kleinen Kasten mit Waschbecken (Punkt e.).
Auf die obigen Ausführungen zu Punkt e.) bb.) wird verwiesen.
Dieser Kasten ist daher kein unselbstständiger Gebäudebestandteil und daher begünstigungsfähig.
g.) kleiner offener Wäschekasten ohne Türen (Fotos 13, 14).
Dies ist ein 107 cm langer, 50 cm breiter und 87 cm hoher Kasten aus Spanplatten mit Armagnacfurnier, der zur Aufbewahrung von Handtüchern für den Kosmetikbetrieb dient. Die obere Seite dieses Kastens besteht aus einer Granitsteinplatte. Er ist im Sockelbereich mit einem senkrechten Fliesensaum in einer Breite von 5 cm ausgestattet. An der Schnittstelle zwischen dem Fliesensaum und dem Fliesenboden befindet sich eine Verfugung mit Silikon, die mit Hilfe eines Stanleymessers gelöst werden kann (Angaben des Architekten beim Ortsaugenschein vom , Seite 9). Nach der Lösung dieser Silikonverfugung kann dieser Kasten ohne Beschädigungsamt dem auf dem Kasten verbleibenden Fliesensaum (Angaben des Architekten vom , S. 9) in ein anderes Gebäude transportiert und dort wieder verwendet werden. Es handelt sich um einen typischen Einrichtungsgegenstand, der nicht als unselbstständiger Gebäudebestandteil angesehen werden kann () und daher begünstigungsfähig ist (Angaben des Architekten vom , S. 7).
2.) Spinde im Vorraum zum Kosmetikraum (Fotos 3 und 6):
Diese sind gleich gebaut wie Einbaukästen. Im Sockelbereich dieser Spinde befindet sich ein Fliesensaum, der gleichartig ausgeführt ist wie bei den vorher erwähnten Gegenständen des Kosmetikraumes: Er ist 5 cm breit, an den Sockelbereich der Spinde mit Fliesenkleber angeklebt und an der Schnittstelle zwischen dem Fliesensaum und dem Fliesenboden wurde eine Silikonverfugung angebracht, die mit Hilfe eines Stanleymessers entfernt werden kann. Oberhalb der Spinde ist eine Spanplatte an der Decke befestigt. Die Spinde sind an dieser Spanplatte angeschraubt. Löst man diese Schrauben und entfernt man die Silikonverfugung mittels eines Stanleymessers, kann man die Spinde samt dem auf diesen verbleibenden Fliesensaum (Angaben des Architekten vom , S. 9) abtransportieren und in einem anderen Gebäude wieder aufstellen (Angaben des Architekten und des Referenten am , S. 9,10).
Auf Grund der Bauweise dieser Spinde -nach der Art von Einbaukästen - sind diese Spinde jedenfalls keine unselbstständigen Gebäudebestandteile und daher begünstigungsfähig ().
3.) a.) Flügeltüren für den Umkleideraum (Foto 1; Angaben des Architekten am , S. 10)
Der Umkleideraum ist 1,5 m² groß, an drei Seiten von Mauern und an seiner Ostseite von zwei Flügeltüren eingefriedet. Türen sind nach der Verkehrsauffassung unselbstständige Gebäudebestandteile (vgl. ; vgl , 82/14/0156). Sie sind daher nicht begünstigungsfähig.
3.) b.) Sitzbank aus Lattenrost im Umkleideraum, an den Wänden festgeschraubt (Foto Nr. 2 Angaben des Architekten am , S. 10): Diese Sitzbank kann ohne Beschädigung von Ihrem derzeitigen Platz entfernt und in einem anderen Gebäude eingebaut werden, indem man die Schrauben löst und sie in einem anderen Gebäude an einer anderen Wand wieder festschraubt. Es handelt sich daher nicht um einen unselbstständigen Gebäudebestandteil. Für dieses Wirtschaftsgut hat die Bw. zu Recht eine IZP beantragt.
4.) Zwei Einbaukästen an der Wand, die den Ruheraum vom Poolraum abgrenzt (Foto 63) = kleiner Einbaukasten mit einem an der Wand befestigten Oberteil (Angaben des Architekten vom , S. 13; Angaben der Bw. am , S. 10 )
Der auf dem Boden stehende Einbaukasten ist etwa durchschnittlich 80 cm lang, 30 cm breit und 88 cm hoch. Er besteht aus senkrecht angeordneten Spanplatten mit Armagnacfurnier, die eine Granitsteinplatte tragen, die mit den Spanplatten verfugt wurde. Der ganze Kasten mit der Granitsteinplatte ist an die Wand herangerückt worden. Die Nahtstelle zwischen der Wand und der Granitsteinplatte wurde mit Silikon verfugt. Im Sockelbereich dieses Kastens ist ein ca 10 cm breiter, senkrechter Fliesensaum angebracht worden. Die Nahtstelle zwischen dem Fliesensaum und dem Fliesenboden wurde mit Silikon verfugt. Will man diesen Kasten von seinem Standort entfernen und in einem anderen Gebäude wieder aufstellen, muss man die genannten Silikonverfugungen mit einem Stanleymesser aufschneiden. Sodann kann man den Kasten samt auf dem Kasten verbleibenden Fliesensaum (Angaben des Architekten vom , S. 9) ohne Beschädigung abtransportieren und in einem anderen Gebäude aufstellen
Der Oberteil dieses kleinen Einbaukastens ist an der Wand des Ruheraumes angeschraubt worden. Der Oberteil ist im Durchschnitt annähernd 50 cm lang. Die Länge variiert von ca 45 cm auf maximal ca 60 cm. Die Breite beträgt ca 30 cm. Der obere Teil ist etwa 70cm hoch. Will man diesen Kasten entfernen und in einem anderen Gebäude wieder anbringen, muss man die Schrauben lösen, den Kasten abtransportieren und im anderen Gebäude den Kasten wieder an einer Wand festschrauben.
Es handelt sich um typische Einbaukästen, die keine unselbstständigen Gebäudebestandteile darstellen (). Die Bw. hat daher zu Recht für diese Güter eine IZP beantragt.
5.) Wandverkleidung Poolraum (Angaben des Architekten am , S. 10; Fotos 17, 18, 23, 24, 35, 44, 45):
Es handelt sich dabei um Holzplatten und darauf angeschraubte, großflächige Spiegel, die die Ostwand des Poolraumes verzieren. Wandverkleidungen sind nach der Verkehrsauffassung keine unselbstständigen Gebäudebestandteile. Sie dienen der Verzierung eines Raumes (). Nichts anderes kann für die Wandverkleidung im Poolraum gelten. Dafür hat die Bw. zu Recht die IZP geltend gemacht.
6.) Paravents (Fotos 24,46,53; Punkte XVIII; XXIII/9-11)
Diese typischen Einrichtungsgegenstände sind nur auf den Fliesenboden des Dachgeschoßes hingestellt worden, ohne in irgendeiner Form mit dem Boden oder mit einer Wand verbunden zu sein. Es handelt sich nach der Verkehrsauffassung nicht um unselbstständige Gebäudebestandteile. Die Bw. hat hiefür zu Recht eine IZP begehrt. Die Tischlerarbeiten und Tapeziererarbeiten, die auf diese Paravents entfallen, sind daher begünstigungsfähig.
XIV.) Sauna (Angaben des Architekten, Feststellungen des Referenten am , S. 15,16,17; Angaben des Architekten am , S. 12; Angaben der Bw. am , S. 5,6,7; siehe Punkt XXIII/3)
Die Sauna besteht aus 4 aus Holz bestehenden Wandteilen und einem hölzernen Deckenteil, die auf den Fliesenboden des Ruheraumes aufgestellt wurden. Es gibt keinen eigenen Saunaboden. Die Sauna ist im Grundriss rechteckig. Die Maße dieses Rechteckes betragen 2,4 m x 2,15 m. Die Sauna ist 2,30 m hoch (Außenmaß). Die Holzdecke und die Holzwände der Sauna haben einschließlich der mit PU-Schaum gefüllten Zwischenräume eine Stärke von ca 10 cm.
Die Wände bestehen aus Hemlockbrettern (Hemlock ist eine kanadische Tannenart). Zwischen den Brettern besteht ein Zwischenraum von ca 5 cm Breite, der mit PU-Schaum als Isoliermaterial gefüllt ist. Die Decke der Sauna ist auf dieselbe Weise konstruiert. Die Wände werden durch einen Holzrahmen zusammengehalten.
An der Süd- und Ostwand der Sauna ist ein ca 5 cm breiter Fliesensaum angeklebt, der bis an den Fliesenboden heranreicht. Die Nahtstelle zwischen dem Fliesenboden und diesem Saum ist mit Silikon abgedichtet worden. Eine weitere Verbindung der Saunakabine mit dem Boden besteht nicht. Es besteht keinerlei Verbindung der Saunakabine mit den Wänden des Dachgeschoßraumes. Die Kabine ist lediglich in einem Abstand von ca 2 cm von der West- und Nordwand des Ruheraumes aufgestellt worden. An der Südwand der Saunakabine ist eine Spanplatte auf der gesamten Länge der Südwand angeschraubt, die über die Westwand der Kabine hinausragt und bis an die Westmauer des Ruheraumes heranreicht. Dasselbe gilt für die Ostwand der Kabine, an der eine Spanplatte angeschraubt ist, die über die Nordwand der Kabine hinaus bis an die Nordmauer des Ruheraumes heranreicht.
Die Wände und Decke der Sauna wurden als ganze Teile in den Ruheraum transportiert und sodann mit Haken zusammen gesteckt.
Will man die Sauna aus diesem Gebäude in ein anderes transportieren, müsste man wie folgt vorgehen: Zunächst sind die Zierleisten zwischen den Wänden der Sauna und der Decke der Sauna zu entfernen. Dadurch erhält man Zugang zu den Drehhaken, die die Wände und die Decke zusammen halten. Durch Linksdrehung der Drehhaken wird die Verbindung zwischen der Holzdecke der Sauna und deren Holzwänden gelöst. Man hebt sodann die Holzdecke von den sie tragenden Holzwänden herunter. Dabei wird die Gipskartondecke unmittelbar oberhalb der Sauna zerstört werden.
