Berufungsentscheidung - Steuer (Referent), UFSL vom 01.03.2013, RV/0882-L/11

Auswärtige Berufsausbildung - Besonderheiten einer Polytechnischen Schule sind zu beachten

Rechtssätze


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Stammrechtssätze
RV/0882-L/11-RS1
Die Besonderheit einer Polytechnischen Schule verglichen mit anderen Polytechnischen Schulen kann auch in der unmittelbaren Zusammenarbeit mit einer anderen ortsnahen Einrichtung, die in Zusammenhang mit einer Berufsausbildung steht, gesehen werden. Dabei ist das Wesen dieses Schultyps "Berufseinstieg; Berufsentscheidung" kein unwesentliches Entscheidungskriterium.

Entscheidungstext

Berufungsentscheidung

Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden:

Der Berufung wird Folge gegeben.

Der angefochtene Bescheid wird abgeändert.

Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen:


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Einkommensteuer 2009

2009
Gesamtbetrag der Einkünfte
36.557,09 €
Einkommen
34.927,55 €
Einkommensteuer
9.224,03 €
Anrechenbare Lohnsteuer
- 3.365,41 €

Die getroffene Feststellung ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches.

Entscheidungsgründe

Die Berufungswerberin beantragte in ihrer Einkommensteuererklärung 2009 die Berücksichtigung einer auswärtigen Berufsausbildung ihres Kindes (Pauschbetrag von 110,00 € pro Monat; September bis Dezember).

Mit Einkommensteuerbescheid 2009 vom wurde dieser Pauschbetrag nicht berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehen würde. Eine solche Möglichkeit sei hier gegeben, sodass die geltend gemachten Aufwendungen nicht zu berücksichtigen gewesen seien.

Mit Eingabe vom (eingelangt am ) wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 eingereicht. Die Berufung richte sich gegen die Nichtanerkennung der außergewöhnlichen Belastung für die auswärtige Schulausbildung für ihren Sohn. In der Bescheidbegründung werde darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Schulausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes möglich gewesen wäre. Der Sohn hätte auf Grund seiner außerordentlichen Begabung im Langlaufsport den polytechnischen Lehrgang in 8790 Eisenerz deshalb besucht, da dies das einzige Polytechnikum in Österreich sei, welches höchst talentierte Jugendliche auf ihrem Weg zu einer Ausbildung im Spitzensport fördern und dementsprechend gezielt vorbereiten würde. Es würde also sehr wohl eine außergewöhnliche Belastung durch die Schulausbildung außerhalb des Einzugsgebietes des Wohnortes vorliegen.

Infomaterial aus dem Akt des Finanzamtes:

< Polytechnische Schule Aigen-Schlägl (im Einzugsbereich des Wohnortes) - Anmeldeformular: - Fachbereiche: Metall, Elektro, Mechatronik, Bau/Baunebengewerbe, Holz, Handel/Büro, Dienstleistung, Tourismus

< Polytechnische Schule Eisenerz (www.polyeisenerz.at): - Fachbereiche: Metall, Elektro, Holz-Bau, Handel-Büro, Tourismus, Dienstleistungen

< Nordisches Ausbildungszentrum Eisenerz (www.nazeisenerz.at): - 9. Schuljahr: "Durch die ausgezeichnete Kooperation des NAZ Eisenerz mit der Polytechnischen Schule Eisenerz wird ab dem Schuljahr 2009/10 eine nordische Klasse geführt, und es werden mit dem NAZ gemeinsame Trainingstage und Lehrgänge abgehalten. Die Sport- und Trainingsstunden werden durch einen schuleigenen Sportlehrer mit dem NAZ gemeinsam koordiniert und durchgeführt. Dadurch ist eine höchstmögliche Effizient und eine fundierte Vorbereitung auf die Saison möglich."

Mit Berufungsvorentscheidung vom wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten würde, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehen würde. Die Auslegung der Voraussetzung des § 34 Abs. 8 EStG "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" werde nach der Rechtsprechung auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art abgestellt. Werde eine Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes nur deswegen nicht wahrgenommen, weil Schwerpunkte (hier: Nordische Ausbildung) gesetzt würden, seien aber die Lehrinhalte und der Ausbildungsabschluss grundsätzlich im Kernbereich gleichwertig, würde keine Zwangsläufigkeit vorliegen und es würde kein Anspruch auf den Freibetrag gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 bestehen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung würden die beide Polytechnischen Schulen in 8790 Eisenerz und in 4160 Schlägl sowohl in Lehrinhalten (Metall, Elektro, Holz, Bau, Handel-Büro, Tourismus, Dienstleistungen) und des Ausbildungsabschlusses in ihren Kern-(Fach)bereichen übereinstimmen. Somit sei die Grundvoraussetzung der Zwangsläufigkeit der auswärtigen Schulausbildung nicht mehr gegeben und die Berufung vollinhaltlich abzuweisen.

