Sonderbetriebsvermögen
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom betreffend Schenkungssteuer entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren und auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom , 2009/16/0135 verwiesen.
Die Festsetzung der Schenkungssteuer hat daher wie in der Berufungsvorentscheidung zu erfolgen.
Linz, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 15a Abs. 4 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955 |
Schlagworte | Sonderbetriebsvermögen |
Verweise | |
Anmerkung | Zl. 2009/16/0135 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at