Die beiden Steuerungselemente an der Ostwand der Saunakabine werden heruntergeschraubt.
Die Bretter, die sich unmittelbar an den Ecken der Wände der Sauna befinden, sind nur in die Wände hineingesteckt und nicht verschraubt oder sonstwie befestigt worden. Diese werden aus den Wänden herausgelöst. Dadurch erhält man Zugang zu den Kastenverbindungsschrauben und kann durch Lösen dieser Schrauben die Wände von dem oben erwähnten Holzrahmen lösen.
Sodann sind die Schrauben im Bereich der Scharniere der Glastüre zu lösen, um die Türe entfernen zu können. Sodann wird der Anschluss des Saunaofens von der Elektroleitung entfernt, um den elektrischen Saunaofen abtransportieren zu können.
Schließlich können alle Bestandteile der Sauna abtransportiert werden und in einem anderen Gebäude auf dieselbe Weise, wie oben geschildert, wieder zusammengesetzt werden. Mit einer Beschädigung der Sauna ist hiebei nicht zu rechnen, wohl aber mit einer Zerstörung der Gipskartondecke auf einer Fläche von ca 5,5 m².
Die Gesamtkosten der Gipskartondecke betragen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Für eine Fläche von ca 122,8 m²
| 13.336,87 €
|
Für eine Fläche von ca 5,5 m² (Fläche
oberhalb der Sauna) | Ca 600 €
|
Die Reparaturkosten der Gipskartondecke für den Fall des Abbaues der Sauna werden in Höhe von 600 € geschätzt.
Für den Abbau und Wiederaufbau der Sauna werden insgesamt 10 Stunden für zwei Personen zu veranschlagen sein (vgl. RV/0230-K/04 betreffend eine gleichartige,etwas größere Sauna). Die Bemalung der Außenwände der Sauna wird zu erneuern sein.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abbau, Wiederaufbau 10 h x 2 x 40 €
| 800 €
|
Malerarbeiten nach dem Wiederaufbau an der Sauna (Angaben
des Architekten am , S. 12) | 150 €
|
Reparatur der Gipskartondecke | 600 €
|
1.550 €
|
Die Gesamtkosten des Abbaus und Wiederaufbaues der Sauna betragen somit 1.550 €. Verglichen mit den ursprünglichen Errichtungskosten des Sauna von 4.041,32 € erscheint dies nicht unverhältnismäßig hoch.
Die Anschaffung der Sauna ist daher begünstigungsfähig.
XV.) Stapelliegen (Foto Nr. 71) und eine Kosmetikliege (Foto Nr. 13) (siehe Punkt XXIII/5)
Hiebei handelt es sich um Liegestühle (Foto Nr. 71; Angaben der Bw. am , S. 5). Diese sind jedenfalls keine unselbstständigen Gebäudebestandteile und daher begünstigungsfähig.
XVI.) Kunstfelsen (= Zierfelsen) (Angaben des Architekten am , S. 11; Angaben der Bw. und ihres Gatten am , S. 4; vgl. Punkt XXIII/6)
Hiebei handelt es sich um Objekte der Dekoration aus Polyester, die zum Teil an Wänden oder an einem Waschtisch angeklebt wurden, zum Teil frei im Raum stehen. Ein Kunstfelsen ist an der Ostwand des Poolraumes angeklebt worden. Zwei Kunstfelsen sind entlang der Südwand des Poolraumes auf den Boden gelegt worden, ohne mit diesem verklebt worden zu sein (Fotos 22, 27). Ein Kunstfelsen ist an der Westwand des Massageraumes oberhalb des Waschbeckens, in dessen Nahbereich sich an der Westwand die Bezeichnung "Granderwasser" befindet, angeklebt worden (Fotos 46, 47). Ein Kunstfelsen befindet sich unmittelbar unter dem Waschtisch dieses Waschbeckens und dient der Dekoration jenes Holzkastens, welcher die Granitplatte und das Waschbecken trägt (Foto 47, 48,51). Ein weiterer Kunstfelsen ist an der Ostwand des Massageraumes (= ehemalige Terrasse) angeklebt worden (Fotos 53 - 56).
Objekte, die wie diese Kunstfelsen der Raumdekoration dienen, egal ob sie eine Wand oder einen Boden verzieren, sind der Einrichtung eines Raumes zuzurechnen und daher nicht als unselbstständige Gebäudebestandteile anzusehen (). Diese Kunstfelsen sind daher begünstigungsfähig. Dies gilt jedoch nicht für den Kunstfelsen, der das Holzgestell verziert, welches die Granitplatte trägt, die Teil des Waschtisches ist, der zum Waschbecken "Granderwasser" gehört (siehe oben Punkt IV).
XVII.) Pool (Angaben des Architekten am , S. 14, 15; Angaben der Bw. und ihres Gatten der Bw. am , S. 3,4, 5, 12; vgl. Punkt XII Entfeuchtungsanlage; siehe Punkt XXIII/8) einschließlich Schwimmbadtechnik, einschließlich Hallenbadentfeuchtungsgerät:
Der Pool (Fotos Nr. 22,24,25-29) erstreckt sich über eine Fläche von 24-25 m². Dessen Wände bestehen aus Ytong, dessen Boden aus Beton. Er hat ohne Wasser ein Gewicht von 5 Tonnen. Er fasst 20.000 l Wasser. Der Pool ist ohne Beschädigung seiner Substanz nicht versetzbar.
In der Wand des Pools befinden sich Schläuche, die zu den Düsen in der Innenwand des Pools führen und das zu reinigende Wasser aus dem Pool in die Filteranlage abtransportieren und das gereinigte Wasser von der Filteranlage wieder zurück in den Pool befördern. In der Ostwand des Poolraumes befindet sich eine Tür, durch die man in einen 2-3 m² großen Raum hinabsteigen kann. Dies ist ein Raum, der zur Gänze mit Einrichtungen der Schwimmbadtechnik gefüllt ist. Hier wird das aus dem Pool hergeleitete schmutzige Wasser gereinigt. In diesem Raum befindet sich auch die Umwälzpumpe und die Filterkessel. Die Umwälzpumpe gewährleistet die Zirkulation des Wassers zwischen dem Pool und diesem Technikraum zu Zwecken der Reinigung. Die Filterkessel dienen der Reinigung des Wassers. Von diesem Technikraum aus kann auch die Heizungsanlage für das Wasser des Pools in Gang gesetzt werden.
Der Pool bildet zusammen mit der Schwimmbadtechnik einschließlich der Entfeuchtungsanlage eine Einheit. Ohne Reinigung und Beheizung des Wassers im Pool durch die Einrichtungen der Schwimmbadtechnik, ohne Entfeuchtung des Raumes, wo sich der Pool befindet, durch die Entfeuchtungsanlage könnte der Pool nur in unvergleichlich eingeschränktem Umfang benützt werden. Es wäre nicht zeitgemäß, den Pool ohne die Einrichtungen der Schwimmbadtechnik einschließlich der Entfeuchtungsanlage überhaupt zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil dieser Pool vor allem den Kunden der Bw. zur Verfügung gestellt wird. Kunden, die einen Pool in einem Gebäude benützen und dafür Entgelt entrichten, setzen die genannten Einrichtungen der Schwimmbadtechnik einschließlich der Entfeuchtungsanlage voraus, weil jedes Hallenbad üblicherweise mit solchen technischen Einrichtungen ausgerüstet ist. Daher teilen die Einrichtungen der Schwimmbadtechnik einschließlich der Entfeuchtungsanlage das steuerliche Schicksal des Pools. Da dieser nicht ohne Schädigung seiner Substanz versetzbar ist, ist dieser ein unselbstständiger Gebäudebestandteil und daher nicht begünstigungsfähig (; , 84/14/0188). Nichts anderes kann für die Schwimmbadtechnik einschließlich der Entfeuchtungsanlage gelten (Zur Entfeuchtungsanlage siehe auch oben Punkt XII.).
XVIII.) Tapeziererarbeiten einschließlich der Lieferung des Stoffes ("Terranova"- Stoff) für die Tapeziererarbeiten (Angaben der Bw. am , S 11; siehe Punkt XXIII/11):
Diese Arbeiten betreffen eine Sitzbank im Ruheraum (Foto 68; Angaben des Architekten, Feststellungen des Referenten vom , Seite 13), die Paravents (Fotos 24,46,53) und einen Stuhl im Massageraum (Foto 53).
Alle diese Gegenstände sind typische Einrichtungsgegenstände. Das gilt auch für die Sitzbank. Sie wurde mit Spanplatten hergestellt. Darüber befinden sich Stoffüberzüge. Im Sockelbereich befindet sich ein senkrechter Fliesensaum mit einer Breite von 20-25 cm. An der Nahtstelle zwischen dem Fliesensaum und dem Fliesenboden wurde eine Silikonfuge eingezogen. Diese kann mit einem Stanleymesser durchschnitten werden. Sodann kann die Sitzbank ohne Beschädigung abtransportiert und in einem anderen Gebäude wieder aufgestellt werden: Die Sitzbank ist von ihren Maßen her genau auf die Raumaufteilung abgestimmt (Angaben des Architekten vom , Seite 13; Feststellungen des Referenten vom , Seite 13; Angaben der Bw. am , S. 10,11).
Da diese Gegenstände typische Einrichtungsgegenstände sind, sind die im Zusammenhang mit diesen Gegenständen angefallenen Tapeziererarbeiten einschließlich der Lieferung des Stoffes begünstigungsfähig ().
XIX.) Kasten mit Kühlwanne aus Nirostastahl (= "Kühlvitrine") samt Ablagefläche aus Granitstein und Waschbecken (Angaben des Architekten am , S.12; Foto Nr. 64, 64 a; siehe Punkt XXIII/13)
Zweck dieses Wirtschaftsgutes ist es insbesondere, Getränke zu kühlen und, den Kunden der Bw, die die Leistungen des Wellnessbetriebes in Anspruch nehmen, Getränke in optisch ansprechender Form zur Schau stellen zu können. Der Wasserhahn und das Waschbecken, die in dieses Wirtschaftsgut integriert sind, dienen als Trinkwasserentnahmestelle, aber auch als Wasserentnahmestelle für das Abwaschen von Gläsern. Unterhalb der Kühlwanne befinden sich in der Mitte des Kastens 2 Laden aus Nirostastahl ("Kühlzüge"), die ebenso für die Kühlung von Getränken Verwendung finden.
