Nachversteuerung
Entscheidungstext
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom betreffend Schenkungssteuer entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert.
Entscheidungsgründe
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren sowie auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom , Zl. 2009/16/0079, verwiesen. Die Abgabenfestsetzung hat daher wie in der Berufungsvorentscheidung zu erfolgen.
Linz, am
Zusatzinformationen
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Materie | Steuer Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen | § 15a Abs. 5 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955 |
Schlagworte | Nachversteuerung |
Verweise |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at