Bildungsmaßnahmen eines Lehrers als Werbungskosten.
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, 2005 und 2006 entschieden:
Der Berufung wird teilweise Folge gegeben.
Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2004, 2005 und 2006 werden abgeändert.
Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen:
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2004 | 2005 | 2006 | |
Werbungskosten | 3.603,76 | 1.633,01 | 680,22 |
Einkünfte | 21.379,04 | 26.248,79 | 26.431,33 |
Einkommen | 21.244,04 | 26.088,79 | 26.271,33 |
Einkommensteuer | 4.310,42 | 6.119,48 | 6.185,86 |
Anrechenbare Lohnsteuer | - 5.865,80 | - 6.817,40 | - 6.477,16 |
Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.
Entscheidungsgründe
Der Berufungswerber, Lehrer an der HLW F (Biologie, Chemie und Humanökologie), beantragte in seinen Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung die Berücksichtigung von verschiedensten Werbungskosten:
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2004 | 2005 | 2006 | |
Aus-Fortbildung | 3.878,12 | 2.668,67 | 7.897,78 |
Telefon, Internet | 462,42 | 367,22 | 319,18 |
Fachliteratur | 680,04 | 925,51 | 442,42 |
Arbeitsmittel | 762,66 | 521,37 | 539,51 |
Gesamtsumme | 5.783,24 | 4.482,77 | 9.198,89 |
Mit Einkommensteuerbescheiden vom wurden die Einkommensteuern der entsprechenden Jahre abweichend von den erklärten Daten festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass von den geltend gemachten Werbungskosten für Telefon (Handy) und dgl. Privatanteile im Ausmaß von 50% (zusätzlich) ausgeschieden worden seien. Werbungskosten seien Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 16 EStG 1988). Zwischen dem als Werbungskosten bezeichneten Aufwand und den Einnahmen, zu deren Erzielung der Aufwand notwendig sei, müsse ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Aufwendungen, die mit den Einnahmen nur in einem mittelbaren Zusammenhang stehen, würden keine Werbungskosten darstellen. Da es sich bei den besuchten Lehrgängen um keine berufsspezifische Fortbildung gehandelt hätte, hätten die beantragten Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Literatur, welche nicht nur dazu bestimmt sei, von einem bestimmten Personenkreis innerhalb der beruflichen Sphäre Verwendung zu finden, würde nach den allgemeinen Grundsätzen des § 20 EStG 1988 keine Fachliteratur darstellen. Weiters wurde von den Ausgaben für EDV-Zubehör und Verbrauchsmaterialien ein Privatanteil von 40% in Abzug gebracht. Seitens des zuständigen Finanzamtes seien folgende Aufwendungen berücksichtigt worden:
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2004 | 2005 | 2006 | |
Aus-Fortbildung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Telefon, Internet | 231,21 | 183,61 | 159,59 |
Fachliteratur | 395,74 | 428,62 | 59,96 |
Arbeitsmittel | 603,65 | 225,09 | 409,47 |
Gesamtsumme | 1.230,60 | 837,32 | 629,02 |
Mit Eingabe vom wurde Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2004, 2005 und 2006 eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass bei der Veranlagung sämtliche Kosten für die Ausbildungen zum - Lebens- und Sozialberater - Gestaltpädagogen - Wellnesscoach nicht berücksichtigt worden seien. Diese Ausbildungen seien pädagogische Zusatzausbildungen, die die pädagogische Kompetenz des Berufungswerbers verbessert hätten. Sie hätten den Berufungswerber seinem Ziel, ein bestens ausgebildeter Lehrer zu werden, näher gebracht. Unterrichten würde nicht nur in der Wissensvermittlung bestehen, sondern es würden in zunehmendem Maße auch erzieherische und pädagogische Aufgaben zum Berufsbild eines Lehrers gehören. Themen, die in der Ausbildung behandelt worden seien, seien Konfliktverhalten, Aggression, Rollenbild Mann und Frau etc.. Der Berufungswerber würde es für seine Pflicht halten, diese Aufgaben immer besser wahrzunehmen. Die Ausbildung zum Wellnesscoach hätte er absolviert, damit an seiner Schule ein weiterer Freigegenstand angeboten werden hätte können. Die Fachliteratur sei zur Vertiefung in die Materie verwendet worden. Da es sich dabei um Spezialliteratur über Training, Trendsportarten, Gymnastik, Rückenschule etc. handle, seien sie auch ausschließlich für diesen Zweck angeschafft worden. Kompetentes Verhalten im Unterricht und an der Schule würde zur Sicherung und zur Erhaltung der Einnahmen als Lehrer an der HLW F wesentlich beitragen. Darum seien Fortbildungen für einen Lehrer in der heutigen Zeit unerlässlich. Wegen der sinkenden Schülerzahlen müssten nicht nur Lehrer entlassen, sondern auch ganze Schulstandorte geschlossen werden. Jeder Schulstandort sei darum an vielseitig ausgebildeten Lehrern interessiert. Weiters wurde angeführt, dass der Berufungswerber bisher an der HLW F nur befristete Verträge erhalten hätte. Die Dienstverträge würden sich bisher nur über jeweils ein Jahr erstrecken. Dies könne man durchaus als eine Art Bewährungszeit verstehen, da auf diese Art nicht einmal eine Kündigung notwendig wäre, wenn der Arbeitgeber den Berufungswerber nicht mehr beschäftigen wolle bzw. könne. Dies sei auch ein wichtiger Grund, warum sich der Berufungswerber regelmäßig fortbilde und zusätzliche Qualifikationen erwerbe. Bei den geltend gemachten Ausgaben für EDV-Zubehör und Verbrauchsmaterialien würde es sich ausschließlich um Gegenstände handeln, die der Berufungswerber für berufliche Zwecke verwende. Da im Konferenzzimmer an der Schule nur zwei Computer (für 45 Lehrkräfte) zur Verfügung stehen würden, hätte sich der Berufungswerber für Vorbereitungen zum Unterricht und für die diversen Fortbildungen einen eigenen PC angeschafft, den er privat sehr wenig nutze. Dem sei jedoch durch Ausscheiden eines Privatanteils von 40 % bereits Rechnung getragen worden.