Der nördlich gelegene Teil dieses Kastens dient als Ablagefläche für Tees und Geschirr.
Öffnet man die Kastentür unterhalb des Waschbeckens, erkennt man den unteren Teil des Waschbeckens samt Rohren für den Abfluss und den Zufluss des Wassers. Der Bereich unterhalb des Waschbeckens wird ferner als Aufbewahrungsort für Putzmittel verwendet.
Der gesamte Kasten ist 2,40 m lang. Seine Breite variiert zwischen 50 - 70 cm. Seine Höhe liegt bei 90 cm. Die senkrechten, insbesondere aus Nirostastahl, zum Teil aber auch aus Spanplatten bestehenden Teile dieses Kastens tragen eine Granitplatte, die insbesondere zum Anrichten von Getränken verwendet wird. Die Granitplatte reicht bis unmittelbar an die westliche Wand des Ruheraumes heran. Die Nahtstelle zwischen dieser Mauer und der Granitplatte ist mit Silikon verfugt. Der Großteil der sichtbaren senkrechten Flächen dieses Kastens ist mit Armagnacfurnier überklebt. Der gesamte Kasten hat einschließlich der Granitplatte ein Gewicht von ca 200 kg.
Im Sockelbereich dieses Kastens befindet sich ein senkrechter Fliesensaum mit einer Breite von 5 cm, der bis an den Fliesenboden heranreicht. Die Nahtstelle zwischen Fliesensaum und Fliesenboden ist mit Silikon verfugt worden.
Der gesamte Kasten kann auf gleichartige Weise ohne Beschädigung in ein anderes Gebäude transportiert werden, wie dies bereits beim kleinen Kasten mit Waschbecken (Punkt XIII.1. e) oben dargestellt wurde.
Es handelt sich bei diesem Kasten schon allein auf Grund seiner mehrfachen Funktionen (Raum und Flächen für Kühlung und Aufbewahrung von Getränken, das Anrichten von Getränken, das Einnehmen von Getränken und das Waschen von Gläsern) nicht um eine typische sanitäre Anlage, sondern um einen typischen Gegenstand der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Würde die Bw. ihren Betrieb in ein anderes Gebäude verlegen, wäre die Annahme nahe liegend, dass sie diesen Kasten mitnehmen würde.
Daher ist dieser Kasten kein unselbstständiger Gebäudebestandteil. Die Bw. hat hiefür zu Recht die IZP geltend gemacht.
XX.) Soft Pack - Liege (= "Soft Pack- System") (Rechnung Nr. 16, 39; Angaben des Architekten und der Bw., Feststellungen des Referenten am , S. 7, 8; Angaben der Bw. am , S. 4, 10; Foto 16; siehe Punkt XXIII/24)
Es handelt sich hiebei um eine Bank, auf die sich die Kunden der Bw. zu legen pflegen, um eine kosmetische Behandlung an ihrem Körper zu erhalten.
Diese etwa 250 kg schwere Bank besteht aus Metall, sie steht auf metallenen Füßen. Sie wurde auf den Fliesenboden des Kosmetikraumes hingestellt. Es besteht keinerlei Verbindung zwischen dieser Bank und den Wänden oder dem Boden des Kosmetikraumes, auch keine Verfugung. Sie weist eine Polsterung aus Kunststoff auf.
Diese Bank wurde im Ganzen von mehreren Männern vom Erdgeschoß bis hinauf ins Dachgeschoß in den Kosmetikraum getragen. Daher ist ein Abtransport dieser Bank in ein anderes Gebäude ohne Beschädigung möglich. Es handelt sich somit nicht um einen unselbstständigen Gebäudebestandteil. Die Bw. hat hiefür zu Recht die IZP geltend gemacht.
XXI.) Glastüren (Angaben des Architekten , S. 17; Angaben der Bw. am , S. 9; Angaben der Bw. am , S. 10, 12; Punkt XXIII/17)
Die Tür des Rasuls teilt das rechtliche Schicksal des Rasuls. Die anderen eigens in Rechnung gestellten Türen sind jeweils Türen zwischen zwei Räumen. Türen sind üblicherweise in Gebäuden vorhanden und sind daher als unselbstständige Bestandteile eines Gebäudes anzusehen. Die Anschaffung dieser Wirtschaftsgüter ist daher nicht begünstigungsfähig (vgl. , vom , 1226/63).
Ein Teil der Glastüren weist Farbschmelzglasapplikationen auf. Dabei handelt es sich um farbige Verzierungen durch Farbschmelzglas (siehe Fotos 4,6,18,43,81) die dadurch zustande kommen, dass buntes Glas, versehen mit Ornamenten und zum Teil mit Abbildungen von weiblichen oder männlichen Akten bei Einwirkung einer Temperatur von 1000 Grad Celsius auf eine Glastüre hinaufgeschmolzen wird. Diese Verbindung ist als so intensiv anzusehen, dass die Farbschmelzglasapplikation und die Glastüre, mit der sie verbunden wurde, nach der Verkehrsauffassung als Einheit anzusehen ist. Die Farbschmelzglasapplikationen sind daher ebensowenig begünstigungsfähig wie die Glastüren selbst (vgl. Angaben des Architekten , S. 17; Angaben der Bw. am , S. 10, 12).
Davon zu unterscheiden sind die Farbschmelzgläser an der Decke des Ruheraumes (siehe oben Punkt X. a).
XXII.)Telefon (siehe Punkt XXIII/22)
Dieses Wirtschaftsgut ist jedenfalls nicht als unselbstständiger Gebäudebestandteil anzusehen und daher begünstigungsfähig.
XXII.a.) Der steuerliche Vertreter der Bw. brachte vor: Ob ein Wirtschaftsgut wie ein Gebäude zu beurteilen sei, richte sich nach bewertungsrechtlichen und grunderwerbsteuerlichen Grundsätzen. Diese Ansicht wird für den Bereich des Einkommensteuerrechtes nicht geteilt (vgl. ). Ein Gegenstand ist nach der hier vertretenen Auffassung als selbstständig bewertungsfähig (und nicht als unselbstständiger Gebäudebestandteil) anzusehen, wenn er ohne Verletzung seiner Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten vom Gebäude getrennt werden kann. Nach der Verkehrsauffassung typische Gebäudeteile gehören allerdings auch bei nur loser Verbindung zum Gebäude (vgl. ; Doralt, EStG, § 6 TZ 6 ff).
Die vom steuerlichen Vertreter zitierte deutsche Rechtsprechung kann zur Lösung der vorliegenden Rechtsfragen nicht herangezogen werden, weil der BFH zum Unterschied vom VwGH die Frage, ob ein Gegenstand als unselbstständiger Gebäudebestandteil anzusehen ist, nach zivilrechtlichen und bewertungsrechtlichen Kriterien löst (BFH GrS 5/71 = BStBl II 1974, 132)
XXIII.) Höhe der Kosten der einzelnen Wirtschaftsgüter:
1.) Kosten des Rasuls [siehe auch Punkte I,XXIII/12.) Beleuchtung]
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer; Berechnung
anteiliger Kosten | Entgelt (€) |
Hafnerarbeiten Rasul | Rechnung (Rg) Nr. 57 | 8.333,33 €
|
Lieferung Paneelen, bestehend aus je 2 Blechschichten zu
je 2mm, und dazwischen aus einer 8 cm Schicht mit PU-Schaum | Rg Nr. 44 | 1.841,67 €
|
Teil der Stuckarbeiten ca 5 %- | Rg Nr. 56 14.038,82 x 5% (siehe Punkt XXIII/15) | 701,95 €
|
Teil der Malerarbeiten an den Holzwänden, die das
Rasul verkleiden (Angaben des Architekten vom S 12) | 550 € (XXIII/19) | |
Lieferung Fliesen Gaya Fores (Angaben Architekt vom , S. 11) | Rg. Nr. 41: 170,40 + 22 + 35,36 + 32 + 40 + 21,60 = 321,36 - 3% Skonto
= 311,72 | 311,72€
|
Tischlerarbeiten 18 % betreffend die Holzwände, die
das Rasul verkleiden (Niederschrift , S. 20 und siehe unten bei
Tischlerarbeiten) | Rg Nr. 38: 4.500 € x 18 % | 810 €
|
Glastür Rasul samt Farbschmelzglasapplikation | Siehe Glastüren Wellnesscentre 780,85 (XXIII/17) 500 1.280,85 | 1.280,85 |
Abdeckungen Rasul (Niederschrift vom , S. 10, 11;
Fotos 102, 106) | Siehe Abdeckungen Wellnesscentre (XXIII/18) | 756,92 |
Dampfgenerator | Rg Nr. 37 | 2.357,69 |
Teil Kosten Sanitärausstattung | Siehe unten Sanitärausstattung | 855,81 |
Spachtelarbeiten (Niederschrift , S 19 | Rg 24 | Nicht geltend gemacht |
Beleuchtungskörper: 820,04 € (Material) + 716,3
€ (Arbeit) (Vorhalt vom September 2007) | 1.536,34 €
| |
Kosten Rasul netto | 19.336,28 €
| |
Abzüglich Tischlerarbeiten betreffend
Holzverkleidung | -810 €
| |
Abzüglich Malerarbeiten an Holzverkleidung | -550 €
| |
Restliche Kosten des
Rasuls | 17.976,28
€ |
(Niederschrift , insbesondere S.8,11,12; Liste Investitionen 2002).
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Nicht
begünstigungsfähige Kosten des Rasuls | 17.976,28
€ |
Begünstigungsfähige,
mit dem Rasul im Zusammenhang stehende Kosten:Tischlerarbeiten
Holzverkleidung 810 €Malerarbeiten für
Holzverkleidung 550 € | 1.360
€ |
2.) Runddusche (vgl. Punkt II.)
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Art der Leistung | Name des Leistenden; Rg Nr. | Entgelt (€) |
Lieferung Schneckenduschtrennwand | Rg Nr. 9 | 2.566,78 |
Teil der Kosten Sanitärausstattung | Siehe unten Sanitärausstattung | 1.283,71 |
Malerarbeiten (Angaben des Architekten vom , S.
