Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSW vom 07.10.2008, RV/1742-W/08

NLP-Practitioner Kurs als Werbungskosten eines Vertriebsmitarbeiters einer Sparkasse

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 entschieden:

Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.

Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert.

Entscheidungsgründe

Der Berufungswerber (Bw) ist Kundenbetreuer bei einer Sparkasse, wobei er einerseits mit der Betreuung und Beratung der Kunden und andererseits mit dem Coaching von Nachwuchskräften befasst ist (vgl. Vorhaltsbeantwortung vom ).

In der Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 machte der Bw Werbungskosten für Aus- und Fortbildungskosten (KZ 722, betreffend NLP-Practitioner-Diplomausbildung) iHv € 3.132,24 sowie andere, unstrittige Werbungskosten iHv € 315,50 geltend.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des bisherigen Vorbringens der Parteien auf die Ausführungen in der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom , GZ RV/2182-W/05, sowie auf die Ausführungen im Erkenntnis des Zl 2006/15/0237, verwiesen.

Mit oa Erkenntnis vom hob der Verwaltungsgerichtshof die vorzitierte Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: "Im Übrigen unterlässt es die belangte Behörde aber auch, in nachvollziehbarer Weise jene Sachverhaltselemente aufzuzeigen, auf die sich ihre Beurteilung stützt, dass der Mitbeteiligte die in den Kursen vermittelten Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang in seiner beruflichen Tätigkeit verwerten könne".

Im Zuge des fortgesetzten Verfahrens übermittelte der Bw nachstehendes Schreiben (datiert vom ):

"...Aus den Ihnen bereits vorliegenden Stellungnahmen vom , vom , vom und vom haben Sie sicherlich schon ein umfangreiches Bild über meine Motivation, gegenständliche Ausbildung zu absolvieren und den finanziellen und auch zeitlichen Aufwand auf mich zu nehmen, gemacht. Ich kann Ihnen dazu noch weiter berichten, dass es aufgrund dieser Ausbildung(en) (2004-2006 vom NLP Practitioner über den NLP Master hin zum NLP COACH und TMS (Teammanagementsystem) Trainer) im heurigen Jahr 2008 auch soweit war, dass ich seit die Aufgabe des Aufbaues und die Leitung der Vertriebseinheit "Private Banking und Vorstandskunden", übertragen bekommen habe. Bei dieser Stellenbesetzung war es ein notwendiges Kriterium für den Vorstand, dass ich trotz mangelnder Führungserfahrung mich jedoch in den letzten Jahren sehr intensiv in den Bereichen Kommunikation, Mitarbeiterführung, Coaching und Team-Building weitergebildet habe. Dies unterstreicht meiner Meinung nochmals diese Stellungnahmen, die leider damals nur im theoretischen und zukünftigen Bereich lagen, auch mit Tatsachen und Fakten, dass diese Ausbildungsschiene für mich eine berufliche Veranlassung hatte, um hierbei Wissen und Know How aufzubauen und dies unmittelbar und direkt in meinem beruflichen Werdegang und Alltag ein- und umzusetzen.

Für mich zeigt diese Aus- und Weiterbildung mit der daraus resultierenden Stellenbesetzung, dass sich diese Aufwendungen für die berufliche Tätigkeit als unbedingt notwendig erwiesen haben, um genau mit diesen erworbenen Kenntnissen die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend verbessert zu haben. Des Weiteren hat diese Ausbildung auch wesentlich zur Sicherung, Erhaltung und Wahrung meines Einkommens beigetragen.

Um mit dieser Stellungnahme auch nochmals der Beanstandung des Verwaltungsgerichtshofes nachzukommen, dass das gegenständliche Seminar den Nutzen, durch "bewusste Kommunikation mit geringem Aufwand die beruflichen als auch die persönlichen Lebenszeile zu erreichen" in Aussicht stellte, möchte ich in nachvollziehbarer Weise jene Sachverhaltselemente aufzeigen, wo ich die in den Kursen vermittelten Kenntnisse "in einem wesentlichen Umfang in seiner beruflichen Tätigkeit verwerten" kann.

- um ein klares und deutliches Bild der Aufgabenstellung und das Beschreiben der Aufgabengebiete für die Mitarbeiter-Coachings erzielen zu können, ist das Wissen über unterschiedlichste Mitarbeiter(Menschen)Typen mit den dazugehörigen Zugangs- und Umgangshinweisen und -mustern unerlässlich. Dies muss mit dem erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten im täglichen Berufsalltag laufend evaluiert werden.