Mit Datum wurde gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt.
In einem Vorhalt vom seitens des nunmehr zuständigen Referenten des Unabhängigen Finanzsenates wurde der Berufungswerber aufgefordert, detaillierte Angaben zu den Berufungsausführungen nachzureichen. Im Folgenden der Inhalt dieses Vorhaltes: "1.) In der Berufungsschrift vom wurde auf drei Bestätigungen hingewiesen. Tatsächlich liegen aber nur zwei vor (Bestätigungen vom : Wellnesscoach und Lebens- und Sozialberater). Ersuche um Aufklärung; gegebenenfalls um Vorlage der dritten Bestätigung. Ist es richtig, dass sie in den Bereichen Biologie, Chemie und Humanökologie unterrichten?2.) PC:Seitens des Finanzamtes wurde auch von den PC abhängigen Kosten ein Privatanteil von 40% berücksichtigt. Meines Erachtens geht das konform mit ihrem Ansatz der direkten PC Kosten (auch Sie haben einen Privatanteil von 40% berücksichtigt). Sollten Sie diese Kosten bereits selbst gekürzt haben, so ersuche ich um belegmäßige Nachweise der tatsächlichen Kosten. 3.) Seminare:Ersuche um Vorlage von Seminarbeschreibungen, Seminarinhalten, Stundenplänen etc. (auch für das angeführte Fachspezifikum). Also alle Unterlagen aus denen der genaue Inhalt der besuchten Seminare zu entnehmen ist. Gibt es Hinweise, Anforderungen, o.ä. die darauf hinweisen, dass diese Kurse Voraussetzung dafür waren, bestimmte Stunden halten zu können? Ersuche um Vorlage von Teilnehmerlisten der verschiedenen Seminare (samt Angabe der Berufe der Teilnehmer). Belegmäßiger Nachweis sämtlicher Aufwendungen im Zusammenhang mit den besuchten Seminaren: - direkte Kurskosten (samt Zahlungsbestätigungen) - Übernachtungskosten - Frühstückskosten - Verpflegungskosten - Berechnung der TagesgelderNachweise über den direkten/unmittelbaren Einsatz ihrer Ausbildungen an ihrer Schule.Wie stellt sich die erwähnte Ausbildung zum Junior Fitness- und Wellnesstrainer dar. Ersuche um Beschreibung der Lehrinhalte (Stundenplan, etc.) sowie deren zeitliches Ausmaß. Teilnehmer an dieser Ausbildung?Wie erfolgt die Entlohnung für diese Tätigkeiten? War dieses Seminar Voraussetzung um diesen Kurs/diese Stunden leiten zu können? Gibt es noch weitere Lehrer die diese Ausbildung anbieten? Ersuche um Bekanntgabe deren Namen und ob diese auch diese Ausbildung gemacht haben bzw. machen mussten. In einer Bestätigung führte der Direktor an, dass ein Einsatz als Bildungsberater diskutiert wird. Gibt es hierzu mittlerweile konkrete Projekte bzw. Angebote? Ersuche um Beschreibung der Lehrinhalte "Humanökologie". Abschließend möchte ich hier noch darauf hinweisen, dass hier Streitpunkte vorliegen, die auch eine Nähe zu privaten Interessen haben (können). Gerade bei auch privaten Einsatzmöglichkeiten ist nach der ständigen Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen. Das heißt, auch wenn Aufwendungen für berufliche Zwecke dienlich sind, aber auch im Privatbereich von Interesse sein können, so ist eine steuerliche Berücksichtigung nicht möglich. Das heißt also, dass die getätigten Aufwendungen jedenfalls notwendig sein müssen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Beispielsweise kann ich bereits jetzt anführen, dass eine derartige Notwendigkeit und ausschließliche Einsetzbarkeit im Unterricht für einige Fachliteratur (Body Styling, Rückenschule, ...), Filmkamera, Blutdruckmessgerät und Ähnliches nicht anzuerkennen sein werden. Bei den streitgegenständlichen Seminaren wird es davon abhängen, ob deren Inhalte derart spezifisch aufgebaut sind, dass sie beinahe ausschließlich für Sie als Lehrer an der HLW F von zentralem Interesse sind und Sie ihre Einkommenssituation dadurch unmittelbar absichern bzw. verbessern können."
Nach Fristerstreckung für die Beantwortung wurde diesem Ersuchen mit Eingabe vom wie folgt entsprochen: "ad 1) Ich gehe davon aus, dass Sie das Zeugnis für den Gestaltpädagogen als Bestätigung akzeptieren und werde eine Kopie in den Anhang geben. Auf ihre Anfrage bezüglich meiner Unterrichtsfächer kann ich bestätigen, dass ich im vergangenen Jahr in Biologie, Chemie und Humanökologie unterrichtete habe. Allerdings bin ich durch meine Ausbildungen auch in anderen Fächern einsetzbar, was wiederum meinen Verbleib an der Schule absichert.
ad2) Ich entnehme ihrem Schreiben bezüglich des Computers, dass keine Differenz zwischen unseren Ansichten besteht? Ein Privatanteil von 40% ist für mich in Ordnung.
ad3) Sie ersuchen mich um alle Unterlagen, aus denen der genaue Inhalt der besuchten Seminare zu entnehmen ist. Ich habe bei den drei genannten Ausbildungen mehrere Ordner an Skripten erhalten und bin auf Anfrage gerne bereit, Ihnen diese Ordner vorzuweisen. Ich ersuche Sie aber, davon abzusehen, da es sich sicher um mehrere Kilogramm und wahrscheinlich einen Meter an Ordnern handelt. Die angeführten Ausbildungen werden in ähnlicher Form auch heute noch angeboten. Gerne gebe ich Ihnen einen Überblick über die Ausbildungen. Vorab weise ich darauf hin, dass nur die letzten Seminare der Ausbildung zum Gestaltpädagogen in den von Ihnen bearbeiteten Bereich fallen. Alle anderen Seminare wurden in den Jahren davor besucht.
