TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSW vom 14.11.2008, RV/2238-W/07

Abzugsfähigkeit von psychologischen Seminaren als Fortbildungskosten

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stammrechtssätze
RV/2238-W/07-RS1
Hier: Keine Abzugsfähigkeit anderer Seminare mit im Wesentlichen psychologischem Inhalt (zB Huna, Feldenkrais, Lachyoga) für die Leiterin einer Krankenhausapotheke
Folgerechtssätze
RV/2238-W/07-RS1
wie RV/0755-G/06-RS1
Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können, bei denen die Behörde aber nicht in der Lage ist zu prüfen, ob diese durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst sind, darf die Behörde nicht schon deshalb als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkennen, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist (zB ). Ein Avatar-Kurs dient im Wesentlichen der eigenen Persönlichkeitsentwicklung, die damit verbundenen Kosten sind daher zur Gänze nicht abzugsfähig.

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., vertreten durch sh & eckl Treuhand StBges, 3100 St. Pölten, Kupferbrunnstraße 21, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden:

Der Berufung wird teilweise Folge gegeben.

Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert.

Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.

Entscheidungsgründe

Die Berufungswerberin (Bw.) ist Magister der Pharmazie und arbeitet in einer Krankenhausapotheke. Im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit machte sie in den Einkommensteuererklärungen 2002 bis 2004 Seminare, Bücher und Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen als Werbungskosten geltend.

Folgende Werbungskosten sind noch strittig:

2002:

Mitgliedsbeiträge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Apothekerkammerumlage gemäß § 74 Apothekerkammergesetz 2001
282,48
Mitgliedsbeiträge zur Pharmazeutischen Gehaltskasse gemäß § 8 Abs. 3 lit. a Gehaltskassengesetz 2002
1.444,08
Mitgliedsbeitrag zum Verband Angestellter Apotheker Österreichs, Kollektivvertragsfähige Organisation der angestellten Apotheker
470,88

Fachliteratur 2002:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
NLP
16,50
Provokative Therapie
46,21
ernsthaft humorvoll, lachend lernen
12,70
in Erziehung und Unterricht lachend lernen
23,20
Einführung in provokative Therapie - Der Humorfaktor
17,00
Bücher zum Thema Angst
92,82
das wäre doch gelacht
9,00
So zähmen sie ihren inneren Schweinehund
20,50
Über das Lachen
12,50
Phantasiereise/Seminarbuch
19,00
Seminarbücher
21,20
Meditationskissen
101,60
Seminarbücher
123,70
Seminarbücher (Lachen wir uns gesund)
38,10
554,03

Fortbildung Seminare:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seminar Merz, Helmeringen 2.3. - 8.3.
1.066,24
Seminar Merz, Helmeringen 10.6. - 16.6.
1.066,24
Seminar Merz, Helmeringen 29.10. - 3.11.
1.003,24
TtT, Lichtung, 5.12. - 8.12.
537,64
Merztraining-Seminarbeitrag, (Emotionale Intelligenz u. soziale Kompetenz;
1.892,00
TtT Seminar, Dornbirn 6.5.
593,92
TtT Seminar, Berlin 17.5. - 20.5.
280,80
TtT Fallschirmsprung, 17.8. - 18.8.
270,30
Seminare, diverse (Lachyoga) 20. - 22.9.
720,20
Selbstbewusstsein 23.10.
125,00
Wr. Volksbildungsverein, Gefühls Seminar, Anselm Kicher
88,50
Symposium für AB beauftrag
30,00

2003:

Mitgliedsbeiträge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Apothekerkammerumlage gemäß § 74 Apothekerkammergesetz 2001
299,80
Mitgliedsbeiträge zur Pharmazeutischen Gehaltskasse gemäß § 8 Abs. 3 lit. a Gehaltskassengesetz 2002
1.532,32
Mitgliedsbeitrag zum Verband Angestellter Apotheker Österreichs, Kollektivvertragsfähige Organisation der angestellten Apotheker
499,72

Fachliteratur::


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Spielregeln d. Leber, Schau auf d. Körper...
51,91
Mensch und seine Symbole
25,60
Selbsthilfe im Akutfall
15,40
Durchschlagsstark
25,80
Körpersprache
43,20
weitere "Seminarbücher"
263,60
insgesamt
425,51

Fortbildung Seminare:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gentle Moving (1. Semester)
1.000,--
Seminar Merz, Teilnahmegebühr
Unterkunft Helmeringen 18.2. - 23.2.
4.717,64
Unterkunft, Casa Nova, Poppi Toscana, Italien 9. 19.6.
1.423,96
Unterkunft Helmeringen insgesamt 23.9. - 28.9.
935,64
Unterkunft Helmeringen 1.12. - 7.12.
1.030,91
TtT Methodentraining-Seminarbeitrag 3.4.
TtT Methodentraining-Seminarbeitrag 13.10.
Unterkunft Lichtung 7.11. - 10.11.
506,54
TtT Seminare Aschaffenburg 10.1. - 12.1.
269,05
Aschaffenburg 4.7. - 6.7.
269,05
Villach 15.8. - 17.8.
309,12

2004:

Mitgliedsbeiträge:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Apothekerkammerumlage gemäß § 74 Apothekerkammergesetz 2001
311,40
Mitgliedsbeiträge zur Pharmazeutischen Gehaltskasse gemäß § 8 Abs. 3 lit. a Gehaltskassengesetz 2002
1.591,44
Mitgliedsbeitrag zum Verband Angestellter Apotheker Österreichs, Kollektivvertragsfähige Organisation der angestellten Apotheker
519,00

Fachliteratur:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Körper Selbst & Seele
68,60
Alchimist, Elf Minuten
47,10
insgesamt
115,70

Fortbildung Seminare:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gentle Moving (2. Semester)
1.631,04
Feldenkrais running
Silvester Wasmuthhausen Coburg
1.162,22
Huna Basisseminar (mit Huna zur Kraft und inneren Gleichgewicht) 31.1. - 1.2.
286,00
Einführung in den provokativen Stil 19. - 20.6.
330,00
EAHP Sevilla (European Association of Hospital Pharmacists) 16.3. - 19.3.
487,60

Einkommensteuer 2002:

Die von der Bw. für das Jahr 2002 geltend gemachten Werbungskosten wurden vom Finanzamt mit folgender Begründung nicht anerkannt:

"Die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen (z.B. Gewerkschaftsbeiträge) werden bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt (§ 62 Abs.2 Z.1 EStG 1988). Ein nochmaliger Abzug im Rahmen des Veranlagungsverfahrens ist daher nicht möglich.