12) | Rg Nr. 45 | 200 |
Fliesen: Anteil Runddusche | Siehe unten Fliesen: Rechnung Nr. 41 vom , Nr. 42
vom | |
Anteil Bordüre 1.098,83 | ||
Anteil Murano Coral 537,60 | ||
Anteil Saphire 400 | ||
Anteil Lapislazuli 117,76 | ||
Zwischensumme 2.154,19 (=11,83 % von 18.203,50 laut
Rechnung Nr. 41) , abzüglich 3 % Skonto = 2.089,56 € (Fliesen Anteil
Runddusche) | 2.089,56 (Fliesen) | |
Beleuchtungskörper: 754 € + 658,35 € laut
Vorhalt vom September 2007 | 1.412,35 €
| |
Summe Kosten Runddusche | 7.552,4 €
|
Nicht begünstigungsfähig: 7.552,4 €
3.) Sauna (vgl. Punkt XIV; Angaben des Architekten vom , S. 12; Angaben der Bw. vom , S.9)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Lieferung Saunakabine einschließlich
Glastüre | Rg Nr. 15 | 3.891,32 |
Malerarbeiten Sauna | Rg Nr. 45 | 150 |
4.041,32 |
Begünstigungsfähig: 4.041,32 €
4.) Kneippbecken - vgl. Punkt III.) (ohne Fliesen an der Wand oberhalb des Kneippbeckens)
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Art der Leistung | Berechnung des anteiligen Entgeltes | Entgelt (€) |
Teil der Kosten Sanitärausstattung (siehe unten
Sanitärausstattung Punkt 20) | 305,65 | |
Teil der Kosten Tischlerarbeiten (siehe unten
Tischlerarbeiten Punkt 9) | 82 | |
Fliesen Murano Coral beige (siehe unten Fliesen
Punkt 14) | 18,01 € abzüglich 3 % Skonto = 17,47
€
| 17,47 |
Fliesen Saphire (siehe unten Fliesen
Punkt 14) | 16 € abzüglich 3 % Skonto = 15,52 €
| 15,52 |
Fliesen Lapislazuli (siehe unten Fliesen
Punkt 14) | 8,75 abzüglich 3 % Skonto = 8,49 €
| 8,49 |
Abdeckungen (siehe unten Abdeckungen
Punkt 18) | 840,68 | |
1.269,81 €
|
Begünstigungsfähig: 1.269,81 €
5.) Stapelliegen (vgl. Punkt XV.) weiß mit gelb-weißer Polsterung + 1 Kosmetikliege im Kosmetikraum (Foto Nr. 71; 13; Rechnung Nr. 17, 13 a):
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Stapelliegen | 1.069,15 |
Kosmetikliege Rechnung vom 30.9. Nr. 13 a | 1.654,14 |
Summe | 2.723,29 |
Begünstigungsfähig: 2.723,29 €
6.) Kunstfelsen (= Zierfelsen) (vgl. Punkt XVI; Niederschrift , S. 3 und 4)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechungsnummer, Berechnung der
Anteile des Entgeltes | Entgelt (€) |
Kunstfelsen, bestehend aus Holz und einer Verkleidung aus
Polyester | Rg Nr. 22 | 7.601,62 |
ebenso | Rechnung Nr. 23 | 1.868,50 |
Kosten aller Kunstfelsen | 9.470,12 €
| |
Anteilige Kosten der Kunstfelsen | ||
Kunstfelsen an Ostwand des Massageraumes (Fotos 53 und
56), ca 3 m²
| 3/14 x 9.470,12 | 2.029,31 €
|
Kunstfelsen bei Wasserentnahmestelle Granderwasser (Foto
48), ca 2 m², davon ca 1 m² entfallend auf die Verkleidung der
Spanplatten, die den Waschtisch tragen, und 1 m² entfallend auf den
Kunstfelsen an der Westwand des Massageraumes unmittelbar oberhalb des
Waschtisches | 2/14 x 9.470,12 | 1.352,87 €, davon 676,44 € entfallend auf die
Verkleidung der Spanplatten, die den Waschtisch tragen und 676,44 €
entfallend auf den Kunstfelsen an des Westwand des Massageraumes |
Großer Kunsfelsen an Südostwand des Poolraumes
ca 6 m²
| 6/14 x 9.470,12 | 4.058,62 |
2 kleine Kunstfelsen an Südwestecke des Poolraumes ca
3 m²
| 3/14 x 9.470,12 | 2.029,31 €
|
Fläche aller Kunstfelsen ca 14 m²
| 9.470,11 |
Begünstigungsfähig: 9.470,12 - 676,44 € = 8.793,68
Nicht begünstigungsfähig: 676,44 € (Kosten des Zierfelsens an jenen Spanplatten, die den Waschtisch tragen; siehe oben Punkt IV.).
7.) Waschbecken nahe der Aufschrift an der Wand "Granderwasser" (vgl. Punkt IV)
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Entgelt (€) | ||
Teil der Kosten Sanitärausstattung | Siehe unten Sanitärausstattung
Punkt 20 | 305,65 €
|
Teil der Kosten Abdeckungen | Siehe unten bei Abdeckungen
Punkt 18 | 840,68 |
1.146,33 |
Nicht begünstigungsfähig: 1.146,33 €
Zum Kunstfelsen, der Teil dieses Wirtschaftsgutes ist und dieses verziert, siehe oben Punkte 6. und IV.
8.) Pool (vgl. Punkt XVII.) (Entfeuchtung siehe unten Punkt 23):
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Maurerarbeiten | RechnungenNr. 7, 8, 18-20 vom 29.3., 20.6., .10.
und | 29.092,2 |
Lieferung Pool | Rg Nr. 3 | 14.913,75 €
|
Lieferung Pool samt Schwimmbadrost | Rg Nr. 59, 60 | 12.785,24 |
AZ Schwimmbeckenanlage | Rg Nr6 | 32.980 €
|
SR Schwimmbeckenanlage | Rg Nr. 58 | 12.501,07 |
Isolierungsarbeiten | Rg Nr. 10, | 2.050,23 |
wie oben | Rg Nr. 11 | 110,47 |
Laminatarbeiten | Rechnung Nr. 21 | 7.500 |
Gesamtkosten Pool samt Schwimmbadtechnik | 111.932,96 |
(Niederschrift , insbesondere S.9; Liste Investitionen 2002).
Nicht begünstigungsfähig: 111.932,96
9.) Tischlerarbeiten (vgl. Punkt XIII.)
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Art der Leistung Berechnung des anteiligen Entgeltes, das
auf einzelne Güter entfällt | Name des Leistenden, Rechnungsnummer, Berechnung des
anteiligen Entgeltes, das auf einzelne Güter entfällt | Entgelt (€) |
Gesamte Holzarbeiten im Kosmetikraum (22,3 m²
Holzanteil) einschließlich - Kasten mit Vitrine (Foto 8); 8 m² Holzanteil: 8/
22,3 = 35,87 %; 1640 x 35,87% = 588,27 €
- Schreibtisch, 1,5 m² Holzanteil: 1,5/22,3 = 6,73 %;
1.640 x 6,73 % = 110,37 €
- dahinter Wandverkleidung Kosmetikraum West (Foto 9), 3
m² Holzanteil;3/22,3 = 13,45 %; 1.640 x 13,45 % = 220,58 - Kleiner Kasten mit Waschbecken (Foto 11, 11 a - 11 e); 2
m² Holzanteil; 2/22,3 = 8,97 %; 1.640 x 8,97 % = 147,11; - Großer Kasten mit Bain-Marie und Waschbecken (Foto
14, 15 a - 15 c), 4 m² Holzanteil; 4/22,3 = 17,94 %; 1.640 x 17,94 % =
294,22; - Kleiner offener Wäschekasten ohne Türen (Foto
13); 1,8 m²/22,3 = 8,07 %; 1.640 x 8,07% = 132,35 €
- Wandverkleidung Ostwand Kosmetikraum (Foto 16); 2m²
Holzanteil; 2/22,3 = 8,97%: 1.640 x 8,97 % = 147,11; | Rechnung Nr. 38; Angaben des Architekten vom , S
10: 2000 € x 82 % 1.640 €
| Siehe unten 10.) |
Spinde (Fotos 3,6) mit Flügeltüren (Foto 1) und
Rost (Sitzbank aus Lattenrost, an Wand festgeschraubt = Foto 2) im Vorraum zum
Kosmetikraum und Poolraum | Rechnung Nr. 38; Angaben des Architekten vom , S.
10: 500 € x 82 % = 410 410 €, davon entfallend auf Flügeltüren 90
€, auf Rost 40 €: 280 € Spinde, 90 € Flügeltüren;
40 € Rost | Siehe unten 10.) |
Das WC und der davor liegende Waschraum ist durch massive
Ziegel- oder Betonwände eingefriedet. Diese Wände sind innen zum
Großteil gefliest (Fotos 44, 45) und außen durch die
gegenständlichen Tischlerarbeiten verziert, dh mit Holzplatten und darauf
angeschraubten großflächigen Spiegeln verkleidet (Foto 17 rechter
hinterer Bildbereich; Foto 18 rechter Bildbereich; Fotos 23 und 24 linker
Bildbereich; Foto 35 linker Bildbereich; Fotos 44, 45), die vom Architekten als
"Wandverkleidung" (an Ostwand des Poolraumes) bezeichnet wurden (Angaben des
Architekten vom , S. 10). Vor dem WC im Waschraum steht ein Holzkasten
mit Granitabdeckung, Waschbecken und Wasserhahn (Foto 44) | Rechnung Nr. 38; Angaben des Architekten vom , S
10:Kosten dieser Tischlerarbeiten 1000 € x 82 % = 820 €; Auf die Wandverkleidung an
der Ostwand des Poolraumes entfallen 80% (656 €) und auf den Holzkasten vor
dem WC 20 % (164 €) | Siehe unten 10.) |
Paravents (Fotos 24, 46, 53) | Rechnung Nr. 38; Angaben des Architekten vom , S
10: 500 € x 82 % = 410 €
| Siehe unten 10.) |
2 Einbaukästen an der Wand, die den Ruheraum vom
Poolraum abgrenzt (Foto 63) | Rechnung Nr. 38; Angaben des Architekten vom , S
10: 400 € x 82 % = 328 €
| Siehe unten 10.) |
Unterbau des Kneippbeckens (Fotos 127 - 129) | Rechnung Nr. 38; Angaben des Architekten vom , S
10: 100 € x 82 % = 82 €
| Siehe obenPunkt 4 Kneippbecken |
Tischlerarbeiten Rasul | Siehe Rasul |
Es wurden bei der vom Architekten genannten Aufteilung des Entgeltes auf die einzelnen Tischlerarbeiten jeweils 18 % abgezogen, um auch die Kosten der Tischlerarbeiten für das Rasul (s.o Punkt I), dh die Kosten der Holzwände, die das Rasul verkleiden, zu berücksichtigen. Diese Tischlerarbeiten für das Rasul waren ähnlich großflächig wie die Verkleidung des Raumes des WCs; daher wurde ihr Wert in gleicher Größenordnung geschätzt.