Mit Eingabe vom wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz eingereicht (sog. Vorlageantrag). In der Berufungsvorentscheidung werde dargestellt, dass im Einzugsbereich des Wohnortes eine gleichartige Ausbildung vorhanden sei. Diese Ansicht könne absolut nicht nachvollzogen werden. Der Sohn der Berufungswerberin hätte ausschließlich auf Grund seiner außerordentlichen Begabung im Langlaufsport den polytechnischen Lehrgang in 8790 Eisenerz besucht. Dies sei das einzige Polytechnikum in Österreich, welches Jugendliche mit ausgezeichneten Begabungen und sportlichen Talenten für den Langlaufsport ausbilden würde. Dieses Polytechnikum sei dazu prädestiniert, Jugendliche für den Spitzensport auf Grund der speziellen Trainingsmöglichkeiten und der anwesenden Fachkräfte für eine spätere nationale und internationale Karriere gezielt auszubilden. Darüber hinaus werde auch festgehalten, dass die Aufnahme für den Besuch dieses Polytechnikums sehr strengen Regeln bezüglich der sportlichen Eignung der Jugendlichen unterliege, wie das in herkömmlichen Polytechnischen Schulen sicherlich nicht der Fall sei. Abschließend sei nochmals festzuhalten, dass im streitgegenständlichen Fall der Besuch des Polytechnikums Eisenerz ausschließlich auf Grund des außergewöhnlichen Talentes im Langlaufsport erfolgt sei. Somit würden gewiss besondere Gründe vorliegen, welche die Anerkennung des Schulbesuches als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen würde. Weiters werde noch auf die Berufungsentscheidungen RV/1093-W/07 und RV/2607-W/06 hingewiesen, bei denen im Fall der besonderen Begabung eines Kindes die Berücksichtigung des Schulbesuches als a.g. Belastung gem. § 34 Abs. 8 als berechtigt gewertet worden sei.

Mit Vorlagebericht vom wurde gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt.

In einem Vorhalt vom seitens des nunmehr zuständigen Referenten des Unabhängigen Finanzsenates wurde die Berufungswerberin aufgefordert, weitere Informationen zu übermitteln. Es sollten im Wesentlichen die entsprechenden Aufnahmekriterien nachgewiesen werden, sowie die unmittelbaren speziellen Inhalte dieser Schule; vor allem auch die Zusammenarbeit mit dem Nordischen Ausbildungszentrum (NAZ).

Dieses Schreiben wurde seitens der Berufungswerberin nicht beantwortet.

Mit Vorladung vom wurden die Parteien nachweislich zur mündlichen Verhandlung am um 09:00 Uhr geladen.

Auf Aufforderung der Berufungswerberin übermittelte der Direktor der PTS-Eisenerz mit E-Mail vom eine Darstellung der Lehrinhalte an seiner Schule. Der Sohn der Berufungswerberin hätte im Jahr 2009 diese Schule besucht und am Projekt Skiklasse nordisch und alpin teilgenommen. Bei diesem Projekt würden zusätzlich 15 Wochenstunden Sport unterrichtet werden. Auch seitens des Landes Steiermark würde dieses Projekt wohlwollend unterstützt. In der Polytechnischen Schule Eisenerz würde es eine unmittelbare Kooperation mit dem NAZ Eisenerz geben. Diese Schule sei die einzige derartige Schule, die ein nordisches Angebot in Kooperation mit dem NAZ (Lehre und Sport + Berufsreifeprüfung) anbiete. Schuleigene Sportlehrer würden durch ein Sonderkontingent vom Land Steiermark abgedeckt. Die sportliche Ausbildung im nordischen Bereich würde bisher einzig und allein durch professionelle Trainer des NAZ-Eisenerz unter der Leitung von F erfolgen.

Der Direktor übermittelte folgende Unterlagen, die diese Aussagen bestätigen sollten:

< Schreiben PTS an den Bezirksschulrat (): "Die Polytechnische Schule Eisenerz führt im laufenden Schuljahr das Projekt Skiklasse nordisch und alpin sehr erfolgreich durch. Diplsptl. W steht der Polytechnischen Schule Eisenerz im Ausmaß von 15 zusätzlichen Wochenstunden zur Verfügung."