- selbiger Prozess spielt in der Vorbereitung von Planungs-, Mitarbeiter- und Zielerreichungsgesprächen mit den Kollegen/innen eine wesentliche Rolle und auch hier werden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten laufend eingesetzt.

- Teamentwicklung funktioniert nur unter Bedachtnahme auf verschiedenste kommunikative, psychosoziale Verhaltensmuster optimal, die ebenfalls ein wesentlicher Lehrbestandteil der gegenständlichen Seminare war. Dieses Wissen ermöglicht es erst Teams erfolgreich aufzubauen, aus- und weiterzuentwickeln um hier auch den entsprechenden Erfolg zu generieren.

- optimale Vor-, Auf- und Nachbereitung der individuellen Veranlagungs- Finanzierungs- und Absicherungsvorschläge für unsere Kunden. Wobei hier ein wesentlicher Bestandteil bereits in der individuellen Bedürfnisermittlung liegt (entspricht der Wunsch nur einem Trend oder liegt tatsächlich der Kundenwunsch vor?)

- auf Basis dieser Individualität nutzen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten die effiziente und effektive Kundennutzenoptimierung zur Steigerung der entsprechenden und notwendigen Abschlussorientierung mit dem geringsten Reklamations- und Rücklaufstatus.

- für die laufenden zielfocussierten, umsichtigen und sicheren Präsentationen, gegenüber der Kunden und der Mitarbeiter.

- im Zuge von Problemlösungskompetenz sind die Lehrinhalte absolut notwendig, um Sanierungsmaßnahmen frühzeitig im Zuge von win-win-Situationen implementieren zu können. Kundenreklamationen erfolgsorientiert und rasch ohne Schädigung des Unternehmensrufes auf höchstem Qualitätsniveau abwickeln zu können.

- strukturierter, effizienter und rascher Aufbau von neuen Abteilungen durch effektiven Einsatz der richtigen Mitarbeiter/innen beim richtigen Aufgabengebiet.

Auf Basis dieser noch unendlich fortzuführenden Aufzählung ist ersichtlich, dass ich die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse einsetzen muss, um meinen Beruf optimal und in bester Qualität für meinen Dienstgeber abwickeln zu können. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass bei diesen Ausbildungen die detaillierte Einzelfallbetrachtung unumgänglich ist, aber ich denke auch, dass die Nutzung der Kenntnisse aufgrund meiner Aufgaben (Vertriebsmitarbeiter im Verkauf, Coach für junge Mitarbeiter/innen, mittlerweile Führungskraft) in wesentlichen Umfang in meiner beruflichen Tätigkeit verwertet wird..."

Über die Berufung wurde erwogen:

Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw geltend gemachten Aufwendungen für den Besuch eines "NLP Practitioner" Kurses im Jahr 2004 in Höhe von insgesamt € 3.132,24 als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004, sind Werbungskosten auch:

"Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen."

Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 lit a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient ().

Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen. Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt.

Lassen sich Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben ().

Wenn Aufwendungen (Ausgaben) an den Bereich der privaten Lebensführung angrenzen und es im Einzelfall denkmöglich ist, dass sie durch die Lebensführung veranlasst sind, muss die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Veranlassung durch die Notwendigkeit erfolgen. Bei Aufwendungen, bei denen eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen ist, ist die Notwendigkeit nicht im Sinne einer unerlässlichen Bedingung zu verstehen, sondern es kommt vielmehr darauf an, ob die gesamten Aufwendungen objektiv gesehen eindeutig für den Beruf des Abgabepflichtigen sinnvoll sind ( Zl 91/14/0024) oder nicht. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Aufwendungen beruflich, privat oder gemischt veranlasst sind.

Mit dem Steuerreformgesetz 2000 sind ab der Veranlagung des Jahres 2000 unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur Fortbildungskosten, sondern auch Ausbildungskosten steuerlich zu berücksichtigen. Ausbildungsmaßnahmen sind, soweit sie mit dem ausgeübten oder einem damit verwandten Beruf in Zusammenhang stehen, abzugsfähig. Maßgebend ist die konkrete Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht ein abstraktes Berufsbild.

Wie bereits in der Berufungsentscheidung vom GZ RV/2182-W/05 auf der Seite 5 ausgeführt worden ist, ist eine pauschale Beurteilung, wonach Bildungsmaßnahmen iZm NLP oder Persönlichkeitsentwicklung stets nicht absetzbar wären, daher nicht zulässig, sondern es ist eine Einzelfallbeurteilung nötig (vgl Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Anm 2 zu § 16 Abs 1 Z 10).