Informationen zum Lehrgang Gestaltpädagogik laut Folder:Im Zentrum des Lehrgangs Gestalt-Pädagogik steht die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit und Ihrer beruflichen Identität:Das geschieht in drei Lernprozessen:Selbst-Coaching, Selbstmanagement; Mich selbst entwickeln und entfaltenKontakt-Begegnung und Beziehung - meine Ansprüche, meine Grenzen - meine Visionen und meine Lebendigkeit: dies sind Entwicklungsthemen des Lehrgangs. Sie fördern die Entfaltung Ihrer beruflichen und persönlichen Identität.Lernen können wir als die "Endeckung der eigenen Möglichkeiten" beschreiben: die eigenen Grenzen achten und flexibel erweitern. Neues entdecken und das gewohnte Denken und Handeln damit bereichern.
Soziale Kompetenz:Kontakt, Begegnung und Beziehung gestaltenDurch die gesteigerte Selbstwahrnehmung können Sie auf andere selbstverständlicher umgehen und Ihre Handlungsfähigkeit in Teams und in der Institution erweitern. Die Lehrgangsgruppe dient dabei als Beziehungs- und Übungsfeld.
Kreative Gruppenarbeit:Menschen leiten und begleitenIn vielfältigen Modellen und Methoden erfahren Sie, wie Sie mit Menschen person- und erlebnisorientiert arbeiten, Gruppen anregend leiten und Einzelne begleiten.
Theoretischer Hintergrund:Gestalt-Pädagogik fußt auf den persönlichkeitsfördernden Ansätzen und Methoden der Humanistischen Psychologie (Gestalttherapie, TZI (Anmerkung Referent: Themenzentrierte Interaktion), Psychodrama). Die ganzheitliche Arbeitsweise erfasst die Beteiligten mit allen Sinnen, mit Leib und Seele, mit Herz, Hirn und Hand.Vielfältige erlebnisaktivierende Methoden ermöglichen einen kreativen Zugang zu persönlich bedeutsamen Themen. Systemische Konzepte betrachten den einzelnen eingebunden in seine Umgebung und fördern eine lösungsorientierte Sichtweise.
Zielgruppen des Lehrgangs sind:Pädagogisch Tätige in verschiedenen Institutionen: Erwachsenenbildung, Schule, Wohngemeinschaften, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Altenarbeit, Beratungs- und Bildungseinrichtungen.
Lehrgangsübersicht:Einführungsseminar/Eingangsinterview "Die fünf Stützen meiner Identität" 10 Selbsterfahrungsseminare in der LehrgangsgruppeIn den Wochenendseminaren (2 Seminartage: Freitag 17 Uhr bis Sonntag 12 Uhr) arbeitet die Lehrgangsgruppe an verschiedenen Themen wie z. B.:mein Lebenspanorama mein inneres Kind Ansprüche und Werte meine Autoritäten Mann und Frau Konflikte und Lösungen Aggression selbstorganisiertes Lernen mein ArbeitsplatzAbschiede
4 SpezialseminareTheaterpädagogikAngst, Lust und AggressionGestalten meiner FamilieSeminar Gestalten meiner FamilieAbschlussarbeitIn der Anlage schicke ich Ihnen mein Abschlusszeugnis für die Gestaltpädagogik.
Informationen zum Wellnesscoach:Die Weiterbildung zum Wellnesscoach beim WIFI bildete die Grundlage für die Zusatzausbildung Junior Fitness- und Wellnesstrainer, die an der HLW F angeboten wird. Ich weise auf einige Pressemitteilungen hin, die auch Hinweise auf die Ausbildung der Schülerinnen der HLW zum Junior Fitness-und Wellnesstrainer enthalten. Diese Pressemitteilungen sollten Sie wirklich überzeugen, dass es sich um eine reale, sinnvolle Ausbildung für die Schülerinnen handelt. Weiters schicke ich Ihnen den Folder für die Zusatzausbildung, den die Schülerinnen erhalten. Ich ersuche Sie, aufgrund der erhaltenen Informationen anzuerkennen, dass ich die Ausbildung zum Wellnesscoach vollständig in meine Arbeit einbringen kann. Ich habe aufgrund dieser Ausbildung ein Konzept entwickelt und umgesetzt.
Es folgend die Lehrinhalte meiner eigenen Ausbildung laut Folder.Modul 1: Einführung in die Grundphilosophie der Wellness-Coach Ausbildung, Begriff Wellness Stresscoaching nach Dr. Katzensteiner
Modul 2: Gesundheitspsychologische Grundlagen, Kommunikation, Vorgehensweisen bei der lntervention (Mental- Motivationstechniken) "Basisressource" für Lebensbewältigung Organisationspsychologie
Modul 3: Funktionelle Anatomie (Muskelfunktionen, aktiver - passiver Bewegungsapparat) Physiologie und Sportphysiologie)
Modul 4: Ganzheitliche Bewegungskonzepte, Prinzipien der Trainingsprozesse, Fitcheck und Körperanalyse, indoor und outdoor Aktivitäten (Theorie und Praxis), fit and fun, Methodik und Fachdidaktik
Modul 5: Ernährungswissenschaftliches Basiswissen, Essen und Trinken als Basis für die Gesundheit, ungeahnte Kräfte durch optimale Ernährung, richtig abnehmen, Essen mit Genuss
Modul 6: Sportbiologie, Stretching, Dehnen, Koordination, allgemeine und spezielle Trainingskonzepte
Modul 7: Rückenschule und Wirbelsäulentraining, Trainingslehre speziell für Gesundheitstraining, präventive und rekreative Maßnahmensetzung im Wellnessbereich, Methodik und Fachdidaktik Pausenverpflegung (optimal Essen auf Reisen)
Modul 8: Einführung in die Sporternährung, Makro und Mikronährstoffbedarf, Umsetzung der Ernährungsempfehlungen, Ernährungspsychologie für Beratungen in Theorie und Praxis
Modul 9: Stresskonzepte, Stresscoping (Spannungsregulation) Wege zur Entspannung (Integration der Atmung und Bewegung in die Al!tagstätigkeiten)
Modul 10: Sportmanagement (Informationsquellen zu Wellness- und Freizeitforschung), Einsatzbereiche der Wellnesscoach Abschlussprüfungen
Bitte entnehmen Sie auch die Lehrinhalte der aktuellen Ausbildung zum Diplomierten Fitness- und Wellnesstrainer beim WIFI folgender Internetadresse http://www.ooe.wifi.at/detail.aspx?productID=1088 (). Diese Ausbildung ist die Folgeausbildung meiner Ausbildung zum Wellnesscoach.