< PTS an Amt der Steiermärkischen Landesregierung (): "Die Polytechnische Schule Eisenerz führt im laufenden Schuljahr das Projekt Skiklasse nordisch und alpin sehr erfolgreich durch. Ich bitte Sie höflichst, auch für das Schuljahr 2009-2010, die Ressourcen für Diplsptl. W im Ausmaß von 22 zusätzlichen Wochenstunden zur Verfügung zu stellen."

< Tätigkeitsfeld für R 2009/10: "Die Lehrverpflichtung (21 Wochenstunden) gliedert sich in 16 Wochenstunden in Kooperation mit dem NAZ Eisenerz, ..."

< Unterstützung Heimbeihilfe (): "Da wir die einzige Polytechnische Schule sind, die ein nordisches Angebot in Kooperation mit dem Nordischen Ausbildungszentrum (Lehre und Sport + Berufsreifeprüfung) anbietet, wählen Eltern und Schüler die PTS-Eisenerz. Die Sport- und Trainingsstunden werden durch einen schuleigenen Sportlehrer erteilt, welcher durch ein Sonderkontingent mit 21 Lehrerstunden vom Land Steiermark abgedeckt wird."

< Skiklasse nordisch und alpin (Ergänzungsschreiben 2008-2009): " ... Die Schülerinnen und Schüler wurden und werden im Landessportschülerheim untergebracht und von Erzieherinnen und Erziehern persönlich bestens betreut. ...Die sportliche Ausbildung im nordischen Bereich erfolgte bisher einzig und allein durch die professionellen Trainer des NAZ-Eisenerz. Die Altersstufe 14 ist für den Trainingsaufbau besonders wichtig und die Ausbildung wird nach sportwissenschaftlich neuesten Erkenntnissen abgewickelt, die bei den heimatlichen Sportvereinen nicht immer gegeben ist. Die Freistellungen vom Unterricht für die Trainingseinheiten und Wettkampfvorbereitungen werden von den Lehrerinnen und Lehrern der Polytechnischen Schule kompensiert. Die bisher nur nordischen Schüler besuchten aus mehreren Gründen die PTS Eisenerz:1. Wegen des professionellen Trainings mit dem NAZ2. Wegen des erleichterten Übertritts in die Ausbildung Lehre und Spitzensport3. Wegen der sportlichen Infrastruktur und der Aufnahme in höchste Kader4. Wegen der vom Bund finanzierten und garantierten Lehrstelle im NAZ..."

Mit E-Mail vom wurden diese Unterlagen auch der Amtsvertreterin zur Kenntnis- und allfälligen Stellungnahme übermittelt. In diesem Mail wurde auch zum Ausdruck gebracht, dass die Unterlagen der Schulleitung der polytechnischen Schule Eisenerz doch eher Besonderheiten aufweisen würde, welche im gleichen Schultyp im Einzugsbereich nicht angeboten würden. Ein Vergleich mit z.B. der Schule in Stams würde hier durchaus angebracht sein.

In der mündlichen Verhandlung am wurde seitens der Berufungswerberin noch ergänzt bzw. bestärkt, dass die von ihrem Sohn besuchte Schule speziell auf die Neigung ihres Sohnes ausgerichtet sei - nordischer Schisport (Langlauf). Eine derart spezielle Ausbildung würde an der PTS im Einzugsbereich (z.B. in Aigen/Schlägl) nicht möglich sein. Die sportliche Neigung ihres Sohnes sei bereits in der Sportklasse der Hauptschule erkannt worden. Der damalige Sportlehrer hätte die Empfehlung gegeben, diese Schule zu besuchen. Als Aufnahmekriterien an dieser Schule seien gesundheitliche und sportliche Eignungen erforderlich. Es hätte hier sportliche Aufnahmetests hinsichtlich Ausdauer und Geschicklichkeit gegeben. Diese Aufnahmetests seien vom NAZ durchgeführt worden. Nach dem Abschluss des Polys sei der Sohn allerdings nicht in das NAZ aufgenommen worden. Ein wesentliches Hindernis sei hier seine Körpergröße (zu klein) gewesen. Der Schulablauf am Poly sei eng verbunden mit den Aktivitäten des NAZ. So seien z.B. Projektwochen (z.B. Training in der Ramsau) in der Schulzeit absolviert worden; versäumte Tests und Schularbeiten hätten nachgeholt werden müssen. In den schulischen Ablauf seien auch Sportstunden integriert worden; losgelöst von den Schülern, welche nicht am Projekt NAZ teilgenommen hätten. Neben den sportlichen Zusatzaktivitäten hätte der Sohn natürlich, wie an anderen Polys auch, Berufspraktika absolvieren müssen.