10.) Kosten der Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit den Tischlerarbeiten (vgl. Punkt XIII.), zum Teil mit den Abdeckungen und zum Teil mit der Sanitärausstattung stehen:
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Entgelt (€) | |
Kasten mit Vitrine im Kosmetikraum s.o.
Punkt 9 -
begünstigungsfähig | 588,27 €
|
Schreibtisch | |
Holzarbeiten s.o.
Punkt 9 | 110,37 |
Abdeckung s.o.
Punkt 18 | 1.261,54 €
|
Summe Kosten Schreibtisch -
begünstigungsfähig | 1.371,91 €
|
Wandverkleidungen (= Brüstungen, Verkleidungen)
Westwand und Ostwand des Kosmetikraumes | |
Tischlerarbeiten Westwand s.o.
Punkt 9 | 220,58 |
Tischlerarbeiten Ostwand siehe oben
Punkt 9 | 147,11 |
Abdeckung s.u.
Punkt 18 | 840,68 |
Summe Kosten Wandverkleidungen im Kosmetikraum -
begünstigungsfähig | 1.208,37 €
|
Kleiner Kasten mit Waschbecken im Kosmetikraum | |
Tischlerarbeiten s. o.
Punkt 9 | 147,11 |
Abdeckungen s. u.
Punkt 18 | 630,25 |
Sanitärausstattung s.u.
Punkt 20 | 305,65 |
begünstigungsfähig | 1.083,01 |
Großer Kasten mit Waschbecken und Bain-Marie im
Kosmetikraum | |
Tischlerarbeiten s.o.
Punkt 9 | 294,22 |
Abdeckung s.u.
Punkt 18 | 1.009,23 €
|
Sanitärausstattung s.u.
Punkt 20 | 305,65 |
begünstigungsfähig | 1.601,1 €
|
Kleiner offener Wäschekasten ohne Türen | |
Tischlerarbeiten s.o.
Punkt 9 | 132,35 |
Abdeckung s.u.
Punkt 18 | 504,62 €
|
begünstigungsfähig | 636,97 €
|
Kasten mit Waschbecken vor WC mit Abdeckung | |
Tischlerarbeiten s.o.
Punkt 9 | 164 €
|
Abdeckung s.u.
Punkt 18 | 840,68 €
|
Sanitärinstallation siehe unten
Punkt 20 | 305,65 |
Nichtbegünstigungsfähig | 1.310,33 €
|
2 Einbaukästen an Wand, die den Ruheraum vom Poolraum
abgrenzt | |
Tischlerarbeiten s.o
Punkt 9 | 328 |
Abdeckung s. u.
Punkt 18 | 420,86 €
|
begünstigungsfähig | 748,86 €
|
Kosten betreffend Vorraum | |
Spinde s.o Punkt
9 begünstigungsfähig | 280 |
Flügeltüren für Umkleideraum s.o
Punkt 9
nichtbegünstigungsfähig | 90 |
Rost im Umkleideraum s.o
Punkt 9
begünstigungsfähig | 40 |
Paravents, soweit Tischlerarbeiten berührt sind s.o
Punkt 9
begünstigungsfähig | 410 €
|
Wandverkleidung an Ostwand des Poolraumes
(Punkt IX)
begünstigungsfähig | 656 €
|
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Begünstigungsfähig
(€) | Nicht
begünstigungsfähig [€] |
588,27 | 1.310,33 |
1.371,91 | 90 |
1.208,37 | |
1.083,01 | Summe : 1.400,33 €
|
1.609,1 | |
636,97 | |
748,86 | |
280 | |
40 | |
410 | |
656 | |
Summe : 8.632,49 €
|
11.) Tapeziererarbeiten (vgl. Punkte XVIII und XIII/6)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Lieferung Terranova- Stoff für Sitzbank im Ruheraum,
Paravents, Stuhl im Massageraum (Fotos Nr. 68, 53, 24 | Rg Nr. 51 | 1.668,67 |
Tapeziererarbeiten, um den Terranova- Stoff mit der
Sitzbank, den Paravents und dem Stuhl im Massageraum zu verbinden | Rg. Nr. 52 | 2.293,70 |
Tapeziererkosten einschließlich
Materialkosten | 3.962,37 |
Begünstigungsfähig: 3.962,37 €
12.) Zu den Kosten Beleuchtung Wellnesscenter : (vgl. oben Punkt VII)
Gesamte Kosten Beleuchtungskörper (siehe oben Punkt VII):
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Kosten des Stromnetzes | |
Kosten Arbeit einschließlich Materialkosten
betreffend Beleuchtung, auf die Installation des Stromnetzes (Kabel, Schalter,
Steckdosen) entfallend | 4.750 €
|
Materialkosten und Kosten der Montage der Beleuchtungskörper
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Kosten der Beleuchtungskörper | |
Summe weiterer Materialkosten der Beleuchtungskörper
einschließlich ihrer Befestigungen und Transformatoren (s.o Punkt
VII) | 10.872,54 €
|
Kosten der Arbeit betreffend Beleuchtung, auf die Montage
einschließlich Materialkosten von Beleuchtungskörpern
entfallend | 4.750 €
|
Summe Investitionskosten Beleuchtungskörper
einschließlich der Beleuchtungskörper des Rasuls und der Runddusche
einschließlich Montagekosten für Beleuchtungskörper | 15.622,54€
|
Abzüglich Beleuchtungskörper im Rasul (Material
und Arbeit) laut Vorhalt vom September 2007 | -1.536,34 €
|
Abzüglich Beleuchtungskörper in der Runddusche
laut Vorhalt vom September 2007 | -1.412,35 €
|
Summe der Investitionskosten für
Beleuchtungskörper ohne die Kosten für die Beleuchtungskörper des
Rasuls und der Runddusche | 12.673,85 |
Nicht Begünstigungsfähig: 4.750 € (Installation Stromnetz, dh Kabelstränge, Steckdosen und Schalter, ausschließlich der Beleuchtungskörper)
Begünstigungsfähig: 12.673,85 € (Beleuchtungskörper)
Summe: 17.423,85 €
13.) Kühlwanne Wellnesscentre (Foto Nr. 64); Rg Nr. 31: 3.721,91 € (vgl. Punkt XIX)
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Kühlwanne laut Rechnung Nr. 31 | 3.721,91 €
|
Abdeckung Kühlwanne (siehe unten Abdeckungen) | 2.523,08 €
|
Sanitärausstattung Kühlwanne (siehe unten
Sanitärausstattung) | 305,65 €
|
6.550,64 €
|
Begünstigungsfähig: 6.550,64 €
14.) Aufteilung der Kosten für Fliesen (vgl. Punkt VIII) (Rechnung Nr. 41 vom und Nr. 42 vom 18.560,14):
14.1.)