Die unter "Fachliteratur" und "Fortbildung" beantragten Kosten stellen gem. § 20 EStG 1988 Kosten der privaten Lebensführung dar. Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich an gesehen werden muss. Als Ergebnis dieser gebotenen typisierenden Betrachtungsweise hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass der Besuch von persönlichkeitsbildenden Seminaren sowie die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Der Umstand, dass aus diesen Trainings- bzw. Kursbesuchen bzw. den Büchern Anregungen und Ideen für die betriebliche und berufliche Tätigkeit gewonnen werden können, bewirkt nicht eine hinreichende Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung."

Einkommensteuer 2003:

Die Mitgliedsbeiträge und Seminare wurden mit derselben Begründung wie im Jahr 2002 nicht anerkannt. Die unter "Fachliteratur" (Ausnahme Selbsthilfe in Akutfällen, Selbstmedikation) und "Fortbildung" (Ausnahme Infektiologie, ABS, Saalfelden) beantragten Kosten rechnete das Finanzamt gemäß § 20 EStG der privaten Lebensführung zu.

Einkommensteuer 2004:

Die als Werbungskosten geltend gemachten Mitgliedsbeiträge wurden mit derselben Begründung wie in den Vorjahren abgewiesen.

Die unter "Fachliteratur" und "Fortbildung" beantragten Kosten (Gentle Moving, Silvester Wasmuthhausen, Huna und Einführung in den provokativen Stil) wurden unter Verweis auf § 20 EStG 1988 nicht anerkannt.

Die Bw. erhob gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2002, 2003 und 2004 fristgerecht Berufung und begründete diese wie folgt:

"Einkommensteuerbescheid 2004

Im Einkommensteuerbescheid 2004 wurden nur Werbungskosten iHv € 2.166,31 in Abzug gebracht. In der Begründung wird ua angeführt, dass die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden seien. Dies trifft jedoch nur auf den Mietgliedsbeitrag zum Verband Angestellter Apotheker Österreichs iHv € 519,00 zu. Die Apothekerkammerumlage iHv € 311,40 wurde ebenso wie der Mitgliedsbeitrag zur Pharmazeutischen Gehaltskasse iHv € 1.591,44 in der laufenden Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt. Ein Betrag iHv € 1.902,84 ist daher im Veranlagungsverfahren abzusetzen.

Einkommensteuerbescheid 2003

Im Einkommensteuerbescheid 2003 wurden nur Werbungskosten iHv € 1.523,88 in Abzug gebracht. In der Begründung wird ua angeführt, dass die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden seien, Dies trifft jedoch nur auf den Mietgliedsbeitrag zum Verband Angestellter Apotheker Österreichs iHv € 499,72 zu. Die Apothekerkammerumlage iHv € 299,80 wurde ebenso wie der Mitgliedsbeitrag zur Pharmazeutischen Gehaltskasse iHv € 1.532,32 in der laufenden Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt. Ein Betrag iHv € 1.832,12 ist daher im Veranlagungsverfahren abzusetzen.

Im Einkommensteuerbescheid 2002 wurden nur Werbungskosten iHv € 145,05 in Abzug

gebracht. In der Begründung wird ua angeführt, dass die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden seien. Dies trifft jedoch nur auf den Mietgliedsbeitrag zum Verband Angestellter Apotheker Österreichs iHv € 470,88 zu. Die . Apothekerkammerumlage iHv € 282,48 wurde ebenso wie der Mitgliedsbeitrag zur

Pharmazeutischen Gehaltskasse iHv € 1.444,08 in der laufenden Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt. Ein Betrag iHv € 1.726,56 ist daher im Veranlagungsverfahren abzusetzen.

Fachliteratur und Fortbildung der Einkommensteuerbescheide 2002, 2003, 2004

Betreffend der Kosten Fachliteratur und Fortbildung wird in den Bescheiden ausgeführt, dass eine typisierende Betrachtungsweise anzuwenden sei und nicht die konkrete tatsächliche Nutzung ausschlaggebend sei. In Rz 4709 der Einkommensteuerrichtlinien ist jedoch explizit angeführt, dass eine solche Betrachtung nicht dazu führen darf, dass Wirtschaftsgüter ohne Ermittlungsverfahren als Privatvermögen behandelt werden und dass für den Abgabepflichtigen die Möglichkeit besteht, diese Vermutung zu widerlegen. In diesem Sinne folgt nun ein von unserer Klientin erstelltes detailliertes Arbeitsprofil ihrer Tätigkeit inklusive einiger Beispiele, die den nahezu ausschließlichen Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung dokumentiert:

ARBEITSPROFIL

Mein Arbeitsprofil sieht neben fachlichen Kompetenzen auch emotionale und soziale Kompetenz vor, die in sämtlichen von mir angeführten Seminaren Thema sind. Ich werde im Anschluss einige Beispiele von Seminarinhalten aufzeigen, die von meinem Dienstgeber für Mitarbeiter angeboten werden und damit den Beweis antreten, dass die Seminarinhalte meiner angeführten Seminare durchaus den "offiziellen" Seminarinhalten ähneln bis gleichen.

Ausführliche Beschreibung der Befähigungen und Voraussetzungen meines momentanen und zukünftigen Arbeitsplatzes und -profils:

Leitung einer Zentralen Zytostatika Zubereitung*

Leitung einer Krankenhausapotheke

Fachliche Kompetenz, fundierte pharmazeutische Ausbildung

Mitarbeiterschulung

Mitarbeiterführung

Gesprächsführung

Motivation und Motivationsvermögen

Umgang mit Fehlern

Selbstorganisation

Fachliche Kompetenz

Soziale Intelligenz, Emotionale Kompetenz

Empathie

Coaching-Erfahrung

Ängste abbauen helfen

Sicherheit und Selbstvertrauen vermitteln

Selbstbewusstsein, Autorität ausstrahlen

Durchsetzungsvermögen

Integrität

Verantwortung übernehmen

(folgeschwere) Entscheidungen treffen

Rasches Handeln bei Unfällen mit gesundheitsgefährdendem Material

Rasches Erkennen von Gefahren

(* zur Erklärung: Zytostatika sind Medikamente, die in der Krebsbehandlung verwendet werden, die bekannterweise Nebenwirkungen haben und auch für den Zubereitenden, das sind meine Mitarbeiter, gefährlich sein können, wenn nicht ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen werden. In diesem Bereich arbeiten heißt sich der Verantwortung gegenüber Patient und Mitarbeiter jede Sekunde bewusst zu sein, heißt die Risiken kennen, heißt im Falle eines Unfalls rasch und kompetent eingreifen und Entscheidungen treffen zu können, nur um einige der wichtigsten notwendigen persönlichen Eigenschaften zu nennen)

Sicherheitsvertrauensperson der Apotheke, nötige persönliche Eignung Verantwortlich für das sichere und ergonomisch richtige Arbeiten (Arbeitsplatzevaluierung in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt)

Fachliche Kompetenz

Körperbewusstsein

ergonomisches Arbeiten

Einrichtung eines ergonomisch richtigen Arbeitsplatzes, speziell von Computerarbeitsplätzen

Richtiges Heben, richtiges Sitzen (Computer!)