Die Amtsvertreterin bemerkte, dass diese Schule im Wesentlichen der Berufsfindung/Berufsorientierung dienen würde. Das NAZ würde als Kaderschmiede für den nordischen Sport dienen; das Poly als Auswahlstufe für das NAZ - vergleichbar mit anderen Polys, die mit anderen Firmen zusammenarbeiten würden. Erst das NAZ würde später die Möglichkeit von Kombination Lehre und Sport bieten. Über diesen beiden Modellen (Schulmodell Eisenerz und NAZ) würde die JEB GmbH stehen. Das Schuljahr würde genauso wie in jedem anderen Poly von September bis Juli dauern. Gemäß § 28 SchOG solle das Poly auf das weitere berufliche Leben vorbereiten. Das Ziel dieses Poly würde in Richtung Berufssportler und auch sonstige Berufsausbildung zielen, genauso sie jedes andere Poly auch.

Zum Abschluss bekräftigte die Berufungswerberin nochmals den Einfluss des NAZ auf den Schulbetrieb. Die Schule würde sich im Wesentlichen an Vorgaben des NAZ richten.

Der Referent verkündete den Beschluss, dass die Entscheidung zur Ermittlung neuer Sachverhalte vertagt werde.

Die Berufungswerberin zog daraufhin den Antrag auf weitere Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück.

Folgende Unterlagen wurden von der Berufungswerberin im Zuge der mündlichen Verhandlung vorgelegt: < Besonderheiten Poly::NAZ: "Das 9. Schuljahr:Eine besondere Innovation ist die Kooperation mit der Polytechnischen Schule Eisenerz. Seit dem Schuljahr 2009/10 wird eine nordische Klasse geführt, die Schul- und Sportausbildung zu 100% mit dem NAZ Eisenerz koordiniert und gemeinsam durchgeführt."

< NAZ: "Das Nordische Ausbildungszentrum (NAZ) Eisenerz ist durch seine duale Ausbildung Lehre/Leistungssport einzigartig in Österreich. Das zusätzliche Angebot der lokalen Ski Hauptschule und der Polytechnischen Schule mit Nordischer Klasse ermöglicht eine durchgängige Ausbildung ab der 5. Schulstufe."

< Aufnahmetest ins Poly () und ins NAZ ().

< Begründung warum der Sohn nach dem 9. Schuljahr nicht in das NAZ aufgenommen wurde (): "Im Jahr 2009 hat der Sohn die Aufnahmeprüfung in das NAZ Eisenerz sehr knapp bestanden. Das Trainerteam wollte ihm jedoch im 9. Schuljahr die Chance geben, sich ein Jahr lang in einem professionellem Umfeld zu entwickeln. Leider konnte er im darauf folgenden Winter nicht die nötigen Fortschritte in Ergebnisse umsetzen. Die Gründe lagen hierbei einerseits in seiner körperlichen Entwicklung (retardiert), andererseits an den fehlenden Trainingsstunden bzw. wettkampforientierten Umfeld in der 7. und 8. Schulstufe."

< Schreiben HS Ulrichsberg vom (Besuch Schuljahr 2005/06 bis 2008/09): " ... Während dieses Zeitraumes nahm der Schüler Sohn an zahlreichen Wettkämpfen in der Disziplin "Nordischer Langlauf" (Landesmeisterschaften und Bundesmeisterschaft) teil."

Mit E-Mail vom wurde der Direktor des Poly seitens des Referenten nochmals kontaktiert und um weitere Informationen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem NAZ ersucht.

Im Antwortmail vom gab der Direktor hierauf zur Information weiter, das mittlerweile der polyeigene Lehrer, R, BeD, mit den Fächern Mathematik, Sport und Bewegung in Absprache und Kooperation mit dem NAZ 21 Wochenstunden unterrichte. Er werde mit einem Zusatzkontingent für die Schule vom Land Steiermark bezahlt. Selbstverständlich würde er auch NAZ-Sportler in verschiedenen Sparten ausbilden. R hätte als Zusatzausbildung 2 Lehrwarte vorzuweisen und strebe die Trainerprüfung für die Nordische Kombination an. Die Schüler der nordischen Sportklasse hätten an der PTS-Eisenerz nur den Kernunterricht. Regelschüler hätten eine erweiterte Berufsgrundbildung. Die Sportschüler würden von den PTS-Lehrern zusätzlich in der wettkampfarmen Zeit betreut, damit würden die Schulstunden kompensiert werden. Die Sportschüler würden in den Sparten von den NAZ-Trainern und von R professionell trainiert. Das NAZ würde vor dem Schuleintritt eine Sichtung vornehmen, d.h. die Anwärter müssten schon ein bestimmtes Potenzial und Leistungsprofil haben. Nach dem Polyjahr würde dann ein Aufnahmecheck stattfinden, wo die Schülerinnen und Schüler der Sportklasse endgültig ins NAZ (Lehre & Spitzensport) übertreten. 