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Bezeichnung und Kosten der Fliesen | Ort, wo die Fliesen mit Fliesenkleber S 48 (Rechnung vom
) angeklebt wurden |
Bordüre 130 Stk, Rg Nr. 41 vom 6.749,60
€
| Dusche, Wände, Pool |
Bordüre hellblau und beige, Dusche innen 4,4 m lang,
ca 10 cm breit | |
Bordüre hellblau und beige, Dusche außen 2,6 m
lang, ca 10 cm breit | |
Bordüre 6.749,60 x 16,28 %: 1.098,83 (siehe oben
Dusche) | Dusche innen und außen: 7 m lang; 7 m/43 m = 16,28 %
der gesamten Bordürenlänge |
Bordüre hellblau und beige, ca 1 m lang, ca 10 cm
breit an Mauer zwischen Poolraum und Ruheraum zwischen beiden Einbaukästen,
von denen einer an der Wand hängend, angeschraubt ist | |
Bordüre hellblau und beige, unterbrochen durch
dunkelblaue Quadrate an der Mauer im Vorraum zum WC über Waschbecken, ca 5
m lang, ca 10 cm breit | |
Bordüre hellblau und beige an Wand des Pools
außen, ca 6 m lang; 6 m/43 m = 13,95 % | |
Bordüre hellblau und beige mit dunkelblauen Quadraten
an Westmauer des Poolraumes 8 x 2 m + 8 x 1 m = 24 m lang, 10 cm breit | |
Restliche Kosten der Bordüre 5.650,77 €
(6.749,60 - 1.098,83 = 5.650,77) | Gesamtlänge der Bordüre: 43 m |
(Niederschrift , insbesondere S.11, 14; Liste Investitionen 2002; Rechnung Nr. 41 vom ):
14.2.)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bezeichnung und Kosten der Fliesen | Ort, wo die Fliesen mit Fliesenkleber S 48 (Rechnung vom
) angeklebt wurden |
Fliesen Lea 16/16 und 32/32 Rg Nr. 41 vom 2.744
€ + 46,40 € = 2.790,4 €
| Fliesen für Boden des Ruheraumes, des Poolraumes, des
Massageraumes, des Vorraumes zum Kosmetikraum und der Stufen des Poolraumes,
insgesamt 72 m²
|
Fliesen Knopfmosaik hellblau 67,32 m² 1.656,07
€
| Fliesen Pool Innenbereich und Wände WC |
Fliesen Treppenkantenprofil 5 lfm: 60 €
| Fliesen auf der Treppe des Poolraumes |
Fliesen Sicis Mosaik Murano Coral 30 m² 2.688
€
-537,60 -18,01 2.132,39 ohne Dusche und ohne Kneippbecken | Beige Fliesen an Westmauer des Poolraumes ca 10 m²; und an Dusche ca (2,6 m x 1,1 m = 2,86 m²) + (4,4 m x
0,7 m = 3,08 m²)= ca 6 m²; 6 m²/30 m² = 20%; 2.688 € x
20% = 537,60 €
an Außenwand des Pools ca 7 x 1,30 m = ca 9,1
m²; 9,1/30 =30,33 % an den Wänden beim Waschbecken vor dem WC ca 4
m²
an Mauer zwischen den beiden Einbaukästen, die an der
Mauer zwischen Ruheraum und Poolraum stehen, ca 0,3 m²
ferner an Wand des Kneippbeckens ca 0,2 m²; 0,2/30 =
0,67 %; 2.688 x 67% = 18,01 €
und an der Mauer ober dem Kneippbecken ca 0,4
m²
Summe 30 m²
|
Sicis Mosaik Saphire 10 m²: 800 €
Kosten der hellblauen Fliesen in der Runddusche: 800 €
x 50% = 400 €
an der Wand des Kneippbeckens: 800 € x 2 % = 16
€; Kosten der restlichen Fliesen 384 € (376 € + 8
€) | Hellblaue Fliesen in Runddusche ca 5,0 m² (50% von 10 m²) Wand des Kneippbeckens (0,2 m²) = 2% von 10
m²
Mauer oberhalb des Kneippbeckens 0,1 m² (8 €) (1%
von 10 m²) 4,7 m² an der Westmauer des Poolraumes (AV über
Telefonat mit Bw. am ) (376 €) |
Sicis Mosaik Lapislazuli 2 m²: 225,60 €
-117,76 € Wand der Dusche -8,75 €
Ränder des Kneippbeckens 99,09 €
| Dunkelblaue Einrahmungen der Fliesen: Bei Wand des Pools außen Foto 21, 25: ca 18
lfm Bei Wand oberhalb des Waschbeckens vor dem WC: Foto 44: ca
10 lfm Bei Wand zwischen den beiden Einbaukästen an Grenze
zwischen Ruheraum und Poolraum Foto Nr. 106: ca 2,5 lfm (Niederschrift S 11) Auf Wand der Dusche (Foto 109, 112, 116) innen und
außen (4,4 x 2 lfm) + (2,6 x 2 lfm) + (4,4 x 6) = 40,4 lfm (Niederschrift
S 11); 40,4/77,4 = 52,20 %: 225,60 x 52,20% = 117,76 €
Ränder des Kneippbeckens (Foto 127) ca 3 lfm; 3/77,4 =
3,88 %; 225,60 x 3,88 % = 8,75 €
Ränder an der gefliesten Wand oberhalb des
Kneippbeckens an der Wand ca 3,5 lfm (Niederschrift S 11) Summe: 77,4 lfm |
Gaya Fores | Siehe Rasul |
2 Dekore Barlarin 1.833,60 €
| Fliesenmosaik, welches 2 Vögel an der Westmauer des
Poolraumes darstellt |
Fliesen Grazia 91,14 € + 182,34 € + 459,76
€ + 262,47 € = 995,71 €
| Fliesen, die den optischen Eindruck von Säulen an der
Westmauer des Poolraumes erwecken |
Von all diesen Kosten sind 3% Skonto abzuziehen (vgl.
Liste Investitionen 2002 und Rechnungen Nr. 41 und Nr. 42 vom und vom
|
Niederschrift , insbesondere S.11, 12; Liste Investitionen 2002; Rechnung Nr. 41 vom ):
14.3.)
Summe der Kosten der Fliesen laut Rechnung Nr. 41, soweit sie nicht der Dusche, dem Rasul und dem Kneippbecken zugeordnet werden können.
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Bezeichnung der Fliesen | Entgelt (€) |
Rest Bordüre 130 Stück | 5.650,77 |
Lea 16/16 + 32/32 | 2.790,40 |
Knopfmosaik hellblau | 1.656,07 |
Fliesen Treppenkantenprofil | 60 |
Murano Coral | 2.132,39 |
Sicis Mosaik Saphire (davon entfallen 376 € auf
Fliesen an der Westmauer des Poolraumes (AV über Telefonat mit Bw. vom
) und 8 € auf die Fliesen an der Mauer oberhalb des
Kneippbeckens) | 384 |
Lapis Lazuli | 99,09 |
Dekore Barlarin | 1.833,60 |
Fliesen Grazia | 995,71 |
Summe vor Skontoabzug von 3 % laut Rechnung Nr. 41 der
GmbH vom ; darin nicht enthalten: Fliesen Knopfmosaik kobaltblau von
83,16 € vor Skontoabzug | 15.602,03 |
Die Fliesen im Zusammenhang mit der Rechnung Nr. 41 der vom , denen ein Teilbetrag der Entgelte von 15.602,03 € zugeordnet wurde, (ohne Berücksichtigung des Skontoabzuges) sind mit Fliesenkleber an den Mauern und Böden des WC- Bereiches (einschließlich des Vorraumes zum WC mit Waschbecken), an den Mauern und Böden des Dachgeschoßraumes sowie des Pools angeklebt worden (Fotos 3, 6,9,11,11d, 13, 17,18,21,22,24-27,29,30,36,44,44 a-44e, 45-48,51,53,54, 63-66, 68,69,89-92, 102,106,120,121,127). All diese Fliesen an Wänden und Böden sind nach der Verkehrsauffassung unselbstständige Gebäudebestandteile. Daher ergibt sich aus den Kosten dieser Fliesen, denen ein Teil der Entgelte von 15.602,03 € zuzuordnen ist, kein Anspruch auf IZP.
14.4.)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gegenstand, an den die Fliesen angeklebt wurden,
Bezeichnung der Fliesen | Teil des Entgeltes, der auf Fliesen auf diesem Gegenstand
entfällt |
Rasul, Gaya Fores | 321,36 |
Runddusche, Bordüre | 1.098,83 |
Runddusche, Murano Coral | 537,60 |
Runddusche, Saphire | 400 |
Runddusche, Lapis Lazuli | 117,76 |
Kneippbecken, Murano Coral | 18,01 |
Kneippbecken, Saphire | 16 |
Kneippbecken, Lapis Lazuli | 8,75 €
|
Summe | 2.518,31 €
|
+ Fliesen laut
Punkt 14.3 | 15.602,03 €
|
18.120,34 €
| |
Fliesen Knopfmosaik Kobaltblau an Westmauer des Poolraumes
(AV vom ) | 83,16 €
|
Entgelt laut Rechnung Nr. 41 vom vor
Skontoabzug | 18.203,50 |
Abzüglich 3 % Skonto | 17.657,40 €
|
Leistung laut Rechnung Nr. 42: 1116,79 : 1,2 | 930,66 €
|
Abzüglich 3 % Skonto | 902,74 €
|
Leistungen laut Rechnung Nr. 41 und 42 netto
abzüglich 3% Skonto: 902,74 + 17.657,40 € = | 18.560,14 €
|
Die Fliesen, die im Rasul, in und an der Runddusche und am Kneippbecken mit Fliesenkleber befestigt wurden, teilen das steuerliche Schicksal des Rasuls, der Runddusche und des Kneippbeckens, deren unselbstständige Bestandteile sie sind.
14.5.)
Die Fliesen für das Knopfmosaik kobaltblau laut Rechnung Nr. 41 vom (83,16 €) sind nicht begünstigungsfähig, da sie an der Westmauer des Poolraumes mit Fliesenkleber angeklebt wurden. Sie sind daher wie alle Fliesen an Mauern nach der Verkehrsauffassung als unselbstständige Gebäudebestandteile anzusehen.
14.6.)
Bei der 2. Rechnung betreffend Fliesen (Nr. 42) vom über 930,66 € ist nicht feststellbar, welchen einzelnen Gegenständen die in dieser Rechnung genannten Leistungen zugeordnet werden können. Es erscheint jedoch nahe liegend, dass die in dieser Rechnung vom genannten Leistungen in engerem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Leistungen laut Rechnung Nr. 41 vom stehen, da es sich bei beiden Rechnungen um Leistungen im Zusammenhang mit Fliesen handelt. Daher werden die Kosten laut Rechnung Nr. 42 vom im selben Ausmaß als begünstigungsfähig angesehen wie die Kosten laut Rechnung Nr. 41 vom :
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Fliesen- kosten laut Rechnung Nr. 41 einschließlich
der Kosten der Fliesen für Kneippbecken, Rasul und Runddusche: 18.203,50
€ abzüglich 3 % Skonto: | 17.657,40 €
|
Davon entfallen auf das Kneippbecken | 41,48 € (0,23 % von 17.657,40) |
Laut Rechnung Nr. 42:
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Fliesen - kosten laut Rechnung Nr. 42 930,66 €
abzüglich 3 % Skonto: | 902,74 €
|
Da 0,23 % der Fliesen laut Rechnung Nr. 41 (die Fliesen auf dem Kneippbecken) begünstigungsfähig sind, sind auch 0,23 % der Fliesen laut Rechnung Nr. 42 begünstigungsfähig: 902,74 € x 0,23 % = 2,08 €.
14.7.)
In Bezug auf die Fliesen Grazia wird bemerkt: der Architekt, der mit der Bauaufsicht befasst war, nahm konkret nur zu 8 Stück der Fliesen Grazia Stellung und sprach von Fliesen im Bereich der Westmauer des Poolraumes, die den Eindruck von Kapitellen erweckten (Niederschrift , S. 11). Kapitelle sind die oberen Abschlüsse einer Säule. Sämtliche der Fliesen Grazia, die in der Rechnung Nr. 41 vom erwähnt sind, weisen Zusatzbezeichnungen auf, bei denen Assoziationen mit Säulen nahe liegend sind: "Base" (Basis, Sockel); "Capitello" (Kapitell); "Colonna" (Säule); "Cornice" (Gesims). Die einzigen Fliesen im gegenständlichen Wellnessbereich, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach an Säulen erinnern, befinden sich an der Westmauer des Poolraumes. Daraus ist zu schließen, dass alle Fliesen Grazia sich an der Westmauer des Poolraumes befinden und insgesamt den optischen Eindruck von Säulen erwecken.