Aus dem Akt des Finanzamtes sind folgende Seminarinhalte betreffend NLP-Basic, NLP-Practitioner und NLP-Master zu entnehmen (s.E-Akt 2004/ S 53ff):

1.NLP-Basic:

"In unserem NLP Basic-Seminar bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen fundierten Einblick und Einstieg in die Strukturen und Konzepte des NLP zu bekommen. Wir stellen Ihnen die zentralen Methoden und Strategien vor, deren praktische Anwendung Sie gleich an Ort und Stelle trainieren und auch auf unterschiedlichste Alltagssituationen übertragen können.

Dabei geht es vor allem um die Themenkomplexe:

  • Effektive Gesprächsführung

  • Selbstveränderung und persönliche Entfaltung

  • Entschlüsseln von mentalen "Denkstrukturen" und emotionalen Prozessen

Folgende Methoden werden Sie unter anderem im Laufe dieses Seminars kennen lernen

VAKOG unterstützt sie dabei Ihre Wahrnehmungsgenauigkeit zu schulen. Sie lernen subjektive Erfahrungen anhand der fünf Sinnessysteme zu differenzieren und können dadurch das Funktionieren verbaler und nonverbaler Kommunikation besser verstehen.

Rapport ist eine Methode mittels derer Sie die gleiche Wellenlänge mit Ihrem Gegenüber selbst herstellen können. Sie vermitteln Ihnen Strategien, wie Sie sich leicht auf die individuelle Realität Ihres Gesprächspartners einstellen (Pacing) und im Gespräch Sprache und Körpersprache wirkungsvoll einsetzen können (Leading).

Zielstrategien des NLP dienen dazu nicht zielführendes Verhalten von zielführendem Verhalten zu unterscheiden, zu verändern und dadurch das gewünschte Ergebnis zu erreichen. So wird es beispielsweise möglich, unliebsame Gewohnheiten zu verändern und lösungsorientiert an Probleme oder Konflikte heranzugehen.

WIDEG- ein Ansatz von Viktor Frankl, der im NLP eine zentrale Bedeutung hat. Ziel dessen ist es, einschränkende Grenzen unserer Wahrnehmung und Wertvorstellungen zu sprengen und die Wahlmöglichkeiten unseres Handelns und Denken zu erhöhen und zu erweitern.

In folgenden Bereichen können Sie Ihre Basic Kenntnisse erfolgreich einsetzen:

  • Stärken des Selbstbewusstseins

  • Aufbau von Selbstmotivation

  • Lösungsorientierte Zugänge in Konfliktsituationen

  • Entwicklung von mehr Kreativität und Flexibilität im Denken und Handeln

  • Erkennen und Nutzen von Kommunikationsstilen

  • Verändern von behindernden Mustern und Glaubenssätzen

  • Schaffen von Verhaltensflexibilität

NLP= Lebenserfolg:

2. NLP-Practitioner:

"Der NLP-Practitioner ist metaphorisch gesprochen das Haus, welches auf dem Fundament, das sie im NLP-Basic erfahren haben, aufbaut wird. Ziel der NLP-Practitioner Ausbildung ist die Vermittlung der wesentlichen theoretischen Kenntnisse sowie die Standardmethoden des Neuro-Linguistischen-Programmierens. Darüberhinaus geht es einerseits um das Vertiefen der Anwendung von NLP Methoden und Techniken, die Sie bereits im Basisc-Seminar kennen gelernt haben und andererseits um das Kennenlernen und Anwenden einer Reihe von weiteren Techniken und Strategien, die Sie in weiterer Folge erfolgreich im alltäglichen, privaten und beruflichen Leben umsetzen können - wie etwa:

Reframing - unsere Sichtweise und Einstellungen sind für unser Denken und Handeln von zentraler Bedeutung und schränken uns sehr oft ein. Dann ist es hilfreich den Dingen einen neuen Rahmen zu geben. Reframing heißt in diesem Sinn mehr Wahlmöglichkeiten für unser Tun aufzuzeigen und diese bestmöglich zu nutzen.

Meta-Modell - die Kunst des sinnvollen Fragens. Sie lernen durch zielgerichtetes Zuhören und Fragen verlorene Information zugänglich zu machen und dadurch lösungsorientiertes Denken zu induzieren.

Timeline - Sie machen erste Erfahrungen mit diesem hervorragenden Selbstcoaching-Instrument, das auch von Coaches und Therapeuten gerne verwendet wird, um neue Möglichkeiten aufzuzeigen und nutzbar zu machen.