Die Bewerber der Sportklasse hätten vor Schuleintritt (Anfang September) die Möglichkeit das professionelle Training kennen zu lernen, damit sie abschätzen können, was sie im Leistungssport erwarte würde und gleichzeitig würden sie Einblick, wie das NAZ funktioniert, erhalten. Der Sohn hätte diese Möglichkeit in Anspruch genommen.

Rechtlich gesehen sei die Polytechnische Schule ein wichtiger Baustein des NAZ bzw. Nordic Center Eisenerz. Es ist ein eng verknüpftes Miteinander kein Nebeneinander.

Auch diese Eingabe wurde der zuständigen Amtsvertreterin mit E-Mail vom zur Kenntnis- und allfälligen Stellungnahme übermittelt.

In einem weiteren E-Mail vom wies die zuständige Amtsvertreterin nochmals auf die Aufgabe einer Polytechnischen Schule nach § 28 Schulorganisationsgesetz hin. Diese Schule hätte die Aufgabe, die Schüler auf das weitere Leben insbesondere auf das Berufsleben vorzubereiten, durch Berufsorientierung auf die Berufsentscheidung vorzubereiten und eine Berufsgrundbildung zu vermitteln. Die Schüler seien je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in das Berufsleben bzw. weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Das Bildungsziel einer Polyschule sei also Vorbereitung auf einen Beruf bzw. weiterführende Schule, wenn dieses Bildungsziel auch an einer im Wohnort bzw. einer im Nahbereich gelegenen Ausbildungsstätte erreicht werden könne, würde keine Zwangsläufigkeit für den Besuch einer Polyschule außerhalb des Nahbereiches vorliegen. Der Pauschbetrag wäre bei Vorleigen der sonstigen Voraussetzungen nur zu gewähren, wenn eine der Art nach vergleichbare Ausbildung im Nahbereich des Wohnortes nicht möglich sei. Das sei aber in diesem Fall nicht zutreffend, da die Poly-Schule in Aigen sich im Nahbereich befinde und dort auch ein gleichwertiger Schulabschluss bzw. das gleiche Bildungsziel erreicht werden könne. Es werde also beantragt, die Berufung abzuweisen.

Nach nochmaliger Kontaktaufnahme der Berufungswerberin mit der PTS Eisenerz übermittelte der betr. Bezirksschulinspektor, Teilbereich Leoben I, mit Mail vom folgende weiter Informationen betreffend Zusammenarbeit NAZ und Polytechnische Schule: Die Polytechnische Schule Eisenerz sei keine "normale" Polytechnische Schule und daher auch nicht mit anderen Schulen dieses Typs direkt vergleichbar. Der besondere Schwerpunkt der PTS Eisenerz würde auf der Ausbildung der Schüler im Nordischen Bereich liegen. Dies würde sich unter anderem in der Tatsache dokumentieren, dass die PTS seit 2008 auch rechtlich Teil des NAZ Eisenerz (Nordischen Ausbildungszentrum) sei. Eine enge Kooperation würde es aber bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten geben. Die durchgehende Ausbildungsschiene "Sporthauptschule - PTS - NAZ" hätte zahlreiche österreichische Spitzensportler im Nordischen Bereich hervorgebracht. Rund ein Drittel der Schüler der PTS Eisenerz würden pro Jahrgang aus anderen Bundesländern kommen. Die Aufnahme dieser Schüler würde nach Nachweis der entsprechenden sportlichen Qualifikationen und Ablegung einer sportlichen Aufnahmeprüfung erfolgen. Seit 2008 werde der PTS Eisenerz seitens des BMUKK über das normale Stundenkontingent hinaus ein zusätzlicher Lehrer/Trainer im Ausmaß von 22 Wochenstunden zur Verfügung gestellt. Dieser würde als Bindeglied zum NAZ fungieren. Die nordische Ausbildung der PTS-Schüler würde in enger Zusammenarbeit zwischen NAZ und PTS erfolgen, es würden regelmäßig NAZ-Trainer in der PTS zum Einsatz kommen. Das Land Steiermark würde sich zu diesem Modell bekennen und hätte im vergangenen Jahr beträchtliche Mittel zur kompletten Erneuerung der Infrastruktur freigegeben. Darunter würden die Schanzenanlagen in der Eisenerzer Ramsau und das Schülerheim fallen. Sowohl der ÖSV als auch der Steirische Schiverband würden hinter dem "Eisenerzer Modell" stehen und dessen Bedeutung für die Ausbildung des Nordischen Nachwuchses hoch zu schätzen wissen.