14.8.)
In Bezug auf die Fliesen Sicis Mosaik Saphire 10 m² laut Rechnung Nr. 41 (800 €) wird bemerkt:
Nur ca 5 m² entfallen auf die Runddusche und 0,3 m² auf das Kneippbecken oder die Mauer oberhalb des Kneippbeckens. Die restlichen 4,7 m² von diesen Fliesen wurden an die Westmauer des Poolraumes angeklebt (AV über ein Telefonat mit der Bw. am ).
14.9.)
nicht begünstigungsfähige Fliesen,die nicht im Zusammenhang mit dem Rasul, der Runddusche und dem Kneippbecken stehen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Entgelt (€) | |
Fliesen laut Rechnung Nr. 41 an Mauern und
Böden -des WC-Bereiches, -des Pools -sowie der restlichen Dachgeschoßflächen | 15.602,03 |
Fliesen Knopfmosaik kobaltblau laut Rechnung Nr. 41 an der
Westmauer des Poolraumes | 83,16 |
15.685,19 | |
Abzüglich 3 % Skonto:
nicht
begünstigungsfähig: | 15.214,63 |
Betreffend die Rechnung Nr. 42:
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Nicht
begünstigungsfähige Investitionen | 902,74 € - 2,08 € = 900,66 |
Begünstigungsfähig von Rechnung Nr. 42: 2,08 €
15.) Gipskartonarbeiten (Vgl. Punkt X)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer; Berechnung von
Teilen der Leistung | Entgelt (€) |
Herstellen der Gipskartondecken im Ruheraum, Poolraum
(hier handelt es sich um eine Fermacelldecke, die aus ähnlichem Material
wie die übrigen Gipskartondecken ist, aber wasserbeständiger ist),
Kosmetikraum und Vorraum zum Poolraum, Verkleidung der Kanäle der
Entfeuchtungsanlage (Niederschrift , S 9) | Rechnung Nr. 56 14.038,82 Entgelt -701,95 (Anteil für Rasul) = | 13.336,87 |
nicht begünstigungsfähig: 13.336,87 €
16.)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Lieferung und Montage der Farbschmelzgläser
Decke | Rg. Nr. 50 | 340 |
Begünstigungsfähig: 340 €
17.) Glastüren (vgl. Punkt XXI) des Wellnesscentres, soweit eigens in Rechnung gestellt.
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Glastüren: Tür zwischen Ruhe- und Massageraum Tür zwischen Ruhe- und Poolraum (Foto 63, 109) Tür Rasul (Foto 81, 90): 6.246,8 : 8 = 780,85 Tür zwischen Pool- und Massageraum (Foto 53): diese
Türe ist ca doppelt so breit wie die anderen Glastüren, daher wurde,
um die anteiligen Kosten der Tür des Rasuls zu ermitteln, das gesamte
Entgelt für alle Türen durch 8 und nicht durch 7 geteilt. Tür WC (Foto 18, 43) Tür vom Vorraum in den Poolraum (Foto 18) Tür in Kosmetikraum (Foto 4, 6) | Rg Nr. 62 6.246,80 -780,85
Kosten Rasul-Türe 5465,95 | 5.465,95 |
Samt
Farbschmelzglasapplikationen für
folgende Türen: Tür in Kosmetikraum (Foto 4, 6) Tür vom Vorraum in den Poolraum (Foto 18) Tür WC (Foto 18, 43) Tür Rasul (Foto 81, 90) | Rg Nr. 40 2.000 -500
Applikation für Rasul 1.500 | 1.500 |
Restliche Summe | 6.965,95 |
Nicht begünstigungsfähig: 6.965,95
18.) Abdeckungen Wellnesscentre 10.469,22 € (= Granitplattenabdeckungen, vgl. Angaben des Architekten , S. 10, 11) (Vgl. u.a. Punkt VIII)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer, Berechnung des
anteiligen Entgeltes (€) | Entgelt (€) |
Abdeckung Kneippbecken 1 m² (Foto 127) = 8,03% von 12,45m²
| Rg Nr. 35: 10.469,22 x 8,03 % = 840,68 | Siehe Kneippbecken s.o.
Punkt 4 |
Abdeckungen Rasul 0,9 m² (Fotos 102, 106): 7,23 % von
12,45 m²
| 10.469,22 x 7,23 % = 756,92 | siehe Rasul |
Abdeckung
Einbaukasten an der Wand, die den
Ruheraum vom Poolraum abgrenzt: 4,02 % von 12,45 m²
0,5 m² (Foto 106) | 10.469,22 x 4,02 % = 420,86 | Siehe Einbaukasten s.o.
Punkt 10 |
Abdeckung Kühlwanne Ruheraum 3 m² (Foto 64):
24,1 % von 12,45 m²
| 10.469,22 x 24,1% = 2.523,08 | Siehe Kühlwanne
Punkt 13 |
Abdeckung Wasserentnahmestelle Granderwasser 1 m²
(Foto 51): 8,03 % von 12,45 m²
| 10.469,22 x 8,03 % = 840,68 | Siehe Waschbecken
Granderwasser s.o. Punkt 7 |
Abdeckung
Waschbecken vor WC 1 m² (Foto 44
a): 8,03 % von 12,45 m²
| 10.469,22 x 8,03 %= 840,68 | Siehe oben Punkt
10 |
Abdeckung großer Kasten mit Spüle und
Bain-Marie an Ostwand des Kosmetikraumes 1,2 m² (Fotos 15, 15 a und b):
9,64 % von 12,45 m²
| 10.469,22 x 9,64 % = 1.009,23 | Siehe oben Punkt
10 |
Abdeckung kleiner Kasten für Wäsche Foto Nr. 14
rechts, 0,6 m² 4,82 % von 12,45 m²
| 10.469,22 x 4,82 %= 504,62 % | Siehe oben Punkt
10 |
Abdeckung kleiner Kasten mit Waschbecken an Südwand
im Kosmetikraum 0,75 m² (Foto Nr. 11, 11 a): 6,02 % von 12,45
m²
| 10.469,22 x 6,02 % = 630,25 | Siehe oben Punkt
10 |
Abdeckung Schreibtisch (Foto Nr. 9) 1,5 m²: 12,05 %
von 12,45 m²
| 10.469,22 x 12,05 % = 1.261,54 | Siehe oben Punkt
10 |
Abdeckung für 2 Brüstungen =
Verkleidungen an Ost- und Westwand des
Kosmetikraumes 1m²: 8,03 % von 12,45 m²
| 10.469,22 x 8,03 % = 840,68 | s.o. Punkt 10 |
Summe der Flächen der Abdeckungen 12,45
m²
| 10.469,22 x 100 % |
nicht begünstigungsfähige, aber auch von der Bw. nicht geltend gemachte Investitionen (siehe Rechnung vom Nr. 34) sind jedenfalls
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Abdeckungen als Fensterbänke im Ruhe- und Massageraum
|
Abdeckung als Fensterbänke im Kosmetikraum 2
m²
|
Abdeckung als Fensterbank Umkleideraum 0,5 m²
|
19.) Malerarbeiten (vgl. Punkt IX)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Malerarbeiten Wände, Gipskartondecke (Angaben des
Architekten vom , S. 12) | Rg Nr. 45 10.000 € abzüglich Anteil Rasul 550 €
Anteil Runddusche 200 €
Anteil Sauna 150 €
Rest 9.100 € (Angaben des Architekten vom ,
S. 12) | 9.100, davon 4.550 Wände, 4.550
Gipskartondecke |
Es wird mangels genauerer Informationen davon ausgegangen, dass die restlichen Malerarbeiten, die weder dem Rasul, noch der Runddusche, noch der Sauna zuzurechnen sind, zu 50% auf die Wände und zu 50% auf die Gipskartondecken entfallen (Bedenkenvorhalt vom ).
Nicht begünstigungsfähig: 9.100 €
20.) Sanitärausstattung 3.917,42 € (Angaben des Architekten vom , S. 12) einschließlich Installationsarbeiten 157,58 € und Spenglerarbeiten 204,04 €
Die Spenglerarbeiten stehen im Zusammenhang mit den Zuleitungen für Wasserentnahmestellen, dh für Wasserhähne, für die Dusche, das Rasul (Niederschrift , S. 9)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer, Berechnung der
Entgeltsbestandteile | Entgelt (€): 3.917,42 +157,58 + 204,04 €
insgesamt |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten für die Runddusche (Schwallbrause, Normalbrause,
Mischer, Thermostat, Kneippgussschlauch), Seifenkorb, 30% (Fotos Nr.