Empathie

Vertrauen gewinnen

Coaching-Erfahrung

richtige Gesprächsführung

Selbstbewusstsein und Verantwortungsgefühl

Leitung eines Wien weiten Zytostatika Arbeitskreises

Fachliche Kompetenz

Organisationstalent

Motivationsvermögen

Selbstorganisation

Empathie

Selbstbewusstsein

Mitarbeit in zentralen KAV-Arbeitskreisen

Motivation

Selbstbewusstsein

Fachliche Kompetenz

Empathie

Teamfähigkeit

Antibiotikaverantwortliche der Apotheke

Fachliche Kompetenz

Selbstorganisation

Empathie

Selbstbewusstsein

Hier einige Beispiele von Fortbildungen, die im fachlichen Zusammenhang zu meiner Tätigkeit und der persönlichen Eignung für zukünftige Positionen von meinem Dienstgeber angeboten werden und im Aufbau und Inhalt mit Kursen, die ich in meinem Jahresausgleich angeführt habe, vergleichbar sind

Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen

Abenteuer Bewegung nach der "Feldenkrais Methode"

Die Feldenkraismethode ist ein Prozess zur Schulung des Körpers und der Persönlichkeit mittels Bewegung. "Durch bewusste Bewegung machen wir das Unmögliche möglich, das Mögliche leicht, bequem und angenehm und schließlich das Bequeme, Leichte und Angenehme ästhetisch und befriedigend." (Dr. M Feldenkrais)

Kursziel:

Erleben der Wirkung der "Feldenkrais" Methode auf das körperliche, seelische und geistige Wohlbefinden im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Osteoporoseprophylaxe

Kursinhalte:

Entwicklung der Feldenkraismethode

Lektionen aus "Bewusstheit durch Bewegung"

Lektionen aus "Bones for Life" (Lebendige Knochen ein Leben lang) Lernen aber den Körper und Reorganisation des Gehirns

Arbeiten an der Aufrichtung: Rumpf, Becken, Rollen und Drehen, Balance

Effiziente Kommunikationsstrategien für Frauen

Kursziel:

Die Teilnehmerinnen steigern ihre kommunikative und soziale Kompetenz und setzen ihre neu gewonnen Einsichten, Erfahrungen und Fähigkeiten der Strategischen Kommunikation, unter Einbezug des unterschiedlichen (Sprach) Verhaltens und differenzierter Begriffsbesetzung von Männern und Frauen zur Herstellung einer WIN-WIN-Situation aller am Kommunikationsprozess Beteiligten, für eine Konstruktive und Lösungsorientierte Zusammenarbeit und für effiziente Zielerreichung ein.

Kursinhalte:

Kommunikationspsychologische Grundlagen

Stärken-Schwächen-Profil

Feedback als Möglichkeit zur Professionalisierung

Image Mann/Frau - Vorurteil, Projektion, Erwartungshaltung

Missverständnispotentiale der Kommunikation

Gesprächsführung und Verhandlungstaktiken

Gesprächsziele und Zielökonomie

Harvard-Konzept; WIN-WIN

Entwicklungsauftrag an sich selbst

Coaching Forum

Kursziel:

Die Teilnehmerinnen reflektieren im Arbeitsprozess begleitenden Coaching-Forum Erfahrungen aus dein beruflichen Arbeitsumfeld, decken Barrieren, Hindernisse und Reibungsflächen auf beseitigen diese und steigern ihre kommunikative, soziale und fachliche Kompetenzen, um ein gutes Arbeitsklima bei optimalen Ressourceneinsalz und effektiver Zielerreichung zu schaffen und nachhaltig zu erhalten.

Kursinhalte:

methodenunterstützte Reflexion

Unterstützung der ICH-Stärken

Missverständnispotentiale im derzeitigen kommunikativen Ablauf Aufdeckung von Reibungsflächen und Barrieren im Arbeitsumfeld punktuelle Maßnahmenplanung

Konfliktfelder und -management

Zielsetzung und Zielüberprüfung Entwicklungsauftrag an sich selbst

Lösungsorientiertes Arbeiten mit Gruppen

Kursziel:

Die Teilnehmerinnen erlernen Techniken des lösungsorientierten Ansatzes nach Steve des Shazer und können diese gezielt in der Arbeit mit Studierenden/PraktikantInnen einsetzen, um damit schwierige Situationen meistern zu können.

Das Seminar bietet die Gelegenheit die eigene Fachkompetenz durch den lösungsorientierten Ansatz zu verliefen und zu erweitern. Im Mittelpunkt des Seminars steht die Vermittlung von praxisorientierten Techniken der Konzentration auf Lösungen, Ressourcen und Ergebnisse. Das Seminar vermittelt Fähigkeiten für erfolgreiches Arbeiten in zahlreichen kommunikativen Lern- und Arbeitssituationen.

Kursinhalte:

Theoretischer Überblick über den lösungsorientierten Ansatz nach Steve des Shazer

Grundannahmen lösungsorientierten Arbeitens

Fragetechniken zur Erweiterung des "Möglichkeitsraumes"

Nutzen von Ressourcen

Lösungsorientiertes Arbeiten in Gruppen

Reflexion der eigenen pädagogischen Grundhaltung

Führen mit emotionaler Intelligenz

Erfolgreich führen --Mitarbeiterinnen entwickeln

Gelassen bleiben - Stressbewältigung am Arbeitsplatz

Sämtliche von mir angeführten Seminare und deren Inhalte und Methoden haben Bezug zu meinen Tätigkeiten: z.B.