Die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater ist standardisiert, da es sich um eine Ausbildung zu einem Gewerbe handelt. Bitte entnehmen Sie eine Beschreibung der Ausbildung der folgenden Internetadresse: http://www.organos.at/2/inhalt.php?bid=2&sid=2&site=1&stit=lebens-%20und%20SozialberaterIn ().
Informationen zum Inhalt der Ausbildung:Nach einer Grundstufe (18 Monate) mit den Schwerpunkten Selbsterfahrung, Kommunikation, Grundlagen systemischer Beratungsmodelle und dem Aufbau von Praxisfeldern, die auch von Personen absolviert werden kann, die kein Zertifikat und keinen Gewerbeschein als Lebensberater anstreben, sondern ihre berufliche Qualifikation im Rahmen von Institutionen verbessern wollen, bietet FAB Organos eine Ausbaustufe (12 Monate) in der Ausbildung an, die alle Erfordernisse der Gewerbe-Ausbildungsverordnung erfüllt.
FAB Organos vermittelt in dieser Ausbildung fundierte Beratungskompetenz. Auf der Grundlage systemischer Theorie werden Methoden für die bewusste und geplante Betreuung und Begleitung von Menschen vermittelt, die diese in Hinblick auf ihre Ziele im Leben, vor wichtigen Entscheidungen, in grundlegenden Lebensfragen und in persönlichen Krisen suchen. Zielgruppen dieser 3-semestrigen Ausbildung sind Absolventen aller pädagogischen Ausbildungen. Auch die Ausgebildete in der Gestaltpädagogik ist in der Zielgruppe dieser Ausbildung. Um Ihnen einen Überblick über die besuchten Seminare zu verschaffen, sende ich Ihnen im Anhang eine Kopie des Studienbuches.
Auf ihre Anfrage, ob es Hinweise darauf gibt, dass diese Kurse wichtig für meine Lehrverpflichtung waren, weise ich auf ein weiteres Schreiben meines Direktors hin. Natürlich stimme ich mit meinem Direktor überein, dass diese Ausbildung der Sicherung und dem Ausbau meiner Lehrverpflichtung an der Schule diente. Ich hatte zum angesprochenen Zeitpunkt nur einjährige Lehrverträge. Das sind Lehrverträge, die nach einem Jahr auslaufen. Es wäre also nicht einmal eine Kündigung notwendig gewesen, um mein Arbeitsverhältnis am Ende des Schuljahres aufzulösen.
Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Teilnehmerlisten der verschiedenen Seminare. Ich entschuldige mich dafür, dass ich weder die Teilnehmerlisten, noch die Berufe der Teilnehmer der diversen Seminarteilnehmer vorweisen kann. Ich habe aber versucht, bei den Ausbildungen die Zielgruppen anzugeben.
Zu ihrer Anfrage bezüglich der Kurskosten. Bitte entnehmen Sie die Kurskosten und weitere Kosten den entsprechenden Arbeitnehmerveranlagungen. Ich werde auszugsweise die bereits von mir erstellten Dateien beizulegen.
Zu ihrer Anfrage bezüglich des Einsatzes der Ausbildungen.Ich habe einige Artikel kopiert, die die Ausbildung zum Junior Fitness- und Wellnesstrainer an der Schule betreffen. Die Lehrinhalte betreffen mehrere Bereiche:Gesundheitsbild und GesundheitSpezielle MuskellehreFitnesschecks und Muskeltests und BeratungDehnungsübungenKräftigungsübungenTrainingslehreZielgruppenorientiertes Training z. B. Kinder, alte MenschenFit im Job (Haben Sie heute schon trainiert?)Stress und StressmanagementEntspannungstechniken z. B Yogauva.
Bitte entnehmen Sie auch weitere Informationen dem entsprechenden Folder, den auch die Schülerinnen erhalten. Beachten Sie auch den Lehrplan in Humanökologie, in dem die genannten Inhalte zum Bereich Gesundheit vor allem im 3. Jahrgang unterrichtet werden.
Wie intensiv ist die Ausbildung? Die Ausbildung wird in ca. 90 Stunden durchgeführt, wobei unterstützende Unterrichtseinheiten in Biologie und in Bewegung und Sport und in Zukunft auch im Fach Ernährung eingesetzt werden. Der Unterricht findet im Rahmen des Humanökologieunterrichtes statt. Das heißt, dass der Unterricht verpflichtend für alle Schülerinnen ist. Die Entlohnung erfolgt dementsprechend über mein Lehrergehalt, da es sich um ganz normale Unterrichtsstunden handelt.
Zu ihrer Anfrage, ob das Seminar Voraussetzung für diese Stunden war: Bitte lesen Sie das Schreiben meines Direktors im Anhang! Dies dokumentiert, dass diese Ausbildung meinen Verbleib an der Schule ermöglicht und sichert. Natürlich habe ich diese Ausbildungen mit dem Ziel der Sicherung und Erweiterung meiner Lehrverpflichtung durchgeführt.
Zu ihrer Anfrage, ob noch weitere Lehrer diese Ausbildung anbieten: Ich habe das Konzept entwickelt und trage die Hauptverantwortung für diese Ausbildung. Allerdings arbeite ich natürlich eng im Team zusammen mit Mag. L, die an der Schule Turnlehrerin ist und ebenfalls eine Zusatzausbildung zur Fitnesstrainerin gemacht hat, allerdings an einer anderen Organisation.
Zu ihrer Anfrage, ob ich als Bildungsberater eingesetzt werde. Ich hatte im vorigen Jahr einige Außentermine, in denen die Schule vor den Hauptschülern vorgestellt wird. Weiters hatte ich einige Beratungsgespräche mit Schülern bezüglich der Berufsorientierung und Schulproblemen.
Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Lehrinhalte des Ausbildungsschwerpunktes Humanökologie. Ich schicke Ihnen den aktuellen Lehrplan des Ausbildungsschwerpunktes.Ausbildungsschwerpunkt Humanökologie Bildungs- und Lehraufgabe:Der Schüler soll- Grundprinzipien der Lebensqualität in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Dimension erkennen und umsetzen können;- in seinem beruflichen und privaten Wirkungsbereich ökologisch-ökonomisch und soziale Zusammenhänge erkennen und verantwortungsvoll danach handeln;- durch bewusste Zeitplanung, Organisation und optimalen Einsatz der Ressourcen die gestellten Aufgaben bewältigen können;- Orientierungshilfen zur Entwicklung seiner Persönlichkeit gewinnen, die ihn insbesondere zu eigenständigem Denken und Handeln, Kreativität, Kommunikation und Konfliktbewältigung befähigen;- in verstärktem Maß Schlüsselqualifikationen erwerben, die sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich einsetzbar sind;- betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Bereich der Freizeitwirtschaft mit Schwerpunkt der Gesundheits- und Wellnessbetriebe durch Zusammenarbeit mit Betrieben aus dem Freizeitbereich vertiefen- durch Gesundheitstests Stärken und Schwächen des Bewegungsapparates eines Menschen feststellen und daraufhin ein einfaches, angepasstes Trainingsprogramm erstellen können;- kleine Gruppen zu Fitnessaktivitäten anleiten können;- sich selbst und andere Menschen bei ihrem Streben nach Gesundheit, Fitness und Wohlbefinden anleiten und begleiten können.
Lehrstoff:Jahrgang 3 (3 Wochenstunden)Gesundheit und Hygiene:Physische und psychische Gesundheit.Aktiver und passiver Bewegungsapparat.Fitness und Wellness.Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.Trainingslehre.Ausdauer-, Kraft- und Beweglichkeitstraining.Haltungstraining.Gesundheitsvorsorge.Erste Hilfe.Gesundheit am Arbeitsplatz.Natur- und ErlebnispädagogikArbeits- und Wohnumfeld:Ergonomische Gestaltung.Psychische und somatische Belastungen.Qualitätskennzeichen.Praktische Übungen im Ausdauer Kraft- und Beweglichkeitstraining undHaltungstraining. (1 std)
Jahrgang 4 (2 Wochenstunden)Projektmanagement:Ideenfindungsmethoden.Teamarbeit.Nachhaltige Haushaltsplanung und Umweltschutz:Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.Wellness:Entspannungstechniken. Stress.Soziales Umfeld:Soziologische Methoden (Fragebogen, Interview). Bewältigungsstrategien.Konsumverhalten und Suchtverhalten:Konsum und persönliche Werte.Werte, Verhalten und Probleme Jugendlicher.EDV unterstützte Projekte (0,5 Wochenstunden)Wahlweise zu den Bereichen des 3. und 4. Jahrganges.
Jahrgang 5 (3 Wochenstunden):Freizeitwirtschaft:Problemlösungsfähigkeit, Konfliktmanagement.Kommunikation und Präsentation.ZeitmanagementFreizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration,Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).Unternehmens- und Vereinsgründung in der Freizeitwirtschaft.Tourismus mit Schwerpunkt Gesundheits- und Wellnesstourismus.Controlling. Marketing.Soziales Umfeld:Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.Bewältigungsstrategien.EDV unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):Wahlweise zu den Bereichen des 3., 4. und 5. Jahrganges.
Didaktische Grundsätze:Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.Für den Bereich Kommunikation und Präsentation sind unterstützende Seminare im 5. Jahrgang erforderlich.Für den Bereich "Soziales Umfeld" sind Themen aus dem Pflichtgegenstand "Psychologie und Philosophie" unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen.Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen zu Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen."
Schreiben des Direktors des HLW vom : "Begründung der Weiterbildungskosten zum Wellnesscoach als Aufwendung zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der EinnahmenDie Weiterbildung zum Wellnesscoach beim WIFI bildete die Grundlage für die Zusatzausbildung Junior Fitness- und Wellnesstrainer, die an der HLW F im Jahr 2005 zum ersten Mal angeboten wurde. Die Inhalte der Weiterbildung werden im Fach Humanökologie unterrichtet.Im Jahr 2007 absolvierte der erste Lehrgang der Schülerinnen die schriftliche und die mündliche Prüfung zum Junior Fitness- und Wellnesstrainer. Der Lehrgang steht unter dem Qualitätsmanagement des WIFI. Diese Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Schulprofilierung als gesunde Schule dar.
Hiermit merke ich an, dass Mag. BW an der Ausbildung zum Wellnesscoach beim WIFI nach Absprache mit mir und auf meinen ausdrücklichen Wunsch als Direktor der HLW F teilgenommen hat. Ohne diese Ausbildung wäre es Mag. BW nicht möglich gewesen, die Zusatzausbildung zum Junior Fitness- und Wellnesstrainer an der HLW F zu leiten. Ich bestätige weiterhin, dass solch eine Zusatzausbildung von der Landesschulinspektorin ausdrücklich erwünscht war. Die Ausbildung läuft seit dem Jahr 2005 und mittlerweile hat der dritte Lehrgang die Prüfungen abgelegt.
Hätte sich Mag. BW in diesem Zusammenhang nicht als ausbildungs- und leistungswillig gezeigt, hätte ich mir für diesen Auftrag und für diese Unterrichtsstunden einen anderen Lehrer suchen müssen. Das hätte natürlich, so leid es mir tut, den Verbleib des Kollegen an der Schule in Frage gestellt, da er dann nur eingeschränkt einsetzbar gewesen wäre und er zu diesem Zeitpunkt nur einen einjährig befristeten Lehrvertrag hatte."