Über die Berufung wurde erwogen:

A) Der Entscheidung wurde folgender Sachverhalt zugrunde gelegt:

Der Sohn der Berufungswerberin hat nach dem Besuch der Sporthauptschule in Ulrichsberg das PTS-Eisenerz - Skipoly (im Folgenden kurz "Poly" bzw. "PTS" genannt) besucht. Aufgrund seines sportlichen Talentes im Bereich Langlauf ist ihm diese Schule seitens seines damaligen Sportlehrers empfohlen worden. Diese Schule hegt eine enge Zusammenarbeit mit dem Nordischen Ausbildungszentrum Eisenerz (im Folgenden kurz "NAZ" genannt). Auch die Aufnahmeprüfung vor dem Besuch des Poly wurde bereits vom NAZ durchgeführt. Zur Vorbereitung sei ihm auch vom NAZ der Besuche des Poly nahegelegt worden (Schreiben vom ).

Im Einzugsbereich des Wohnortes gibt es ebenfalls eine Polytechnische Schule (in Aigen/Schlägl).

Aufgrund der engen Zusammenarbeit des Poly in Eisenerz und dem NAZ liegt nach Ansicht der Berufungswerberin eine Besonderheit dieser Schule. Eine derartige Kombination kann die Schule im Einzugsbereich nicht bieten.

Auch seitens der Schulleitung des Poly in Eisenerz wurde immer wieder auf die unmittelbare Zusammenarbeit mit dem NAZ hingewiesen.

Unstrittig ist, dass sich die PTS in Eisenerz außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes befindet.

B) Rechtliche Würdigung:

Gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von "110 Euro") pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt.

Darstellung des Schultyps PTS (aus wikipedia): Die Polytechnische Schule (auch PTS, PS, Poly) ist im Schulsystem in Österreich eine einjährige allgemein bildende Pflichtschule, die an die 8. Schulstufe anschließt. Sie dient primär der Berufsvorbereitung. Die Polytechnische Schule ist eine Schulart, die die Lücke zwischen dem Ende der Sekundarstufe I in der 8. Schulstufe und dem Ende der Unterrichtspflicht mit Ende des 15. Lebensjahres schließt. Bildungsziel der PTS ist "die Allgemeinbildung der Schüler in angemessener Weise zu erweitern und zu vertiefen, durch Berufsorientierung auf die Berufsentscheidung vorzubereiten und eine Berufsgrundbildung zu vermitteln" ( § 28 SchOG ). Die Schule wird vornehmlich von den Schülern genutzt, die nach dem Ende der Hauptschule eine Lehre beginnen. Die Schüler sollen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in Lehre und Berufsschule (Duale Ausbildung) bestmöglich qualifiziert, sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen befähigt werden. Die PTS bietet die Möglichkeit, sich für eine Ausbildungsrichtung festzulegen und Berufspraxis zu sammeln, das geschieht während Berufspraktischer Tage.

Wie aus dieser Darstellung klar zu erkennen ist, ist wesentlicher Zweck einer PTS, die Berufsorientierung bzw. Vorbereitung auf Berufsentscheidung.

Nach Ansicht des erkennenden Senates gilt es hier ein sehr wesentlich Kriterium zu beachten: < Welche Inhalte im Besonderen (neben den allgemeinen Inhalten, welche an allen PTS beinahe ident sind) eine Schule bieten kann!

Das sportliche Talent und auch die sportliche Neigung des Sohnes wurde bereits in früheren Jahren erkannt (Besuch der Sporthauptschule); auch damals hat er bereits an zahlreichen Wettkämpfen in der Disziplin "Nordischer Langlauf" (Landesmeisterschaften und Bundesmeisterschaft) teilgenommen (vgl. Schreiben vom HS Ulrichsberg). Diese Teilnahmen bestätigen, dass der Sohn in diesem Bereich doch überdurchschnittliche Fähigkeiten hatte. Nunmehr wurde versucht, dem Sohn eine bestmögliche Ausbildung in diesem Bereich zu bieten. Einerseits sollte ihm der Weg zum Berufssportler eröffnet werden; andererseits allenfalls zumindest ein Beruf in diesem Bereich (Trainer, ...).