Leitende Position, richtig Führen

Selbstbewusstsein ()

Seminar MERZ, TtT (Train the Trainer), Methodentraining von 2002-2004

Sämtliche Zusatzseminare im Zuge der oben genannten Seminare

Lachyoga

10.1.-

4.7.-

15.8.-

31.1. -

19.6-

Umgang mit Angst, Ängste verlieren (wichtig für Positionen, wo Verantwortung übernehmen, Entscheidungen treffen, Menschen führen u. v. m. Themen sind)

Fallschirmsprung, eine Methode, um mit einer großen Angst konfrontiert zu werden, Angst zu kennen um damit umgehen zu können. Diese Aufgabe war ein Teil meines Seminars für Führungskräfte (s. Merz-Seminar 2002-2004)

Sämtliche Literatur zu diesem Thema

Lachyoga (20.-), findet sich in internationalen Fortbildungen für die Management- und Führungsebene;

Sämtliche Literatur zu Lachen, provokative Therapie

Sicherheitsvertrauensperson, Ergonomisches Arbeiten

Gentle Moving Ausbildung, in Anlehnung an die Feldenkraismethode (ab 2004): befasst sich mit Bewegungsabläufen und Körperhaltung, die ich für die Anleitung der richtigen Körperhaltung beim ergonomisch richtigen Arbeiten einsetzten kann.

In Anbetracht der Tatsache, dass meine beruflichen Tätigkeiten und die dazu nötigen Eignungen, persönlich wie fachlich, in direktem Bezug zu meinen besuchten Seminaren stehen und auch dem Vergleich mit offiziell angebotenen Seminaren und verwendeten Methoden standhalten, ersuche ich Sie, sämtliche eingereichten Seminare als Unterstützung meiner Ausund Weiterbildung für meine jetzige und zukünftige Tätigkeit in einer leitenden Position, anzuerkennen."...

Der unabhängige Finanzsenat richtet am folgendes Schreiben an die Bw:

"...In allen drei Streitjahren beantragen Sie die Absetzung von Seminaraufwendungen als Werbungskosten. Zwar ist in Ihrer Berufung eine Kurzbeschreibung diverser Seminarinhalte erfolgt; um die berufliche Veranlassung Ihrer Aufwendungen beurteilen zu können, ist es allerdings erforderlich, den genauen Inhalt jedes einzelnen Seminars zu kennen. Sie werden daher gebeten, dies auf geeignete Weise (zB Vorlage von Prospekten) je Seminar mit Datumsangabe zu dokumentieren.

Weiters werden Sie um Bekanntgabe gebeten, ob Ihr Arbeitgeber für (einzelne) Seminare einen Kostenbeitrag geleistet und ob er Ihnen Sonderurlaub gewährt hat."

Das Schreiben wurde am wie folgt beantwortet:

"...Ich bin als Leiterin der Abteilung "Zentrale Zytostatika Zubereitung" mit den Themen Motivation, Konfliktlösung und Umgang mit Ängsten täglich konfrontiert, womit sich viele persönlichkeitsbildende Seminare befassen. Ich stelle an mich als Führungskraft den Anspruch meine MitarbeiterInnen mit "emotionaler Intelligenz und sozialer Kompetenz" zu führen und dazu hole ich mir entsprechende Hilfe und Unterstützung durch ausgewählte Seminare.

Ich denke und hoffe, dass speziell diese Seminare sehr vielen Menschen in meinem Arbeitsumfeld zugute kommen und sich sehr positiv auf eine motivierte und qualitativ hochwertige Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, PflegerInnen, pharmazeutische AssistentInnen, PharmazeugInnen u.v.m. auswirken.

Zusätzlich trage ich als Sicherheitsvertrauensperson auch Sorge und habe die Aufsichtspflicht über die gesundheitlichen Aspekte beim Arbeiten innerhalb der Apotheke, unter anderem das Einrichten von ergonomischen Arbeitsplätzen, Anbieten von Entspannungsübungen für zwischendurch, Hinweise zu richtigem Heben von schweren Lasten usw.

Hier war und ist mir und meinen Mitarbeiterinnen die Ausbildung zur "Gentle Moving Trainerin", in Anlehnung an die Feldenkrais-Methode, von großer Hilfe..."

Aus den von der Bw. vorgelegten Seminarunterlagen geht Folgendes hervor:

TtT-Seminare (Einzelseminare im Zuge des Methodentrainings zu TtT)

Dornbirn, Mai 2002

Anreise privat, kein Sonderurlaub

Ziel: Durch das Beherrschen von verschiedenen Entspannungstechniken, Gruppen und Seminare kompetenter zu führen...

Berlin,

Anreise privat, kein Sonderurlaub

Vertrauensübung: "Blind durch Berlin geführt"

Hypnotherapie: "kompetente Gesprächsführung"

Fallschirmsprung, D,

Anreise privat, kein Sonderurlaub

im Zuge der Ausbildung zum "Train the Trainer"

Inhalt: Sich einer Aufgabe und Situation stellen, wo es gilt, eine sehr große persönliche Angstschwelle zu überschreiten.

Ziel: sich den Ängsten des Alltag- und Berufsleben stellen, annehmen und überwinden lernen

Aschaffenburg, D, 10.1. -

"Kommunikation ist, wenn 2 oder mehr aneinander vorbeireden"

Inhalt: Anhand von praktischen Beispielen wurden verschiedene Situationen geübt, wo das vis a vis zu begeistern, zu überzeugen, zu beschwichtigen und in ein sachliches Gespräch zu binden galt. Mittels Videoanalysen wurden dann in der Gruppe sämtliche Szenen diskutiert und analysiert.

Ziel: aus der Körperhaltung des Gesprächspartners wichtige Informationen "herauslesen", die Körpersprache bei sich und anderen "lesen" lernen und für eine bewusste Kommunikation und Gesprächsführung sie sich zu nutze zu machen.

2.5. Aschaffenburg, D, 4.7.- : Programm beiliegend Anreise privat, kein Sonderurlaub

Inhalte

Abschalten lernen,

Welt des NLP, lösungsorientiertes Bearbeiten von Anliegen mittels "Micky Mouse Modell

2.6. Villach, Ö, 15.8.-: Programm beiliegend Anreise privat, kein Sonderurlaub

Inhalt.