Schreiben des Direktors der HLW vom : "Begründung der Ausbildungskosten zum systemischen Lebens- und Sozialberater als Aufwendung zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.Mag. BW trat die Weiterbildung zum systemischen Lebens- und Sozialberater bei ORGANOS im Einverständnis mit Direktor Dr. A, Schuldirektor der HLW F an. Da diese Fortbildung für die Schule sinnvoll ist, wurde in der Stundenplanung auf die Fortbildung Rücksicht genommen, sodass Mag. BW an den betreffenden Weiterbildungsseminaren teilnehmen konnte. Besonders qualifiziert sich Mag. BW durch die Fortbildung für die Aufgaben als Klassenvorstand, für die Unterrichtsfächer "Persönlichkeitsbildendes Seminar", "Kommunikation und Präsentation".Weiters ermöglicht die Fortbildung Mag. BW einen schülerangepassten und differenzierten Unterricht im Ausbildungsschwerpunkt Humanökologie durchzuführen. Besonders Themen wie Suchtprävention, Schuldnerberatung, Konfliktmanagement und weitere Problembereiche Jugendlicher können von ihm durch diese Weiterbildung kompetenter und zielorientierter behandelt werden. Auch den SchülerInnen werden Grundlagen der Beratungskompetenz (Wertschätzung, Einfühlsamkeit, Neutralität) vermittelt.Durch diese Fortbildung qualifiziert sich Mag. BW als Vertrauenslehrer. Im Rahmen der Mitarbeiterförderung wird ein Einsatz als Bildungsberater diskutiert. Immer wieder werden Probleme von Schülern an die Schule und das Schulpersonal herangetragen, die eine gute beraterische Kompetenz erfordern. Gerade an unserer Schule, einer katholischen Privatschule ist ein gutes und wertschätzendes Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern Teil des Schulprofils.Das Engagement, der Geld- und der Zeiteinsatz in diesem Zusammenhag trägt dazu bei, dass Mag. BW seinen Arbeitsplatz und seine Einsatzmöglichkeiten erweitert hat."
Schreiben des Direktors der HLW vom : "Begründung der Weiterbildungskosten zum Wellnesscoach als Aufwendung zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der EinnahmenMag. BW trat die Weiterbildung zum Wellnesscoach beim WIFI in Absprache mit Direktor Dr. A , Schuldirektor der HLW F an. Er absolvierte die Ausbildung.Diese Fortbildung bildete die Grundlage für die Zusatzausbildung Junior Fitness- und Wellnesstrainer, die an der HLW F im Jahr 2005 zum ersten Mal angeboten wurde. Wesentliche Inhalte der Fortbildung werden an der HLW F unterrichtet Im Jahr 2007 absolvierte der erste Lehrgang der Schülerinnen die schriftliche und die mündliche Prüfung zum Junior Fitness- und Wellnesstrainer. Der Lehrgang steht unter dem Qualitätsmanagement des WIFI. Diese Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Schulprofilierung als gesunde Schule dar. Mittlerweile startet der dritte Lehrgang zum Junior Fitness- und Wellnesstrainer.Das Engagement, der Geld- und der Zeiteinsatz in diesem Zusammenhang trägt dazu bei, dass Mag. BW seinen Arbeitsplatz an der Schule gesichert hat."
In Wahrung des Parteiengehörs wurde diese Eingabe am der zuständigen Amtsvertreterin zur Kenntnis- und allfälligen Stellungnahme übermittelt.
Mit Eingabe vom wurde seitens der Amtsvertreterin folgende Stellungnahme übermittelt: ad Privatanteil PC: 40 % PA würden den LStRl RZ 339 entsprechen. ad Ausbildung zum Wellnesscoach: Lt. Vorhaltsbeantwortung werde in der HLW die Ausbildung zum Junior Fitness- und Wellnesstrainer angeboten, der Unterricht findet im Rahmen des Humanökologieunterrichtes statt. Der Berufungswerber unterrichte dieses Fach an der HLW. Laut Bestätigung der Direktion der HLW wäre es ohne diese Ausbildung nicht möglich diese Zusatzausbildung Junior Fitness- und Wellnesstrainer zu leiten und es würde die Weiterbeschäftigung an der Schule sichern. Es sei daher von abzugsfähigen Fortbildungsaufwendungen nach § 16 EStG 1988 auszugehen. ad Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater und Gestaltpädagogen: Es handle sich dabei im Wesentlichen um Seminare mit persönlichkeitsbildenden Inhalten (Selbstcoaching, Selbstmanagement, Mich selbst entwickeln und entfalten, ........), die auch für nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen und auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse seien. Bei Bildungsmaßnahmen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, sei zur Berücksichtigung als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich (vgl. Rz 224). Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar trage oder Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, sei dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme würden für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Aus- und Fortbildungskosten nicht ausreichen (). Es sei anhand der Lehrinhalte zu prüfen, ob eine auf die Berufsgruppe des Steuerpflichtigen zugeschnittene Fortbildung vorliege, oder ob es sich um eine Fortbildungsveranstaltung handle, die auch für Angehörige verschiedener Berufsgruppen geeignet sei und auch Anziehungskraft auf Personen hätte, die aus privatem Interesse Informationen über die dort dargebotenen Themen erhalten wollen (; ). --- LStRl. RZ 359. Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen und bei denen keine einwandfreie Trennung möglich sei, würden zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen gem. § 20 Abs. 1Z 2 EStG 1988 gehören. Die Berufung wäre in diesem Punkt abzuweisen.
Über die Berufung wurde erwogen:
Nach den Ausführungen in der Berufungsschrift vom sind folgende Berufungspunkte aufrecht: - Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater - Ausbildung zum Gesaltpädagogen - Ausbildung zum Wellnesscoach - Privatanteile EDV-Zubehör und Verbrauchsmaterialien
Der Berufungswerber ist der Ansicht, dass sämtliche Bereiche seiner Tätigkeit als Lehrer an der HLW dienlich sind und somit als Werbungskosten anzuerkennen seien.
Gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gem. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.
Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom , 98/14/0004 ausgeführt hat, handelt es sich dann um eine berufliche Fortbildung, wenn der Abgabepflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Jedoch führt die Weiterbildung in Fertigkeiten, die ganz allgemein für den außerberuflichen Bereich wie auch für verschiedene berufliche Bereiche Bedeutung haben und zudem der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Randbereich dienlich sind, nicht zu einer berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen.
Nach diesen Gesichtspunkten sind im Folgenden die einzelnen Bildungsmaßnahmen zu würdigen.