109-116) | Rechnungen Nr.26 - 28; Rechnung Nr. 13,32 3.917,42 x 30 % + 157,58 x 30 % +204,04 x 30
% 4.279,04 x 30% = 1.283,71 | Siehe oben Punkt 2
Runddusche |
Lieferung der Sanitärausstattung für das Rasul
samt Installationsarbeiten (3 Duschköpfe, 2 Wasserhähne) 20% (Fotos
Nr. 95, 96) | 3.917,42 x 20% + 157,58 x 20 % +204,04 x 20
% 4.279,04 x 20% = 855,81 | Siehe oben Punkt 1
Rasul |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten (Wasserhahn, Geruchsverschluss und Eckventil für
Waschbecken) für den großen Kasten mit Wasserhahn und Bain-Marie an
der Ostwand des Kosmetikraumes (Fotos Nr. 14 und 15) | 3.917,42 + 157,58 +204,04 x
1/7 4.279,04 x 50% x 1/7 = 305,65 | Siehe obenPunkt 10 |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten (Wasserhahn, Geruchsverschluss und Eckventil für
Waschbecken) für den kleinen Kasten mit Wasserhahn an der Südwand des
Kosmetikraumes (Fotos 10 und 11) | 3.917,42 + 157,58 +204,04 = 4.279,04 x 50% x 1/7 = 305,65 | Siehe oben Punkt
10 |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten für das Waschbecken (Wasserhahn, Geruchsverschluss
und Eckventil für Waschbecken) im Vorraum des WCs (Foto Nr. 44) | 3.917,42 + 157,58 +204,04 = 4.279,04 x 50% x 1/7 = 305,65 | Siehe oben Punkt
10 |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten für das Waschbecken (Wasserhahn, Geruchsverschluss
und Eckventil für Waschbecken) im Massageraum, in dessen Nähe die
Bezeichnung "Granderwasser" an der Wand zu finden ist (Foto Nr. 48) | 3.917,42 + 157,58 +204,04 = 4.279,04 x 50% x 1/7 = 305,65 | Siehe oben Punkt
7 |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten (Wasserhahn, Geruchsverschluss und Eckventil für
Waschbecken) für die Kühlwanne im Ruheraum (Foto Nr. 64) | 3.917,42 + 157,58 +204,04 = 4.279,04 x 50% x 1/7 = 305,65 | Siehe oben Punkt
13 |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten (Wasserhahn, Geruchsverschluss und Eckventil für
Waschbecken) für das Kneippbecken | 3.917,42 + 157,58 +204,04 = 4.279,04 x 50% x 1/7 = 305,65 | Siehe oben Kneippbecken
Punkt 4 |
Lieferung der Sanitärausstattung samt
Installationsarbeiten für WC einschließlich der Lieferung des WC-
Rollenhalters im WC | 3.917,42 + 157,58 +204,04 = 4.279,04 x 50% x 1/7 = 305,65 | 305,65 €
|
Summe | 4.279,07 |
Der Darstellung des Architekten (Angaben vom , S. 12) kann entnommen werden, dass ein überproportionaler Anteil an diesen Kosten auf die Runddusche und das Rasul entfällt, wobei der Anteil, der auf die Runddusche entfällt, höher sein muss als der Anteil, der auf das Rasul entfällt. Diese Kosten werden daher wie folgt zugeordnet:
30 % Runddusche, 20% Rasul, 50% restliche Wirtschaftsgüter mit Sanitärausstattung (Bedenkenvorhalt vom ).
nicht begünstigungsfähig: 305,65 €
21.) Vorsatzschale (Vgl. Punkt XI; Angaben der Bw. laut AV vom ):
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Rg. Nr. 1 | 921,50 |
Nicht begünstigungsfähig: 921,50
22.) Telefon (vgl. Punkt XXII)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Lieferung eines Telefons | Rg Nr. 55 | 242,38 |
Begünstigungsfähig: 242,38 €
23.) Entfeuchtung (vgl. Punkt XII)
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Entfeuchtung Poolraum, Ruheraum mit Rasul und Dusche,
Kosmetikraum | , Rg Nr. 5 | 11.983,23 |
Ebenso | Rg. Nr. 61 | 6.377,94 |
18.361,17 |
Nicht begünstigungsfähig: 18.361,17 €
24.) Soft Pack Liege (vgl. Punkt XX)
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Soft Pack Liege | Rechnung Nr. 16 | 4.230,53 |
Rechnung Nr. 39 | 9.448,20 | |
13.678,73 |
Begünstigungsfähig: 13.678,73 €
24.a.) Zusammenfassung der Punkte 1-24
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Begünstigungsfähig (€) | Nicht begünstigungsfähig (€) | |
1.) Rasul | 1.360 | 17.976,28 |
2.) Runddusche | 7.552,40 | |
3.) Sauna | 4.041,32 | |
4.) Kneippbecken | 1.269,81 | |
5.) Stapel- und Kosmetikliegen | 2.723,29 | |
6.) Kunstfelsen | 8.793,68 | 676,44 |
7.) Waschbecken Grander | 1.146,33 | |
8.) Pool | 111.932,96 | |
10.) Tischlerarbeiten u.a. | 8.632,49 | 1.400,33 |
11.) Tapezierer | 3.962,37 | |
12.) Beleuchtung | 12.673,85 | 4.750 €
|
13.) Kühlwanne | 6.550,64 | |
14.) Fliesen laut Rechnung 41 | 15.214,63 | |
14.) Fliesen laut Rechnung 42 | 2,08 | 900,66 |
15.) Gipskartonarbeiten | 13.336,87 | |
16.) Farbschmelzgläser Decke | 340 | |
17.) Glastüren mit
Farbschmelzglasapplikationen | 6.965,95 | |
18.) Abdeckungen: siehe andere
Wirtschaftsgüter | ||
19.) Malerarbeiten | 9.100 | |
20.) Sanitärausstattung, soweit nicht bei anderen
Wirtschaftsgütern behandelt | 305,65 | |
21.) Vorsatzschale | 921,50 | |
22.) Telefon | 242,38 | |
23.) Entfeuchtung | 18.361,17 | |
24.) Softpack- Liege | 13.678,73 | |
Summe begünstigungsfähig | 64.270,64 | |
Summe der strittigen Investitionen, die nach Ansicht des
UFS nicht begünstigungsfähig sind | 210.541,17 | |
Summe der begünstigungsfähigen und der
strittigen nicht begünstigungsfähigen Investitionen | 274.811,81 | |
Kosten der Planung und Reinigung
(Punkt 25) | 11.090,46 | |
Summe der gesamten, strittigen Investitionen | 285.902,27
€ | |
Gebäudeinvestitionen nach Ansicht der Bw.(Liste Investitonen 2002, vom Vertreter der Bw. als Beilage zum Schreiben vom vorgelegt):
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15.500 | |
327,27 | |
6.427,91 | |
24.345,06 | |
3.091,22 | |
20.000 | |
4.770,01 | |
950,27 | |
3.686 | |
Gebäudeinvestitionen nach Ansicht der Bw., für
die schon die Bw. selbst keine IZP beantragt hat | 79.097,74 |
Zusätzliche, nicht begünstigungsfähige
Investitionen laut UFS | 210.541,17 |
Gesamtheit der nicht begünstigungsfähigen
Investitionen (81,84% der Gesamtheit der begünstigungsfähigen und
nicht begünstigungsfähigen Investitionen) | 289.638,91 |
Begünstigungsfähige Investitionen nach Ansicht
des UFS (18,16 % der Gesamtheit der begünstigungsfähigen und nicht
begünstigungsfähigen Investitionen) | 64.270,64 |
Gesamtheit der nicht begünstigungsfähigen und
begünstigungsfähigen Investitionen, die direkt einem begünstigten
oder nicht begünstigten Zweck zugeordnet werden können | 353.909,55 |
Kosten Planung und Reinigung (Punkt 25) | 11.090,46 |
365.000,01 |
Nach der Darstellung der Bw. in der Liste "Investitionen 2002" (Beilage des Schreibens ihres Vertreters vom ) betragen die Gesamtkosten einschließlich der von der Bw. selbst als Kosten des Gebäudes angesehenen Kosten 363.345,84 €. Allerdings fehlten in der Liste des Vertreters der Bw. die Anschaffungskosten der Kosmetikliege im Kosmetikraum (1.654,14 €).
Die Leistungen an die Bw., die nicht direkt dem Gebäude oder selbstständigen Wirtschaftsgütern zugeordnet werden können (11.090,46 € nach Punkt 25) sind daher zu 18,16 % (das sind 2.014,03 €) begünstigungsfähig und zu 81,84 % (das sind 9.076,43 €) nicht begünstigungsfähig.
25.) Leistungen, die nicht direkt dem Gebäude oder selbstständigen Wirtschaftsgütern zugeordnet werden können, aber mit der Anschaffung oder Herstellung der Wirtschaftsgüter des Wellnessbetriebes in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (Liste der Bw. "Investitionen 2000" als Beilage des Schreibens des Vertreters der Bw. vom )
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Art der Leistung | Name des Leistenden, Rechnungsnummer | Entgelt (€) |
Planung, Anzahlung laut Rechnung vom | 5.450,46 €
| |
Planung Wellnesscentre | Architekt; Rg Nr. 43 | 3.880 |
Reinigungsarbeiten | Rg. Nr. 53, | 1.672 |
Reinigungsarbeiten | Rg. Nr. 54 | 88 |
11.090,46 |
26.) IZP 2002:
Begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter:
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Sonstige begünstigungsfähige
Wirtschaftsgüter | 64.270,64 €
|
Begünstigungsfähiger Teil der Planung,
Reinigung | 2.014,03 €
|
Summe | 66.284,67 €
|
Nicht begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter
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Sonstige nicht begünstigungsfähige
Wirtschaftsgüter: | 289.638,91 |
Nicht Begünstigungsfähiger Teil der Planung,
Reinigung | 9.076,43 €
|
298.715,34 |
Gesamte Anschaffungs-und Herstellungskosten des Wellnessbetriebes:
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Begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter | 66.284,67 €
|
Nicht begünstigungsfähige
Wirtschaftsgüter | 298.715,34 €
|
365.000,01 €
| |
Zum Vergleich: gesamte Anschaffungs- und
Herstellungskosten des Wellnessbetriebes laut Beilage "Investitionen 2002", die
der Vertreter der Bw. zusammen mit dem Schreiben vom an den UFS gesandt
hat | 363.345,84 |
Zuzüglich Kosten der Kosmetikliege | 1.654,14 €
|
364.999,98 |
Bemessungsgrundlagen, IZP:
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Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter des Kalenderjahres 2002 laut
UFS | 66.284,67 €
|
Abzüglich Durchschnitt der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter der Jahre
1999-2001 | -2.830,85 €
|
Investitionszuwachs 2002 | 63.453,82 €
|
IZP 2002 | 6.345,38 €
|
Daher war spruchgemäß zu entscheiden.
Klagenfurt, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 108e Abs. 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte | Dampfbad Rasul Investitionszuwachsprämie Substanzverletzung Verkleidung Vertäfelung Verzierung Dusche Runddusche sanitäre Anlage Kneippbecken Waschbecken Kunstfelsen Zierfelsen Beleuchtungskörper Stromnetz Fliesen Malerarbeiten Gipskartonarbeiten Raumbegrenzung Farbschmelzglas Vorsatzschale Entfeuchtungsanlage Schwimmbad Pool Kasten Einbaukästen Wandverkleidung Sauna Liegestuhl Liege Sitzbank Kühlvitrine Kühlwanne Tür Glastür Gebäude unselbständiger Bestandteil Bewertungsrecht zivilrecht Grunderwerbsteuerrecht Verkehrsauffassung Verletzung Substanz unverhältnismäßig Kosten typisch Gebäudeteil |
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