Atemtechnik

Feldenkrais

Leben mit Farben

3. LachYoga, Hamburg D, : Programm beiliegend Seminarleiter, Dr. Madan Kataria, Arzt aus Bombay, IndienAnreise privat, kein Sonderurlaub (kein Programm vorhanden, da Info über Internet)

Inhalt

Lachen ist Meditation, verstärkt mit den Elementen des Yoga schafft es Entspannung, Gelassenheit und stärkt das Selbstbewusstsein. Lachen als wichtiges Kommunikationsmittel auch im beruflichen Alltag bewusst einsetzen.

Es wurden Atemtechniken des Yoga mit Lachen zu optimalen Entspannungsübungen verbunden, die Teilnehmer waren aufgefordert, aus eigenem Vorstellungskraft Lachübungen zu gestalten und die Gruppe zu motivieren, mitzumachen. Es wurden Aufgaben gestellt, die kritische Situationen mit Lachen und Humor zu entschärfen und Probleme lösen zu sind. Theoretische Grundlagen wurden vermittelt, w.z.B. der gesundheitliche Aspekt: Lachen erhöht die Ausschüttung von Endorphinen, senkt die Cortisonausschüttung und steigert die Immunität, Lachen heilt Krankheiten (Herzkrankheiten) und senkt den Stress. Abbau von Ängsten und zwischenmenschlichen Blockaden, Erleichterung der Kommunikation, Abbau von Aggression.

Ziel:Lernen, als Trainer und Führungskraft das Lachen und den Humor als wichtiges Mittel der Kommunikation zu nutzen, Lachen als Grundlage für ein gesundes Selbstbewusstsein und hohes Selbstwertgefühl, als Katalysator für Kommunikation, als Hilfestellung bei Konfliktsituationen und als wichtige Methode im Konfliktmanagement, Humor als wichtiges Handwerkszeug für erfolgreiche Führungskräfte, Trainer und Coache, Humor als "Methode" im Umgang mit Mitarbeitern und Vorgesetzten. Zur seiner eigenen Authentizität finden, Masken ablegen. Humor hat eine hohe Bedeutung für die Mitarbeiterführung

Hintergrund:Lachseminare werden in Management-Seminaren angeboten (s. FOLDER: "das ernsthaft komische Führungs-Seminar"), unter dem Motto "Erfolgreich führen mir Humor"

"Humor kann für ein Team Klimaschaffer sein" (Emil Herzog, ... Organisationsentwicklung und Business-Comedian).

4. Seminar "Selbstbewusstsein", Wien, :

Programm nicht vorhanden, Ankündigung und Zertifikat beiliegend

Inhalt:Theoretische Grundlagen und Hintergründe zum Thema, wichtige Tipps mr öffentliche Auftritte und Reden, Erarbeiten von Kurzvorträgen zu verschiedenen Themen und anschließendem Feedback durch die Teilnehmer. Hand-outs zum Thema "erfolgreiche Kommunikation", "Voraussetzung guten Zuhörens"

Ziel:Steigerung des Selbstbewusstseins beim öffentlichen Reden, Erkennen von Stärken und Schwächen durch die Rückmeldung von der Gruppe, Tipps und Hilfestellung für Vorträge und Kommunikation, Mut zur Authentizität stärken, selbstbewusst vor eine Gruppe von Kritikern treten lernen.

5. Seminar in Wasmuthhausen, -: Programm nicht vorhanden, Inhalte siehe unten

Einladung, Internet:

In unserem Silvester-Seminar bieten wir dir die Möglichkeit, im geschützten Energiefeld der Gruppe dein Herz und deine Sinne zu öffnen, um Erfahrungen von wirklicher Nähe und Tiefe zu dir selbst und zu anderen Menschen zuzulassen. Durch den Wechsel von bewussten Begegnungen mit dem du - und Übungen, die dich nach innen ganz du dir selbst führen - lernst du zu spüren, welcher Kontakt zu einem anderen Menschen gerade authentisch und richtig für dich ist.

Yoga

Uns ist es wichtig, dir einen Weg zu zeigen, einen genüsslichen Zugang zum Yoga zu finden! Oft steht einer Freude am Yoga der eigene Leistungsanspruch und das Vergleichen mit anderen im Weg. Wenn du dir erlaubst, deinen Körper erst einmal in seinen ganz eigenen Grenzen zu erkennen und zu respektieren, kannst du dich dann diesen Grenzen achtsam annähern. Du kannst lernen, deinen Körper langsam zu dehnen und dabei gleichzeitig zu entspannen. Wenn du zusätzlich deinen Atem und (leine Aufmerksamkeit in die gedehnten Bereiche deines Körpers lenkst, kannst du das Prickeln der Lebensenergie in (leinen Zellen und Freude an der Erweiterung deiner körperlichen Grenzen erleben und dich in deinem Körper wohlig zu Hause fühlen. Atem ist Leben. Wer das ganze Spektrum seines Atem-Raumes zur Verfügung hat, kann auch seinen ganzen LebensRaum einnehmen und sein ganzes Potential an Kreativität und Energie nutzen. Die integrative Atem- und Energie-Arbeit hat ihre Ursprünge im Yoga und in der körperorientierten Selbsterfahrung.

Die Ziele:

Befähigung zur selbständigen kompetenten Begleitung von emotionalen Atem-Integrationsprozessen

Differenzierte Wahrnehmung von Körperstrukturen und Atem-Mustern

Ausbildung der Fähigkeit, Menschen mit achtsamen Berührungen dabei zu unterstützen, in einen lebendigen Atem-Flow zu kommen und sich dabei tief zu entspannen

Ausbildung der Fähigkeit, tragfähige, vertrauensvolle Beziehungen zu Klienten herzustellen und zu pflegen

Befähigung zur Leitung von energetischen Atem- und Gruppenprozessen

Zielorientierte Gesprächsführung

Der Umgang mit transpersonalen Bewusstseinsbereichen

Selbsterfahrung, Selbsterkenntnis, Atembefreiung

Die Zielgruppe:

Menschen mit Interesse an körper- und gefühlsorientierter Atem- und Energiearbeit

Lebens- und Sozialberater

Sozialpädagogen

Psychologen

Masseure

Energetiker

Physiotherapeuten

Yogalehrer

Reiki-Praktizierende

Menschen mit Interesse an Selbst-Erfahrung und Selbst-Entfaltung

Wer über eine bestimmte Zeit in einem verbundenen, gelassenen Atemfluss eintaucht und mit den lebendigen Impulsen seines Körpers in Kontakt ist, kann erleben, wie es zu spontanen, befreienden Entladungen von Körperspannungen oder unterdrückten Gefühlen kommt. Diese Spannungslösungen können sehr subtil oder kraftvoll-dynamisch sein.