Ausbildung zum Wellnesscoach: Nach den Darstellungen des Berufungswerbers ist die Ausbildung zum Wellnesscoach jedenfalls auch für die Tätigkeit als Lehrer an der HLW von Bedeutung. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass an der Schule des Berufungswerbers im Jahr 2005 erstmals die Zusatzausbildung Junior Fitness- und Wellnesstrainer angeboten wurde. Der Berufungswerber hat diese Bildungsmaßnahme auf ausdrücklichen Wunsch des Direktors absolviert. Der Berufungswerber war hier wesentlicher Teil dieses Zusatzangebotes. Aus der Internetseite der HLW ist jedenfalls zu entnehmen, dass der Berufungswerber hier wesentlich beteiligt war und weiterhin ist. Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich verwertet werden können. (vgl. ). Da der Berufungswerber tatsächlich auch in diesem Bereich tätig ist, sind auch diesbezügliche Ausbildungsschritte als Werbungskosten zu qualifizieren. In den einzelnen Berufungsjahren sind demnach folgende Beträge zu berücksichtigen: 2004: Seminarkosten, Unterlagenkosten: 1.635,00 € Taggeld und Reisekosten: 588,65 € 2005: Taggeld und Reisekosten: 550,88 €
Ausbildung zum Gestaltpädagogen: Im Gegensatz zur oben angeführten Ausbildung zum Wellnesscoach, welche direkte und unmittelbare Anwendung in der beruflichen Tätigkeit des Berufungswerbers findet, sind hier jedenfalls die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu beachten. Nach den Angaben des Berufungswerbers in der Vorhaltsbeantwortung vom steht die Entwicklung der Persönlichkeit und der beruflichen Identität im Zentrum des Lehrganges Gestalt-Pädagogik. Der Lehrgang dient der beruflichen und persönlichen Entwicklung und unterstützt die Erweiterung und Vertiefung der persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenz (Diplom-Lehrgang Gestalt-Pädagogik). Weiters werden folgende Inhalte angeführte (auszugsweise): - mich selbst entwickeln und entfalten - Entfaltung der beruflichen und persönlichen Identität - gesteigerte Selbstwahrnehmung - Gestalt-Pädagogik fußt auf persönlichkeitsfördernden Ansätzen - Zielgruppen sind pädagogisch Tätige in verschiedenen Institutionen
Da der Berufungswerber die tatsächlichen Teilnehmer nicht nannte, kann geschlossen werden, dass auch hier die verschiedensten Personen teilgenommen haben. Ein Teilnehmerkreis ausschließlich von Lehrern kann nicht angenommen werden.
Bereits aus den auszugsweise angeführten Inhalten kann jedenfalls geschlossen werden, dass hier Aufwendungen vorliegen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können. In Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung Diese Bestimmung soll vermeiden, dass Steuerpflichtige Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb in den einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf ausüben, andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aber aus dem versteuerten Einkommen decken müssen. Seminare die allgemein zugänglich sind und nicht ausschließlich auf die Anwendbarkeit im ausgeübten Beruf als Lehrer abstellen, können aufgrund der allgemeinen Art des Seminarinhaltes nicht zu Werbungskosten führen, dies auch dann, wenn einzelne Inhalte die Tätigkeit erleichtern bzw. unterstützen. Dass Personen verschiedenster Berufsgruppen (Bildung, Beratung, Sozialarbeit, Altenarbeit, etc.) als Zielgruppen angesprochen werden, lässt jedenfalls auch auf den allgemeinen Charakter dieser Veranstaltung schließen (vgl. ). Auch hinsichtlich des Spezialseminares Schauspielkurs (Theaterpädagogik) hat der Berufungswerber in keinster Weise dargestellt, dass er diesen Bereich direkt und unmittelbar in seinem Beruf anwendet.
Durch die Nahebeziehung zwischen beruflichen Anwendungsmöglichkeiten und auch möglichem Anwendungsbereich in privaten, persönlichen Lebensbereichen ist die berufliche Notwendigkeit Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten. Aus den inhaltlichen Darstellungen ist zwar eine berufliche Anwendungsmöglichkeit jedenfalls gegeben; eine berufliche Notwendigkeit kann allerdings keineswegs erkannt werden.
Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater:
Auch zu diesem Bereich hat der Berufungswerber in der Vorhaltsbeantwortung die Inhalte dargestellt. Im Folgenden ein paar Schwerpunkte (auszugsweise): - FAB Organos vermittelt in dieser Ausbildung fundierte Beratungskompetenz. Auf der Grundlage systemischer Theorie werden Methoden für die bewusste und geplante Betreuung und Begleitung von Menschen vermittelt, die diese in Hinblick auf ihre Ziele im Leben, vor wichtigen Entscheidungen, in grundlegenden Lebensfragen und in persönlichen Krisen suchen. Als Zielgruppen werden unter anderem Absolventen einer Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung, Pädagogischen Akademie, Bildungsanstalt für Erzieher, Gesundheits- und Krankenpflege, Absolventen einer Rechts- oder einer Akademie für Sozialarbeit genannt (aus: www.organos.at). Das heißt also, dass eine Vielzahl von Interessenten angesprochen werden, nicht nur Lehrer; es ist also auch hier von einem sehr unterschiedlichen Teilnehmerkreis auszugehen (genauer Teilnehmerkreis wurde vom Berufungswerber nicht angegeben).
Die vermittelten Fähigkeiten sind ganz allgemein nicht nur bei einer Vielzahl von Berufen, sondern auch im Umgang mit Menschen wesentlich, somit auch in der Familie und in dem den Berufungswerber umgebenden sozialen Umfeld. Die vom Berufungswerber dargestellten Inhalte (Studienbuch) lassen auf ein breites berufliches und privates Einsatzgebiet schließen (auszugsweise): - systemische Kommunikation und Beratung - Krisenintervention - sensible Lebensübergänge - Selbstorganisation, Marketing - Familienrekonstruktion - Ethik/Identität
Auch die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten getroffenen Aufzählung der Aufgabengebiete von Lebens- und Sozialberaterinnen zeigt ein weitläufiges Gebiet: Persönlichkeitsberatung, Kommunikationsberatung, Mediation, Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung, Scheidungsberatung, Erziehungsberatung, Berufsberatung, Karriereberatung, Coaching, Sexualberatung, Sozialberatung, Gruppenberatung, Supervision.
