Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSL vom 26.05.2011, RV/0596-L/11

Sonderbetriebsvermögen

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom betreffend Schenkungssteuer entschieden:

Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.

Entscheidungsgründe

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren und auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom , 2009/16/0135 verwiesen.

Die Festsetzung der Schenkungssteuer hat daher wie in der Berufungsvorentscheidung zu erfolgen.

Linz, am

Zusatzinformationen


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Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen
Schlagworte
Sonderbetriebsvermögen
Verweise
Anmerkung
Zl. 2009/16/0135

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at