In jedem Fall hat das System "Körper-Seele-Geist" die Chance, in eine höhere Ordnung zu springen, in einen Zustand von leichtem, mühelosen Zusammenspiel, größerer Entspannung und tiefem Glücksgefühl.

Die integrative Atemarbeit ist eine selbstregulierende Methode zur Wiederherstellung von innerer und äußerer Balance.

Alte Verletzungen und Programmierungen, die oft über lange Zeit im Körper gespeichert sind, können damit bewusst gemacht und losgelassen werden. Dadurch kann sowohl auf der physischen, als auch auf der emotionalen Ebene, ein tiefer Reinigungsprozess stattfinden.

Der Zuwachs an Vitalität, der dadurch erreicht werden kann, ist ein kraftvoller Beitrag zu einer ganzheitlichen Gesundheitspflege und zu seelischem Gleichgewicht...

Yoga und Entspannungsübungen, Kommunikationsübungen, Meditation, Atemübungen, ein bewusster Jahreswechsel mit der Auseinandersetzung mit Vergangenem und Zukünftigem.

Ziel: Entspannung, im gestressten Alltag irr einfachen Atem- und Körperübungen zu finden, Übungen in den Arbeitsalltag einbauen und an Mitarbeiter weitergeben Meditationstechniken erlernen, die das Bewusstmachen und Verwirklichen von beruflichen Zielen ermöglichen.

6. Hussa-Seminar, 31.1 und : Einladung und Kurzbeschreibung beiliegend "mit Huna zu Kraft und innerem Gleichgewicht" Huna ist eine Foren des Schamanismus und ermöglicht einen Zugang zu seiner inneren Mitte und damit seinem inneren Gleichgewicht, und ermöglicht den erfolgreichen Umgang mit Stress- und Konfliktsituation.

Inhalt :Informativer Hilfsmittel und spirituelle Anleitungen für den erfolgreichen Umgang mit Angst, Stress, erfolgreich Führen, Problemlösung, Anerkennung von Mitarbeiter, Gelassenheit, u.v.m. Zusätzliche Methoden sich diesem zu öffnen sind Phantasie- und Traumreisen und der persönliche Austausch innerhalb der Gruppe in Form von Gruppenarbeiten.

Ziel: Die innere Mitte finden, sich seiner Stärken bewusst werden, Entspannung in angstbesetzten Situationen finden und mit Selbstsicherheit beruflich herausfordernden Situationen als Führungskraft meistern. Unterstützung bei Lösungsfindung, die allen nützen sollte. Umgang mit Stress heißt: Stress ist Widerstand, wo Energie nicht mehr fließen kann. Umgang mit Problemen heißt: sie zuerst anerkennen, um sie dann zu verändern. Problem nicht negieren, wegschauen, Angst wird sonst immer größer.

Als Führungskraft kann hiervon viel mit an den Arbeitsplatz und zu den Mitarbeitern genommen werden.

7. "Einführung in den provokativen Stil", 19. und : Einladung beiliegend

Der Provokative Stil (ProSt) I + ll mit Dr. C. Noni Häfner

Die ProSt-Seminare liefern den kognitiven Hintergrund für die provokative Vorgehensweise und ausgiebig Gelegenheit, einzelne Bausteine der PT passend zum eigenen Humor zu üben, Auch Noni Häfner demonstriert Ihre Arbeit life.

In ProSt I wird das provokative Grundhandwerkszeug eingeübt, sodass die ersten selbständigen Gehversuche im neuen Kommunikationsstil möglich werden.

In ProSt II wird das Repertoire ausgebaut und erste eigene Fälle supervidiert...

Eleonore (genannt Noni) Höfner, Jahrgang 1946, Diplompsychologin, Dr.phil.

Ausbildungen u.a. Klientzentrierter Gesprächstherapie, Hypnotherapie, NLP, Entspannungstechniken, Provokativer Therapie, EMDR, Private Praxis in München, Mitbegründerin und Geschäftsführerin des D.I.P., Mitbegründerin und Leiterin des Consulting-Institutes k U.c. (www.klieinstitut,de),...

8. Gentle Moving mit Wim Luipers, 3.2004 -11.2005: Programm beiliegend Rust/Neusiedler See, ÖAnreise privat, kein Sonderurlaub

Inhalte:

In Anlehnung an Feldenkrais wurde Körperbewusstsein, gesunde Ernährung und Bewegung und das Übermitteln von diesen Inhalten gelehrt. Die Teilnehmer lernten auch wichtige Tipps für eine gesunde ergonomische Arbeitshaltung, Übungen am Arbeitsplatz zum Ausgleich für Tätigkeiten mit extremer Körperbelastung (Verweis auf meine Mitarbeiter in der ZU, die über lange Zeit eine sehr belastende Körperhaltung an einer Hochsicherheits-Arbeitswerkbank zubringen und speziell für diese Mitarbeiter sind Körperübungen in den Pausen von persönlichem und wirtschaftlichen Interesse).

Reifung und Wachstum

Erfolgreich eigene Ziele verwirklichen

Das Training "Aufbruch zu Reifung und Wachstum" wendet sich an alle Menschen, die geleitet von einem ehrlichen Wunsch nach authentischer Lebensweise eine tiefgreifende persönliche Entwicklung hin zu mehr Autonomie, Selbstbewusstsein und Selbstverantwortung machen wollen. Diese Entwicklung setzt einen geeigneten Rahmen voraus. Deshalb geht dieses Training über einen Zeitraum von zwei Jahren. Diese Zeit ist notwendig, um versteckte Schwachstellen und Stärken zu erkennen, Veränderungen zu planen und im Berufsleben und privaten Alltag umzusetzen sowie das eigene Handeln konsequent auf das eigene Lebensziel hin auszurichten.

Wer Menschen führt, berät und versucht, Ihnen zu helfen, muss sich zunächst selbst kennen. Das ist die Voraussetzung, um sich in andere einzufühlen und verantwortungsvoll mit Ihnen umzugehen. Daher belegen gerade Berater, Führungspersonen, Trainer und Coaches das Training "Aufbruch zu Reifung und Wachstum" als Weiterbildung, die ihnen eine intensive Selbsterfahrung ermöglicht. Denn nur wer sich seiner Stärken und Schwächen bewusst ist, kann auch andere Menschen in ihrer Verschiedenartigkeit verstehen und damit erreichen.