Der Berufungswerber führt zwar an (Vorhaltsbeantwortung vom ), dass er auch als Bildungsberater eingesetzt werde ("...Ich hatte im vorigen Jahr einige Außentermine, in denen die Schule vor den Hauptschülern vorgestellt wird. Weiters hatte ich einige Beratungsgespräche mit Schülern bezüglich der Berufsorientierung und Schulproblemen.") diese Ausführungen lassen aber ebenfalls nicht den Schluss zu, dass die streitgegenständliche Ausbildung unmittelbare Anwendung fand bzw. für diese Tätigkeit notwendig war.
Die Abgabenbehörde zweiter Instanz zweifelt nicht an, dass ein Teil dieser Bereiche auch für die Tätigkeit des Berufungswerbers als Lehrer förderliche ist. Die geforderte eindeutige berufsspezifische Wissensvermittlung liegt jedoch nicht vor.
Auch die Bestätigung bzw. Begründung des Direktors ändert an dieser Beurteilung nichts (vgl. ).
Aufgrund der auch in diesem Bereich vorliegenden in weiten Teilen privaten Veranlassung der Aufwendungen ist von nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 auszugehen.
Ausbildungskosten 2004 gesamt: 2.223,56 €Ausbildungskosten 2005 gesamt: 550,88 €
Fachliteratur:
Auch in diesem Bereich gilt die Anwendungsbestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988. Lassen sich Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (vgl. ). Literatur, die für einen nicht abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, befriedigt im Allgemeinen ein im Privaten gelegenes Bedürfnis und führt daher zu nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung (vgl. ). Da davon auszugehen ist, dass lediglich die Literatur im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Fitness- und Wellnesstrainer (Wellnesscoach), unmittelbare und direkte Anwendung im beruflichen Bereich des Berufungswerbers findet, sind lediglich diese Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen (zusätzlich zu den vom Finanzamt bereits anerkannten Kosten).
2004: (vom Finanzamt anerkannt: 395,74 €) Atemtherapie: 36,00 € Rückenbeschwerden: 13,30 € Die große Rückenschule: 41,10 € Beckenboden: 13,40 € Gymnastik, aber richtig: 45,80 € Fachliteratur 2004 gesamt: 545,34 € (395,74 €+149,60 €)
2005: (vom Finanzamt anerkannt: 428,62 €): Schongymnastik: 12,10 € Das neue Konditionstraining: 18,64 € Muskeltraining mit Thera-Band: 12,10 € Gymnastik aber richtig: 45,80 € Muskelcoaching: 13,30 € Muskel-Guide: 21,60 € Rückenschule: 8,32 € Gymnastik, aber richtig: 66,80 € Fachliteratur 2005 gesamt: 627,28 € (428,62 €+198,66 €)
2006: (vom Finanzamt anerkannt: 59,96 €) Basic Fitness: 10,60 € Yoga für Rücken: 6,60 € Reflexzonenmassage: 15,40 € Nordic Walking: 2,99 € Gymnastikball: 2,99 € Sportanatomie: 12,62 € Fachliteratur 2006 gesamt: 111,16 € (59,96 €+51,20 €)
Arbeitsmittel:
Ausgaben für EDV; hier wurde auch bereits seitens des Finanzamtes ein Privatanteil von 40% begründet; ebenso wie der Berufungswerber.
2004: Arbeitsmittel laut Erklärung: 609,22 € (ohne Privatanteil CD von 6,90 €): von diesen Arbeitsmitteln ist ein Betrag von 349,28 € dem Bereich EDV (DVD, CD, Drucker) zuzurechnen. Der Privatanteil beträgt demnach (40%): 139,71 € Weiters sind die Ausgaben für Spielkarten/Gymnastikmatte dem Privatbereich zuzurechnen. Berechnung: laut Erklärung: 609,22 € abzgl. Privatanteil: 139,71 € abzgl. Privat: 26,20 € Arbeitsmittel: 443,31 € (wie bereits im Bescheid vom ). PC: 160,34 € (wie beantragt) Arbeitsmittel 2004 gesamt: 603,65 €
2005: Arbeitsmittel laut Erklärung: 373,05 € von diesen Arbeitsmitteln ist ein Betrag von 209,00 € dem Bereich EDV zuzurechnen. Der Privatanteil beträgt demnach (40%): 83,60 € Ausgaben für das Blutdruckmessgerät sind dem Privatbereich (§ 20) zuzurechnen (86,90 €). Berechnung: laut Erklärung: 373,05 € abzgl. Privatanteil: 83,60 € abzgl. Privat: 86,90 € Arbeitsmittel: 202,55 € Da die private Mitverwendung der Filmkamera nicht ausgeschlossen werden kann, sind die diesbezüglichen Kosten zur Gänze nicht abzugsfähig (§ 20). Alle damit zusammenhängenden Ausgaben sind nicht zu berücksichtigen (79,64 €). Die übrigen Aufwendungen (EDV) sind unverändert mit einem Betrag von 68,69 € zu berücksichtigen. Arbeitsmittel 2005 gesamt: 271,24 €
2006: Arbeitsmittel laut Erklärung: 367,01 € von diesem Arbeitsmitteln ist ein Betrag von 298,91 € dem Bereich EDV zuzurechnen. Der Privatanteil beträgt demnach (40%): 119,56 € Die Ausgaben Libro (10,48 €) sind dem Privatbereich zuzurechnen. Berechnung: laut Erklärung: 367,01 € abzgl. Privatanteil: 119,56 € abzgl. Privat: 10,48 € Arbeitsmittel: 236,97 € Die Aufwendungen Hardware sind unverändert mit einem Betrag von 172,50 € zu berücksichtigen. Arbeitsmittel 2006 gesamt: 409,47 €
Berechnung Werbungskosten:
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2004 | 2005 | 2006 | |
Arbeitsmittel | 603,65 €
| 271,24 €
| 409,47 €
|
Fachliteratur | 545,34 €
| 627,28 €
| 111,16 €
|
Fort-Ausbildung | 2.223,56 €
| 550,88 €
| 0,00 €
|
Sonstige (Tel., Internet) | 231,21 €
| 183,61 €
| 159,59 €
|
Gesamt | 3.603,76 € | 1.633,01 € | 680,22 € |
Beilage: 3 Berechnungsblätter
Linz, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 16 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at