Im Spitzensport ist es notwendig bereits in Kindesjahren professionelle Schulung und Unterstützung zu erhalten. Der Schulbesuch an der PTS in Eisenerz hat dem Sohn die grundsätzliche Möglichkeit geboten, seinem Talent entsprechend eine optimale Förderung zu gewähren. Auch wenn der grundsätzliche Bildungsbereich der PTS in Eisenerz als durchaus vergleichbar mit einer herkömmlichen PTS ist (so auch der Schule im Einzugsbereich), so liegt der wesentliche Unterschied nicht in der PTS Eisenerz selbst, sondern in der besonderen Zusammenarbeit mit dem dortigen Nordischen Ausbildungszentrum (NAZ). Dieses NAZ hat dem Sohn nahegelegt bzw. empfohlen die 9. Schulstufe zu nutzen, sich in einem professionellen Umfeld weiterzuentwickeln. Nur an dieser Schule (PTS Eisenerz) kann der Grundstein gelegt werden, um in weiterer Folge erfolgreich im NAZ Fuß zu fassen. Es ist also nicht grundsätzlich die PTS Eisenerz, welche das Besondere darstellt, sondern diese Schule in unmittelbarem Zusammenhang mit dem NAZ.

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt durchaus auch eine spezielle Begabung zum Besuch einer entfernteren Schule, welche diese Begabung speziell fördert (vgl. ; Schihandelsschule).

Das NAZ ist weitgehend in den "herkömmlichen" Schulbetrieb integriert. Als "herkömmlich" ist hier der Sportbereich gemeint. Die Schule bietet den Schülern größtmöglichen Freiraum an den Aktivitäten des NAZ teilzunehmen. Trainer des NAZ sind unmittelbar in den Schulbetrieb integriert; d.h. sie sind teilweise sogar selbst Lehrer an dieser Schule (vgl. Mail sowie weitere Unterlagen vom Direktor dieser Schule vom bzw. ). Im Bericht über das Projekt Skiklasse nordisch und alpin im Schuljahr 2008-2009 vom an den Bezirksschulrat Leoben wird darauf hingewiesen, dass Herr Diplstl. W der Polytechnischen Schule Eisenerz im Ausmaß von 15 zusätzlichen Wochenstunden zusätzlich zur Verfügung steht.

Diese Trainer suchen sich dann die besten Talente, welche anschließend natürlich auch die besten Voraussetzungen haben, eine Berufsausbildung am NAZ zu absolvieren. Schüler anderer Schulen werden diesen "Vorsprung" nur sehr schwer kompensieren können (von Ausnahmeathleten abgesehen). Der Sohn der Berufungswerberin war ein sehr guter Sportler, darauf weisen die Teilnahmen an diversen nationalen Wettkämpfen hin, ein Ausnahmetalent war er aber offensichtlich nicht. Es liegt also nahe, dass er alles versucht hat, um in diesem Bereich doch erfolgreich zu werden.

Wie oben dargestellt, sollte ja gerade die Polytechnische Schule als Berufsvorbereitung dienen. Im gegenständlichen Fall wäre es die Vorbereitung auf den Beruf des Langläufers allenfalls eines Trainers in diesem Bereich gewesen.

Die Polytechnische Schule im Einzugsbereich des Wohnortes konnte eine derartige Vorbereitung nicht bieten. Sie hätte allenfalls Vorbereitung auf alle möglichen Fachbereiche bieten können, wie zum Beispiel Metall/Elektro, Mechatronik, Dienstleistungen, etc.; nicht aber die Spezialität des Spitzensportes. Richtig sind die Einwände der Amtsvertreterin, dass auch die PTS Eisenerz diesen Bereich nicht unmittelbar abdeckt. Die PTS Eisenerz muss auch die genannten Fachbereiche abdecken. Diese Schule hat aber als Besonderheit ihres Bildungssystems die Nähe des NAZ zum Anlass genommen, hier eine besondere Kooperation anzubieten. Dadurch profitieren natürlich beide Seiten. Die PTS Eisenerz kann im Wettbewerb der Schulen um Schüler auf eine Besonderheit hinweisen, welche andere Schulen nicht können und somit auch Schüler von "weiter weg" anlocken. Dies ist offensichtlich erfolgreich gelungen (vgl. Schreiben vom Bezirksschulinspektor vom : 1/3 der Schüler kommt aus anderen Bundesländern).Andererseits profitiert natürlich auch das NAZ, da bereits frühzeitig Talente erkannt und gezielt gefördert werden können.