Das Training ist prozessorientiert und im Laufe der zwei Jahre werden alle wesentlichen Lebensbereiche berührt. Dabei ist die Lebensnähe ein Grundprinzip unserer Arbeit. Die Teilnehmer werden motiviert, statt vorgefertigte Lebensweisheiten zu kopieren, die eigene Wahrheit und die eigene persönliche Lebensphilosophie zu entwickeln und zu erproben. Deshalb werden auch die Methoden den individuellen Bedürfnissen der Gruppe bzw. der einzelnen Teilnehmer angepasst. So ergibt sich ein Angebot unterschiedlicher Methoden, die sich logisch und wirksam ergänzen. Trainingsaufbau: ...Schwerpunkt-Themen pro Einheit:

Identität, Selbst- und Fremdbild, Körperwahrnehmung

Rolle und Verhalten in der Gruppe, Krisenbewältigung

Meditation, Trance und Atemarbeit

Aggression und Konfliktlösung

Kindheit und Sozialisation

Frau-Sein/Mann-Sein und Sexualität

Individuelle Entwicklung - Balance in der Partnerschaft.

Veränderungen und Perspektiven

Methoden:Gruppendynamik, Körperorientierte Selbsterfahrung, Meditation, Atemarbeit, Aktive Imagination, Skriptanalyse, Rollenspiele, Psychodrama, Gestalt, u.v.m. Inhalte: Krisenbewältigung, Aggression und Konfliktlösung, Selbstbewusstsein, Selbst- und Fremdbild, Rolle und Verhalten in der Gruppe, Führungsverhalten, Körpersprache, Nähe und Distanz, Beziehungen und Partnerschaft, Entspannung und Stressbewältigung, Lifestyling Trainingsziele:

Steigerung von Sensibilität und Einfühlungsvermögen die Fähigkeit Beratungsgespräche erfolgreich und kompetent durchzuführen

methodische Grundlagen des Coaching als Element der Mitarbeiterführung

ein kooperatives Führungs- und Teamverhalten zu trainieren

einen konstruktiven Umgang mit individuellen Krisen und Konfliktsituationen im Gruppenprozess zu finden

die Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit in stressbelasteten Arbeitsabläufen

die Steigerung von beruflicher Motivation, Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und Kreativität

die Stärkung der Persönlichkeit, um den physischen und psychischen Berufsbelastungen gesundheitlich besser gewachsen zu sein

die Ausstrahlung einer selbstbewussten Persönlichkeit als motivierendes Modell

Steigerung von Kreativität und Fantasie in Entscheidungs- und Problemlösungsprozessen

Stabilität und Selbstsicherheit durch eine ausgeglichene Balance sowohl in der Persönlichkeit als auch der Lebensgestaltung

Methodentraining/train the trainer

Für die Entwicklung von Sicherheit in der Trainings- und Beratungstätigkeit ist neben der eigenen Selbsterfahrung die souveräne Handhabung unterschiedlicher Methoden erforderlich. Hier wird im Rahmen der train-the-trainer Einheiten durch die Vielfalt der eingesetzten Methoden und durch ihr intensives Erleben ein umfangreiches Handwerkzeug vermittelt. Es ermöglicht Ihnen, in Trainings- und Beratungssituationen jederzeit gelassen, kompetent und verantwortungsbewusst reagieren zu können. Die praxisnahe Weiterbildung für Coaches, Berater und Trainer reicht von individuellen Trainingsaufgaben über ein spezielles Literaturstudium bis zu drei zusätzlichen Seminareinheiten, in denen theoretische, methodische und didaktische Grundlagen vermittelt werden. Zudem konzipieren und leiten alle Teilnehmer/innen je zwei Seminartage unter Supervision, sowie eine festgelegte Anzahl von supervidierten Coachinggesprächen. Die Trainerausbildung schließt mit einem Zertifikat ab. Aufbaumodule:Modul 1: Coaching Kompetenz Modul 2: Trainings Kompetenz Modul 3: Emotionale Kompetenz Trainingsziele:

Anwendung verschiedener Coachingmethoden

Begleiten eines Coachingprozesses

Kommunikationsstrukturen in der Transaktionsanalyse

Trainingsleitfäden und Seminardesign

Moderation

Seminartransfer und Kontrolle

Trainerprofil und Eigenmarketing

Einzelcoaching - Gruppencoaching

(http://www.merz-training.de/train-the-trainer)

Über die Berufung wurde erwogen:

Rechtsgrundlagen

§ 16 Abs. 1 EStG definiert Werbungskosten als Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.

Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG in der für das Veranlagungsjahr 2002 geltenden Fassung sind Werbungskosten auch:

"Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen."

Mit BGBl. I 180/2004 wurde obige Norm rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2003 geändert und lautet in dieser bis dato geltenden Fassung wie folgt:

"Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen."

Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

Nach § 16 Abs. 1 Z 3 lit a und b EStG sind Werbungskosten unter den dort beschriebenen näheren Voraussetzungen auch Beiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen sowie für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsvertretungen und Interessenvertretungen.

Folgender Sachverhalt steht fest:

Die Bw. gab in ihrem Schreiben vom an, dass sie in einer Krankenhausapotheke arbeite. Sie sei seit 1992 mit dem Aufbau und in Folge mit der Leitung der Abteilung Zentrale Zytostatika Zubereitung im DSP betraut und führe ein Team von vier MitarbeiterInnen. In ihrer Tätigkeit als Führungsperson halte sie regelmäßig Schulungen und Vorträge ab und leite regelmäßig Teambesprechungen. Weiters sie sie in der Apotheke als Sicherheitsbeauftragte tätig und arbeite in interdisziplinären Teams im Donauspital u.v.m. Die Fortbildung im fachlichen Bereich betreffe im Speziellen die Onkologie und Infektiologie, im Allgemeinen sämtliche Themen betreffend pharmazeutische Tätigkeiten in einem Schwerpunktkrankenhaus.

Laut Aktenlage sind diese Ausführungen der Bw. zutreffend.

Fest steht weiters, dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, und dass weiters keine Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, vorliegen. Für die strittigen Kurse wurde vom Arbeitgeber kein Sonderurlaub gewährt.

Somit war für alle Streitjahre gleichlautend zu prüfen, ob es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen um solche für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit handelt, oder ob gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung gegeben sind.