Milton-Modell -Sie lernen Sprachmuster kennen, mit denen Sie das Unbewusste Ihres Gesprächpartners mit einbeziehen. Das Milton-Modell beschreibt eine Sprache, die vor allem in der Therapie und der Beratung eine Veränderung bewirkt.

Ankern - diese auf Pavlow zurückgeführte Methode gilt als ausgezeichnetes Instrument, gezielt positive emotionale Zustände und Ressourcen in Problemsituationen zugänglich zu machen.

Weitere Kursinhalte: Moments of Excellence, Chunking, Submodalitäten, Kontrastmethoden, Strategiearbeit im NLP, Modellieren, Trance Talk und NLP-Buchstabenstrategie

Ein wesentliches Ziel der Ausbildung ist es, die eigene Kommunikationsfähigkeit weiterzuentwickeln. Insofern trägt die NLP-Practitioner Ausbildung dazu bei, dass Entwicklungsprozesse initiiert, gefördert und auch bestmöglich umgesetzt werden.

3. NLP-Master:

Aufbauend auf den Practitioner-Fähigkeiten wird in diesem Kurs vorwiegend auf der Ebene der Identitäts-und Glaubenssätze gearbeitet und schwerpunktmäßig auch soziale und emotionale Kompetenzen geschult. Ziel der NLP-Master Ausbildung ist es, NLP-Konzepte miteinander zu vernetzen und auf Basis dessen, eigenständig Themenkomplexe lösungs- und zielorientiert bearbeiten zu können. Sie entwickeln Professionalität durch das Erlernen intensiver Selbsterfahrungsprozesse und lernen so den meisterhaften Umgang mit allen relevanten NLP-Techniken.

Folgene Methoden und Fähigkeiten werden unter anderen in der NLP-Master Ausbildung vermittelt und trainiert:

Modelling -hier geht es darum zu verstehen, wie Systeme aller Art funktionieren. Sie lernen hervorragendes Verhalten übertrag-und nutzbar zu machen. Spitzenleistungen können systematisch hervorgeholt werden.

Erweiterte Submodalitäten - hier arbeiten Sie intensiv mit inneren Repräsentationen, um emotionale und mentale Prozesse effektiver steuern zu können.

Identitätsbildende Werte & Glaubenssätze herausfinden und mit NLP-Strategien bearbeiten, klären und passend neu ordnen, um Lebensbereiche wie Beruf oder Partnerschaft zu optimieren.

Motivations- und Flexibilitätsstrategien und deren Umsetzung in Bereich wie Beruf und Partner.

Strategien für effizientes Arbeiten und das Auflösen von Ängsten und Zwängen

All diese Modelle und noch einige mehr werden Sie im NLP-Master Kurs kennen lernen und intensiv verinnerlichen."

Die Hauptaufgaben des Bw als Vertriebsmitarbeiter einer Bank sind laut Vorhalt vom (s. E-Akt, S 39):

  • Betreuung und die Beratung der Kunden, wobei es auch zu Vertragsabschlüssen kommt (Beratungsgespräche)

  • Neukundenakquisition,

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Abwicklung des Tagesgeschäftes und

  • auch Coachingaufgaben

Weiters gibt der Bw in der Berufung an, dass er täglich von ca 7:30 bis 18:00 Uhr (ohne An- und Abreise) im Dienste der Sparkasse unterwegs ist. Da seine Aufgabe unter anderem mit der Betreuung eines eigenen Kundenstocks verbunden ist, muss er für diese Kunden kontinuierlich - auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten der Sparkasse - erreichbar sein. Seit einigen Jahren fällt auch das Coaching junger Mitarbeiter in seinen Arbeitsbereich. Es bleibt ihm daher nur ein unwesentlicher Teil an Zeitressourcen, die er tatsächlich der "privaten Lebensführung" widmen kann.

Im Schreiben vom führt der Bw ergänzend aus, dass er aufgrund dieser Ausbildung(en) in den Jahren 2004-2006 vom NLP Practitioner über den NLP Master bis hin zum NLP COACH und TMS (Teammanagement) Trainer seit die Aufgabe und die Leitung der Vertriebseinheit "Private Banking und Vorstandskunden" übertragen bekommen hat.