Auch wenn zum Beispiel die SU Böhmerwald sehr erfolgreich im Wintersport aktiv ist und der Sohn dort ebenfalls Trainingsmöglichkeiten hatte, so besteht doch keine so enge Zusammenarbeit mit der PTS im Einzugsbereich und keine derart gezielte Förderung des Spitzensportes. Ein Vergleich PTS Aigen/Schlägel und SU Böhmerwald kann somit keinem Vergleich PTS Eisenerz und NAZ Eisenerz standhalten, da es in der PTS Aigen/Schlägl keine derartige unmittelbare Zusammenarbeit gibt.

Nach Ansicht des erkennenden Senates ist dieser Besuch auch dann als zwangsläufig anzuerkennen (in Bezug auf die zukünftige Berufsauswahl), wenn das dort angeführte Spezifikum schlussendlich nicht weiterverfolgt wird. Es galt vorwiegend das Herausfinden bestmöglicher zukünftiger Berufsbegabungen.

In der gegenständlichen Entscheidungsfindung wurde auch bedacht, dass die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes oftmals das Kriterium des gleichwertigen Schulabschlusses vor Augen hat. Dies mag z.B. zutreffen auf Schulen welche zum Beispiel einheitlich mit einer Matura abschließen und anschließend die Berufswahl erfolgt.

Dem hier vorliegenden Schultyp (PTS) wurde aber vom Gesetzgeber her das Bildungsziel der unmittelbaren Berufsvorbereitung zugrunde gelegt (§ 28 SchOG). Der gleichwertige Schulabschluss (das gleichwertige Grundsystem) aller PTS ist hier aber nicht das allumfassende Kriterium. Wesentlich ist das Finden bzw. Stärken von persönlichen Neigungen. Nur wenn jemand einen Beruf findet, der auch zu ihm passt, wird er entsprechende Leistungen und Vorgaben auch erfüllen können. Dieses wesentliche Kriterium und Unterscheidungsmerkmal zu anderen PTS liegt in der PTS Eisenerz eben in der unmittelbaren und engen Zusammenarbeit mit dem örtlichen NAZ. Eine derartige Konstellation kann die PTS im Einzugsbereich nicht bieten.

Auch wenn die unmittelbare berufliche Ausbildung erst im Anschluss an die PTS Eisenerz im NAZ in Zusammenarbeit mit der Jugend- und ErwachsenenbildungsgmbH (JEB) absolviert werden kann (Sport- und Berufsausbildung), so wird in der PTS Eisenerz hierfür der Grundstein gelegt. Es liegt hier auch keine Zusammenarbeit mit z.B. einem herkömmlichen Sportverein vor, sondern mit einer Einrichtung (NAZ), welche auch in weiterer Folge geeignet ist, unmittelbar eine Berufsausbildung anzubieten (in Zusammenarbeit mit der oben genannten JEB GmbH).

Mit dieser Darstellung soll jedenfalls darauf hingewiesen werden, dass nicht bereits jede (lose) Zusammenarbeit mit einer sportlichen Organisation einen auswärtigen Schulbesuch rechtfertigen würde. Der Besuch einer auswärtigen Schule nur aus dem Grund, weil dort zum Beispiel ein Fußballverein ansässig ist, bei dem jemand spielen will, wird wohl nicht reichen.

Wiederholend wird hier darauf hingewiesen, dass der hier streitgegenständliche Schultyp nicht losgelöst von der Zusammenarbeit mit dem örtlichen NAZ zu beurteilen ist. Unter Beachtung dieser Besonderheit ist hier sicherlich auch ein Vergleich mit der Entscheidung des UFS Wien ( mit Hinweis auf - Schihandelsschule) zulässig. Gemäß § 140 ABGB sind besondere Fähigkeiten jedenfalls zu unterstützen.

Unter Beachtung der hier aufgezeigten Besonderheiten war spruchgemäß zu entscheiden.

Beilage: 1 Berechnungsblatt

Linz, am

Zusatzinformationen


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Materie
Steuer
Finanzstrafrecht Verfahrensrecht
betroffene Normen
§ 34 Abs. 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995
§ 28 SchOG, Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962
Verweise

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at