Rechtliche Würdigung

Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird (ständige Rechtsprechung; s zB zu § 2 Abs 1 lit b FLAG). Berufsausbildung liegt weiters dann vor, wenn die Maßnahmen der Erlangung eines anderen Berufes dienen (). Um eine berufliche Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Die Eignung der dafür getätigten Aufwendungen an sich zur Erreichung dieses Ziels ist dabei ausreichend (). Steht eine Bildungsmaßnahme iZm der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als WK abzugsfähig sind.

Steuerlich absetzbare Ausbildungs- und Fortbildungskosten müssen von Bildungsmaßnahmen, die den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen sind, abgegrenzt werden. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung (s , 0097 mwN; , 2002/14/0012). Nicht abzugsfähig sind jedenfalls alle Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind. Die EB zu BGBl I 106/1999 nennen dabei zB Persönlichkeitsentwicklung, Sport, Esoterik und B-Führerschein.

Ferner sind zB idR nicht abzugsfähig: Aufwendungen für den Besuch von Kursen für neuro-linguistisches Programmieren (NLP) (; 0097); Aufwendungen für den Besuch eines Kurses unter dem Titel "Kunst- und Gestaltungstherapie" (); Kurse zur Entfaltung des Charaktergefüges, der Bewältigung von Stress, der Beseitigung negativer Einstellungen und emotionaler Störungen sowie zum Beckenbodentraining (). Vgl. hierzu Jakom/Lenneis § 16 Rz 48ff.

Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abziehbar machen kann, was ungerecht gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen ( mwN).

Demnach stellen Aufwendungen oder Ausgaben, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Eine Aufspaltung in einen beruflichen und einen privaten Teil ist auch im Schätzungswege nicht zulässig. Ein Werbungskostenabzug kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn feststeht, dass solche Aufwendungen ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind.

Misst man die von der Bw. geltend gemachten Seminare an diesem Maßstab, so ergibt sich, dass nur den vom Finanzamt bereits anerkannten Fortbildungsveranstaltungen - hierbei handelt es sich zB um "Trends in Mycology" in Amsterdam, ABS Veranstaltung (Antibiotika) in Linz sowie "35. wissenschaftliche Fortbildungswoche für Apotheker in Saalfelden" - unstrittigerweise eine weitaus überwiegende berufliche Veranlassung zugrunde liegt. Dafür spricht im Übrigen auch, dass der Arbeitgeber der Bw. für den Besuch derartiger Veranstaltungen regelmäßig Sonderurlaub gewährt hat.

Was hingegen die streitgegenständlichen Seminare anlangt, so ergibt sich, dass es sich hierbei um solche handelt, in denen ein Wissen von sehr allgemeiner Art vermittelt wird, das keineswegs als berufsspezifisch angesehen werden kann und auch nicht nur einer beruflichen Verwertung zugänglich ist. Wie aus den oben wörtlich wiedergegebenen Seminarinhalten hervorgeht, ist das in diesen Seminaren vermittelte Wissen durchwegs - wenn nicht ausschließlich, so doch weitaus überwiegend - auch im privaten Bereich anwendbar; Inhalt dieser Seminare ist es nämlich unter anderem die "innere Mitte" zu finden, sich seiner Stärken bewusst werden, Entspannung in angstbesetzten Situationen finden, Stressbewältigung, Aggression und Konfliktlösung, Körperwahrnehmung, Meditation, Trance und Atemarbeit, individuelle Entwicklung - Balance in der Partnerschaft etc.

Es sei keineswegs bestritten, dass die Fortbildungsveranstaltungen durchaus auch geeignet sein mögen, Probleme im beruflichen Bereich besser bewältigen zu können. Im Fall der Bw. konnten die darin erworbenen Kenntnisse zwar allenfalls ein friktionsfreieres Arbeiten mit Kollegen und Kunden ermöglichen, "mit Selbstsicherheit beruflich herausfordernde Situationen als Führungskraft zu meistern" und die Kenntnisse (in Ansätzen) auch an die Mitarbeiter weiterzugeben, wobei hinzuzufügen ist, dass dies wohl nur einen geringen Teil ihrer Aufgaben als Leiterin einer Spitalsapotheke mit vier MitarbeiterInnen ausgemacht hat. Die allfällige berufliche Mitveranlassung der Seminare wird allerdings von einem in erster Linie die persönliche Sphäre betreffenden Faktor, nämlich die Verwertbarkeit der Kurse vor allem im privaten Bereich, überlagert. Dadurch wird der Veranlassungszusammenhang der Aufwendungen und Ausgaben, der sich aus dem Werbungskostenbegriff ergibt, unterbrochen.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es sich bei den Kosten für die von der Bw. absolvierten Seminare im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG um Kosten der privaten Lebensführung handelt, die die berufliche Sphäre der Bw. nur am Rande berühren, daher dem Aufteilungsverbot unterliegen und somit keine abzugsfähigen Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG darstellen.

Gleiches gilt auch für die von der Bw. geltend gemachten Aufwendungen für Literatur; wie aus der - ebenfalls im Sachverhaltsteil wiedergegebenen - Bücherliste zu ersehen ist, handelt es sich auch hierbei um Literatur, die mit den Seminaren in engem Zusammenhang steht, jedenfalls aber dem privaten Lebensbereich zuzuordnen und somit nicht abzugsfähig ist.

Inhaltlich kann man die von der Bw. als Werbungskosten geltend gemachten Bücher unter den Begriff der Psychologie bzw. Esoterik einreihen ("Lachen ist gesund", "So zähmen sie ihren inneren Schweinehund", "Der Humorfaktor, "Lachen lernen ua.).

Was zuletzt die Apothekerkammerumlage gemäß § 74 Apothekerkammergesetz 2001, die Mitgliedsbeiträge zur Pharmazeutischen Gehaltskasse gemäß § 8 Abs. 3 lit. a Gehaltskassengesetz 2002 und den Mitgliedsbeitrag zum Verband Angestellter Apotheker Österreichs, kollektivvertragsfähige Organisation der angestellten Apotheker, anlangt, so sind diese Beiträge - soweit sie nicht bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden sind - als Werbungskosten abzugsfähig.

Somit konnte der Berufung in diesem Punkt entsprochen werden. Die Werbungskosten erhöhen sich daher 2002 um 1.726,56 €, 2003 um 1.832,12 € und 2004 um 1.902,84 €.

Beilage : 3 Berechnungsblätter

Wien, am

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen
Schlagworte
Berufsfortbildung
Berufsausbildung
Bildungsmaßnahmen
Verweise

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at