Dem Ausbildungsprogramm zum NLP-Practitioner, welches der Bw im streitgegenständlichen Jahr absolviert hat, lässt sich entnehmen, dass der NLP-Practitioner Kurs Elemente der Persönlichkeitsbildung und Möglichkeiten des erfolgreichen zwischenmenschlichen Kommunizierens vermittelt. Unter anderem geht es zB um das Kennenlernen und Anwenden einer Reihe von Techniken und Strategien die der Kursteilnehmer in weiterer Folge erfolgreich im alltäglichen, privaten und beruflichen Leben umsetzen kann: zB Kunst des sinnvollen Fragens, eigene Kommunikationsfähigkeit weiterentwickeln usw.

Es ist daher ersichtlich, dass die Ausbildungsinhalte von allgemeiner Natur sind zB Kommunikationsmodelle, das Unterbewusste des Gesprächpartners miteinbeziehen, Selbstcoachinginstrumente usw.

Die Ausbildung wendet sich also nicht an eine bestimmte Kategorie von Führungskräften, sondern an alle, die an "NLP=Lebenserfolg" glauben.

Seitens des UFS wird eine fördernde Wirkung der Ausbildung für die berufliche Tätigkeit des Bw als Kundenberater, Coach und seit April 2008 Leiter der Vertriebseinheit "Private Banking und Vorstandskunden" nicht bestritten, da derartige Maßnahmen wohl auch immer geeignet sind, Auswirkungen auf den Beruf oder die Tätigkeit eines Abgabepflichtigen zu zeigen. Allerdings stellen diese Kurse keine berufsspezifische Fortbildung dar, da das in den Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Art ist. Kommunikative Fähigkeiten und persönlichkeitsfördernde Strategien sind nicht nur in einer Führungsposition in einer Bank, sondern in einer Vielzahl von Berufen bzw auch nicht Berufstätigen und oft auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten von Bedeutung und geradezu erwünscht, somit im Zusammenleben der Menschen ganz allgemein von Vorteil.

Dieser weite Bereich der Bedeutung kommunikativer und persönlichkeitsfördernder Fähigkeiten lässt daher eine einwandfreie Erkennbarkeit der berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen nicht zu.

Auch der Verwaltungsgerichtshof hat sich bereits in mehrfacher Rechtsprechung mit NLP Kursen beschäftigt. Beispielsweise hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom , 92/14/0173 betreffend die Aufwendungen für NLP-Seminare bei einer Lehrerin für Mathematik und Physik ausgesprochen, dass es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handle, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei.

Wendet man diesen Gedanken auf die Situation des Bw an, gelangt man zum Schluss, dass er auch für einen Bankmitarbeiter gilt, denn die berufsspezifische Fortbildung eines solchen liegt im Bereich des Bankwesens.

Nach der Verkehrsauffassung liegt ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vor, wenn die erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. Im Fall des Bw können diese Kenntnisse zwar ein möglicherweise friktionsfreieres Arbeiten mit Kollegen und Kunden ermöglichen und die erlernten Fähigkeiten auch im Mitarbeiter Coaching eingesetzt werden, jedoch macht dies nur einen geringen Teil der Aufgaben eines Vertriebsmitarbeiters mit nunmehriger Führungsfunktion aus.

Auch das Vorbringen des Bw, dass es bei der Stellenbesetzung ein notwendiges Kriterium für den Vorstand gewesen sei, dass er trotz mangelnder Führungserfahrung sich in den letzten Jahren sehr intensiv in den Bereichen "Kommunikation, Mitarbeiterführung, Coaching und Team Building" weitergebildet habe, kann der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen. Dies deswegen, weil das in den NLP-Kursen vermittelte theoretische und praktische Wissen in verschiedenen Berufen und im Privatleben von Nutzen sein kann, es somit nicht das Kriterium der berufsspezifischen Fortbildung für einen Bankangestellten erfüllt.

Zudem soll durch das aus § 20 EStG 1988 abgeleitete "Aufteilungsverbot" im Interesse der Steuergerechtigkeit aber auch vermieden werden, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und somit Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann.

Im vorliegenden Fall hat der Bw eine NLP Ausbildung besucht, deren Inhalte - wie oben bereits näher ausgeführt - allgemeiner Natur sind und daher eine eindeutige Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung nicht zulassen.

Die beantragten Werbungskosten im Zusammenhang mit dem NLP-Practitioner Kurs können daher steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Es war daher aus oa Gründen spruchgemäß zu entscheiden.

Ergeht auch an Finanzamt

Wien, am

Zusatzinformationen


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Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen
Schlagworte
NLP
Bankangestellter
berufsspezifische Fortbildung
Fortbildungskosten
Ausbildungskosten
private Lebensführung
Notwendigkeit

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at